Ihr schnellster Weg zu kompetenter Auskunft. In den FAQ's finden Sie alle Antworten zu den häufigsten Fragen an den VBN.
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24h-Serviceauskunft: 04 21/59 60 59
Verwaltung: 04 21/59 60 0
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Ihre Meinung ist uns wichtig. Wir freuen uns, wenn Sie sich Zeit für uns nehmen, und versprechen, uns diese dann für Sie zu nehmen.
Mehr erfahrenInformieren Sie sich hier über aktuelle Fahrplanänderungen für den Zugverkehr und für den Bus- und Straßenbahnverkehr, aufgrund von Baustellen und Umleitungen im VBN-Gebiet, die länger als 24 Stunden bestehen.
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Wer, wie, was?
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) ist nicht immer ganz einfach, das wissen wir. Wo viele Angebote sind, sind viele Fragen. Die häufigsten Fragen mit einfachen Antworten haben wir für Sie im Folgenden zusammengestellt.
Alternativ werden auch bekannte Fragen auf unserer Seite Video-FAQ geklärt - schauen Sie mal rein!
Hier finden Sie unsere häufig gestellten Fragen zu Corona. Schauen Sie mal, ob Ihre Frage dabei ist. Wenn nicht, wenden Sie sich jederzeit gerne an unsere 24h-Serviceauskunft unter der Rufnummer 04 21 / 59 60 59!
Die Bundesländer Bremen und Niedersachsen haben aufgrund der Bund-Länder-Beschlüsse (zuletzt am 22. März mit vorläufiger Geltung bis 18. April) jeweils aktualisierte Corona-Verordnungen erlassen. An diese sind die Verkehrsunternehmen des VBN gebunden. In Niedersachsen gilt seit 25. Januar, im Bundesland Bremen seit 1. Februar für Personen ab 16 Jahre die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken. Als medizinische Masken gelten Masken „mindestens“ der Norm FFP2, KN95/N95, OP-Masken oder „gleichwertige Masken“. Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände nennt als weitere „gleichwertige“ Typenbezeichnungen P2, DS2 und CPA.
Ausnahmen von der Regel:
Kinder bis 5 (einschließlich) sind weiterhin generell von jeder Maskenpflicht ausgenommen. Kinder und Jugendliche von 6 bis 15 Jahre dürfen weiterhin im gesamten VBN-Land so genannte „Alltagsmasken“ aus Stoff, Tüchern, Schals und so weiter benutzen. Personen, für die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung oder einer Vorerkrankung, zum Beispiel einer schweren Herz- oder Lungenerkrankung, das Tragen einer medizinischen Maske oder eines Mund- und Nasenschutzes nicht zumutbar ist und die dies durch ein ärztliches Attest oder eine vergleichbare amtliche Bescheinigung glaubhaft machen können, sind vom Tragen einer medizinischen Maske oder eines herkömmlichen Mund- und Nasenschutzes befreit.
Für die Kontrolle und die Verhängung von Bußgeldern sind ausschließlich die Ordnungsämter, hilfsweise die Polizei, zuständig. Darüber hinaus wird von Ordnungsämtern oder der Polizei das Nichttragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Bremen mit 50 Euro, in Niedersachsen mit mindestens 100 Euro geahndet.
Abweichende Corona-Fahrpläne werden auch im Ticker eingestellt! Darüber hinaus informieren in Echtzeit der FahrPlaner auf www.vbn.de sowie die kostenlose FahrPlaner-App. Die FahrPlaner-App ist für iOS- und Android-Betriebssysteme verfügbar und kann kostenlos im App Store oder im Google Play Store für Smartphone, Handy und Tablet heruntergeladen oder upgedated werden. Telefonisch informiert außerdem die 24-h-Serviceauskunft des VBN unter der Rufnummer 04 21 / 59 60 59.
Alle Busse haben bis auf Weiteres ihre Vordereinstiege wieder geöffnet. Das gilt auch für Rollstuhlfahrende, die für ihren Zu- und Ausstieg einen Hublift (wenn verfügbar) benutzen müssen. Somit sind ein kontrollierter Vordereinstieg und Ticketverkauf bei den Verkehrsunternehmen des VBN weitestgehend wieder möglich. Um das Abstandsgebot an den Fahrzeugen zu garantieren und Wartezeiten zu vermeiden, wird alternativ der Ticketkauf empfohlen:
Nein. Denn das Angebot des ÖPNV mit seinen Bussen, Straßenbahnen und Bahnen wurde und wird aufrechterhalten. Sollten Sie Rückfragen zum Abonnement (MIA) und zum JobTicket haben, wenden Sie sich bitte möglichst per E-Mail oder telefonisch an das Sie betreuende Verkehrsunternehmen:
Maskenverweigerer müssen damit rechnen, innerhalb von Niedersachsen ein Bußgeld in Höhe von mindestens 100 Euro bezahlen zu müssen. Innerhalb von Bremen und Bremerhaven beträgt das Bußgeld 50 Euro. Für die Kontrolle und die Verhängung von Bußgeldern sind die Ordnungsämter, hilfsweise die Polizei, zuständig.
Der ÖPNV ist laut diverser Studien ein Ort mit nachweislich geringem Infektionsrisiko. Eine gute Übersicht über das internationale Studienmaterial bietet der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV): https://www.besserweiter.de/wissenschaftsticker-bus-und-bahn.html.
Im VBN sind Lüftung, Abstand, Mundschutz und Hygiene oberstes Gebot mit hoher Akzeptanz.
Hier finden Sie unsere häufig gestellten Fragen zu allgemeinen Themen. Schauen Sie mal, ob Ihre Frage dabei ist. Wenn nicht, wenden Sie sich jederzeit gerne an unsere 24h-Serviceauskunft unter der Rufnummer 04 21 / 59 60 59!
Die Ermittlung des Fahrpreises ist einfacher als gedacht. Eine wertvolle Hilfe ist der Tarifplan: www.vbn.de/tickets/tarifbestimmungen. Der Plan zeigt das Verbundgebiet des VBN mit den Orten beziehungsweise Ortsteilen sowie den Schienenverbindungen und Buslinien. Darüber hinaus ist der Tarifplan in Tarifzonen eingeteilt, wobei in der Regel gilt: Eine Stadt oder eine Gemeinde = eine Tarifzone.
Um den korrekten Fahrpreis zu ermitteln, müssen Sie nur die auf Ihrem Weg durchfahrenen Tarifzonen abzählen, um die korrekte Preisstufe zu ermitteln. Bei Fahrten innerhalb nur einer Tarifzone kommt die Preisstufe A beziehungsweise in den größeren Städten (Bremen, Bremerhaven, Delmenhorst, Oldenburg, Nordenham und Verden) die Preisstufe I zur Anwendung. Bei Fahrten über zwei Tarifzonen die Preisstufe B, über drei Tarifzonen die Preisstufe C und so weiter. Ab acht Tarifzonen gilt die Preisstufe H dann mit Gültigkeit für das gesamte Verbundgebiet des VBN.
Beispiele finden Sie im Tarifplan, ebenso Besonderheiten. So gilt die Preisstufe S nur für Fahrten zwischen Bremen und einigen Städten und Gemeinden des unmittelbar angrenzenden niedersächsischen Umlandes. Bei Fahrten nach Bremen hinein beziehungsweise aus Bremen hinaus sind die Tarifzonen der Preisstufe S mitzuzählen.
Tariflich ist das VBN-Land außerdem in fünf Tarifgebiete unterteilt:
Tarifgebiet 1: Stadtgemeinde Bremen bestehend aus Zone 100 (Bremen Stadt) und Zone 101 (Bremen-Nord)
Tarifgebiet 2: Zone 250 (Stadt Bremerhaven)
Tarifgebiet 3: Zone 740 (Stadt Oldenburg)
Tarifgebiet 4: Alle Zonen des Verkehrsgebietes des VBN in Niedersachsen ausgenommen der Tarifgebiete 3 (= Zone 740 (Stadt Oldenburg)) und 5 (= Zonen 130 (Stadt Verden), 709/710 (Stadt Delmenhorst) und 850 (Stadt Nordenham))
Tarifgebiet 5: Zone 130 (Stadt Verden), Zonen 709/710 (Stadt Delmenhorst) und Zone 850 (Stadt Nordenham)
In den einzelnen Tarifgebieten gelten zum Teil abweichende Ticketpreise und / oder Ticketangebote. So kostet ein EinzelTicket in der Preisstufe I in Verden 2,20 Euro, in Oldenburg 2,55 Euro und in Bremen 2,85 Euro. Ticketpreis und Ticketangebot richten sich im jeweiligen Tarifgebiet nach räumlicher Geltung und allgemeinem Bedarf. Alle Informationen hierzu finden Sie unter www.vbn.de/tickets/ticketangebot.
Das Tarifgebiet 1 (Bremen) besteht aus den Tarifzonen 100 und 101. Bei Fahrten innerhalb dieses Tarifgebietes kommt immer die Preisstufe I Bremen zur Anwendung, sofern es nicht verlassen wird. Bei allen anderen Fahrten (aus Bremen heraus, nach Bremen hinein oder durch Bremen hindurch) werden die Tarifzonen 100 und/oder 101, sofern Sie diese befahren, bei der Preisstufenermittlung jeweils einzeln mitgezählt.
In eine Richtung:
Bei einer Fahrt auf das Fahrtziel hin sind EinzelTickets und Abschnitte der 4er-Tickets ab Kauf beziehungsweise Entwertung in der Preisstufe I im Tarifgebiet 2 (Bremerhaven) 90 Minuten, der Preisstufe I im Tarifgebiet 1 (Bremen), 3 (Oldenburg) und 5 (Delmenhorst, Nordenham, Verden) sowie in den Preisstufen A und S drei Stunden, der Preisstufen B bis G vier Stunden und der Preisstufe H bis zum Erreichen des Zieles am Geltungstag (maximal bis um 03:00 Uhr des Folgetages) gültig. Hierbei kann beliebig oft umgestiegen werden. Auch Fahrtunterbrechungen sind innerhalb der genannten Zeiten zulässig. Rund- und Rückfahrten sind in den Tarifgebieten 1, 4 und 5 nicht zulässig.
Hin und zurück:
Nur in Bremerhaven (Tarifgebiet 2) und Oldenburg (Tarifgebiet 3) können mit einem EinzelTicket und mit Abschnitten von 4er-Tickets der Preisstufe I innerhalb von 90 Minuten beliebig viele Fahrten, also auch Rückfahrten, durchgeführt werden.
VBN-Tickets werden grundsätzlich in den betriebseigenen und in den besonders kenntlich gemachten privaten Verkaufsstellen sowie den Ticketautomaten der Verkehrsunternehmen angeboten. Darüber hinaus sind VBN-Tickets in den Fahrzeugen der regionalen Buslinien erhältlich. Besondere Tickets (beispielsweise regionale Sondertickets) sind nicht überall erhältlich. In den Zügen der Deutschen Bahn, der NordWestBahn, der Regio-S-Bahn, des metronom, von erixx und evb werden grundsätzlich keine Tickets des VBN-Tarifs verkauft.
Wenn bei bei Reiseantritt weder eine Fahrkartenausgabe geöffnet noch ein zur Annahme von Bargeld geeigneter Ticketautomat betriebsbereit war, ist nach Fahrtantritt unverzüglich der Zugbegleiter aufzusuchen und ein Ticket zu erwerben. Für Verbindungen innerhalb des VBN-Landes werden in Zügen des Nahverkehrs (RB, RE) in diesen Fällen VBN-Tickets ausgegeben. Beim Verkauf im Zug ist nur ein eingeschränktes Ticketsortiment erhältlich. In den IC-/EC-Zügen sind nur Fahrkarten der Deutschen Bahn – gegebenenfalls zum Bordpreis – gemäß den Tarifbestimmungen der Deutschen Bahn AG erhältlich.
EinzelTickets, 4er-Tickets, TagesTickets, NachtTickets und gegebenenfalls weitere Sondertickets sind (soweit notwendig) zu entwerten. Die Entwertung kann wie folgt vorgenommen werden:
a) Bei Fahrtantritt auf Linien der BSAG, BREMERHAVEN BUS, Delbus und VWG durch den Ticketentwerter in den Fahrzeugen oder vor Fahrtantritt durch den Standentwerter.
b) Bei Fahrtantritt auf den regionalen Buslinien durch den Fahrer.
c) Vor Fahrtantritt mit den Zügen der DB AG, der NordWestBahn, der Regio-S-Bahn, der erixx GmbH, der evb und der metronom Eisenbahngesellschaft mbH durch die im Bahnhofsbereich aufgestellten Entwerter.
Wenn bei Reiseantritt kein Fahrausweisentwerter im Zugang oder am Bahnsteig betriebsbereit ist, hat ein Fahrgast sich unaufgefordert im Zug unmittelbar nach Fahrtantritt und vor einer Ticketkontrolle beim Zugbegleiter zu melden. Andernfalls kann der Fahrgast zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgelts in Höhe von 60 Euro verpflichtet werden.
Das KurzstreckenTicket gilt auf allen im VBN-Gebiet verkehrenden Bus- und Straßenbahnlinien mit Ausnahme der Städte Bremerhaven (Tarifzone 250) und Delmenhorst (Tarifzone 709/710) für eine einfache Fahrt zwischen der Einstiegshaltestelle und maximal drei weiteren Haltestellen. Es gilt nicht auf den Schnellbus- und S-Straßenbahnlinien innerhalb Bremens sowie nicht auf Linien beziehungsweise Fahrtabschnitten der Regionalbuslinien, bei denen zwischen den Haltestellen erhebliche Entfernungen zurückgelegt werden, wenn die Fahrten beispielsweise über die Autobahn führen. Kein Umtausch, keine Erstattung, nicht übertragbar.
AnschlussTickets gibt es für Inhaber folgender ZeitTickets, die über den Geltungsbereich des Tickets hinaus fahren möchten: MonatsTicket, JahresTicket (MIA/ MIAplus), JobTicket Erwachsene und Azubis, Schüler-MonatsTicket, StadtTicket Bremen, SeniorenTicket Delmenhorst, Schüler-SammelzeitTicket/MIAjunior-Ticket und BahnCard 100.
AnschlussTickets werden unabhängig von der Preisstufe zu einem einheitlichen Preis jeweils für Erwachsene für 3,60 Euro und für Kinder, Schüler und Auszubildende für 2,60 Euro ausgegeben. Sie sind in den Fahrzeugen und an den Verkaufsautomaten (nicht im Vorverkauf!) erhältlich sowie als HandyTicket verfügbar, berechtigen nur zum sofortigen Fahrtantritt und werden ausschließlich als EinzelTicket angeboten. AnschlussTickets können auch mit der BOB-Karte gebucht werden (Ausnahme: AnschlussTickets sind nur an den folgenden BOB-Automaten von NordWestBahn und Regio-S-Bahn erhältlich: Wildeshausen, Brettorf, Ganderkesee (RB 58); Ahlhorn, Großenkneten, Huntlosen, Sandkrug (RE 18); Rastede (RE 19) sowie Berne, Elsfleth, Kirchhammelwarden, Brake, Rodenkirchen, Kleinensiel, Nordenham (RS 4)). Die im Rahmen der Mitnahmeregelung mitgenommenen Personen benötigen ebenfalls jeweils ein AnschlussTicket. Ab Kaufzeitpunkt ist das Ticket 4 Stunden für eine Fahrt innerhalb des VBN-Landes auf das Fahrtziel hin und nur im Zusammenhang mit einem der oben genannten ZeitTickets gültig. Auch Fahrtunterbrechungen sind in der genannten Zeit zulässig. Das AnschlussTicket kann nicht umgetauscht oder erstattet werden.
Kleintiere – auch kleine Hunde – werden kostenlos befördert, wenn sie in geeigneten Behältern (Käfigen, Transportboxen, Reisetaschen oder ähnlichem) transportiert werden.
Hunde, die nicht in Behältern transportiert werden, müssen angeleint mitgenommen werden. Sie werden befördert, wenn nach Ansicht des Fahr- oder Prüfpersonals ausreichend Platz vorhanden ist. Für diese Hunde wird der Fahrpreis eines Kinder-EinzelTickets oder Zeit-Tickets für SchülerInnen der jeweiligen Preisstufe in der 2. Wagenklasse erhoben.
Die Mitnahme von Hunden mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit, insbesondere sogenannte "Kampfhunde", ist in allen Verbundverkehrsmitteln ausgeschlossen.
In allen Zügen des VBN gilt ein generelles Alkohol- und Rauchverbot. Auch das Mitführen von Alkohol in geöffneten Behältnissen ist untersagt. In allen anderen VBN-Verkehrsmitteln gilt ein Rauchverbot. Bei Verstoß gegen das Alkohol- und Rauchverbot können die Verkehrsunternehmen eine Vertragsstrafe von mindestens 40 Euro erheben. Des Weiteren kann der Fahrgast von der Beförderung ausgeschlossen werden.
Das erhöhte Beförderungsentgelt beträgt 60 Euro und wird erhoben, wenn der Fahrgast
Weist der Fahrgast innerhalb einer Woche ab dem Feststellungstag bei der Verwaltung des Unternehmens, das ihm die Zahlungsaufforderung über das Erhöhte Beförderungsentgelt ausgestellt hat, nach, dass er zum Zeitpunkt der Feststellung Inhaber eines gültigen nicht übertragbaren Zeittickets oder HandyTickets war, ermäßigt sich das erhöhte Beförderungsentgelt auf 7 Euro.
Hier können Sie bei einer nationalen Fundsachendatenbank online nach Ihren verloren gegangenen Gegenständen suchen: Fundsachen online suchen
Alternativ wenden Sie sich bitte an das Verkehrsunternehmen, in dessen Fahrzeug Sie Eigentum verloren haben. Hier geht’s zu den Kontaktdaten: VBN-Verkehrsunternehmen
Sollten Sie einmal in einem Weser-Ems-Bus etwas verloren haben, können Sie es ganz einfach online suchen: www.dbregiobus-nord.de/fundsachen
Wie bekomme ich meinen persönlichen Fahrplan und wer hilft mir bei Fragen weiter?
Die elektronische Fahrplanauskunft ermöglicht Ihnen das Erstellen und Ausdrucken Ihres persönlichen Fahrplans unter Berücksichtigung verschiedener für Sie wichtiger Kriterien.
Zur Fahrplanauskunft
Oder rufen Sie uns einfach an. Unsere kompetenten Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter unter der Telefonnummer 04 21/59 60 59.
Welches Ticket ist für mich das Richtige?
Wir haben für jeden das richtige Ticket. Unser Ticketangebot haben wir gegliedert in Tickets für Erwachsene und Tickets für Kinder, Schüler, Azubis und Studenten und dort jeweils in Gelegenheits- und Vielfahrer.
Gut zu wissen: Kinder bis einschließlich 5 Jahre fahren in den Verkehrsmitteln des VBN kostenlos mit.
Zum Ticketangebot
Wo kann ich die Tickets kaufen?
Tickets erhalten Sie in den Bussen, an den Ticketautomaten, in den Kundencentern der Verkehrsunternehmen sowie in den Vorverkaufsstellen des VBN.
Zu den Vorverkaufsstellen
Wie komme ich in der Nacht nach Hause?
Natürlich lässt es sich im VBN-Land auch gut feiern oder Sie besuchen eine der vielen kulturellen Veranstaltungen. Anschließend bringen Sie die Nachtlinien im VBN dann sicher nach Hause.
Zu VBN bei Nacht
Ihre alten Tickets, die Sie 2020 gekauft haben, sind keineswegs automatisch ungültig. Für eine Übergangszeit können Sie bereits gekaufte Tickets wie gewohnt für Bus- und Bahnfahrten im VBN-Land verwenden.
2020 gekauft – maximal 5 Jahre nutzbar
Diese Tickets können maximal 5 Jahre nach Kauf weiterbenutzt werden.
Hier geht's zum Lob und Kritik-Formular: Lob- und Kritik-Formular
Hier finden Sie unsere häufig gestellten Fragen zur FahrPlaner-App. Schauen Sie mal, ob Ihre Frage dabei ist. Wenn nicht, wenden Sie sich jederzeit gerne an unsere 24h-Serviceauskunft unter der Rufnummer 04 21 / 59 60 59!
Mit dem FahrPlaner nutzen Sie eine komfortable Informationsplattform für die Fahrt mit Bussen, Straßenbahnen und Zügen mit integriertem Ticketshop für viele Angebote. Und mit der FahrPlaner-App haben Sie den FahrPlaner samt Ticketshop jederzeit mit dem Handy griffbereit.
Geben Sie Ihre Fahrt mit den Adressangaben ein. Also "von Tür zu Tür" vom Start zum Ziel. So wird Ihnen der Fahrplan für die gesamte Strecke mit Abfahrts- und Ankunftszeiten aller Verkehrsmittel im ausgewählten Zeitraum angezeigt. Mit der Vorauswahl können Sie bestimmte Anzeigen (zum Beispiel Fernverkehr wie ICE/IC/EC) ausschließen. Der FahrPlaner nennt Ihnen die passenden Fahrkartenangebote für Ihre Fahrt.
In der Verbindungsauskunft wird aufgeführt, bis zu welcher (Bus-/Zug-)Station die jeweilige Fahrkarte gilt. So sehen Sie, ob Ihr Zugticket die Weiterfahrt (zum Beispiel mit Bus oder Straßenbahn) bis zur Zielstation beinhaltet. Benötigen Sie für die Weiterfahrt vor Ort eine zusätzliche Fahrkarte, erhalten Sie dazu den Hinweis mit Angabe des Verkehrsunternehmens.
Mit dem Klick auf das Fahrkartenangebot werden Sie zum Ticketshop weitergeleitet. Dort können Sie das HandyTicket buchen. Nutzen Sie den FahrPlaner über eine Webseite (zum Beispiel www.vbn.de und niedersachsentarif.de), können Sie im Ticketshop ein OnlineTicket buchen und ausdrucken.
Derzeit können folgende VBN-Tickets für Fahrten im Verbundgebiet ganz bequem als HandyTicket erworben werden:
Sehen Sie hier das Geltungsgebiet des VBN: VBN-Land
Derzeit können folgende Fahrkarten des Niedersachsentarifs ganz bequem als Online-Ticket (mit dem FahrPlaner) und als HandyTicket (mit der FahrPlaner-App) erworben werden:
Preisauskünfte gibt es für die folgenden Verbünde / Tarife / Verkehrsgemeinschaften:
Echtzeitinformationen liegen derzeit für folgende Verkehrsunternehmen vor:
Echtzeitinformationen stellen eine Prognose dar. Abweichungen lassen sich deshalb nicht immer vermeiden. Im FahrPlaner werden die Daten angezeigt, die von den Verkehrsunternehmen übermittelt werden. Sollten Sie fehlerhafte Informationen bemerken, würden wir uns freuen, wenn Sie uns diese über das Formular Lob & Kritik in der FahrPlaner-App oder per E-Mail an app(at)vbn.de übermitteln. Bitte machen Sie möglichst genaue Angaben zur Verbindung (Linie, Richtung, Starthaltestelle, Abfahrtszeit), zum Zeitpunkt und zur Art Ihrer Abfrage (Verbindungssuche, Abfahrtstafel oder Push-Nachricht). Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Die FahrPlaner-App ist für Geräte mit Android Betriebssystem und iOS Betriebssystem (Apple) verfügbar. Hier gelangen Sie zu den App Stores, wo Sie die FahrPlaner-App herunterladen können:
Alternativ steht Ihnen der FahrPlaner als Webanwendung auf www.vbn.de und auf www.niedersachsentarif.de zur Verfügung.
Für Android-Betriebssysteme können wir Ihnen auf Anfrage eine aktuelle Installationsdatei der FahrPlaner-App zukommen lassen. Ihre Nachricht schicken Sie bitte an: app(at)vbn.de. Bitte beachten Sie, dass Probleme mit dem Google-Account und/oder funktionale Einschränkungen auftreten können, zum Beispiel mit der Kartendarstellung oder mit Push-Benachrichtigungen. Dafür bieten wir keinen Support an.
Installationsdateien für iOS-Betriebssysteme stehen nicht zur Verfügung.
Nach der Installation der FahrPlaner-App können Sie selbst entscheiden, ob Sie die Funktionen und damit die Berechtigungen zulassen möchten oder nicht. Auf iOS-Geräten und Geräten mit Android 6 oder einer höheren Version lassen sich die einzelnen Berechtigungen in den Android-Systemeinstellungen permanent aktivieren beziehungsweise deaktivieren und werden nicht mehr vor der Installation der FahrPlaner-App abgefragt. Bei älteren Android-Geräten lässt sich der Zugriff auf einzelne Berechtigungen nach der Installation manuell in den App-Einstellungen steuern.
Für die Funktion, Adressen aus den Kontakten als Start oder Ziel in die Verbindungssuche der FahrPlaner-App zu übernehmen, ist der Zugriff auf Ihre Kontakte notwendig.
Die Berechtigung zur Netzwerkkommunikation wird für die Verbindung zum Internet (WLAN/Mobilfunk) benötigt, um Fahrplan- und Echtzeitdaten aufzurufen.
Die Berechtigung für "Bilder und Videos aufnehmen" (Kamera) wird benötigt, um eigene Bilder für Icons bei "Meine Adressen" zu verwenden. Diese Berechtigung ist ebenfalls notwendig, um eigene Bilder im Formular "Lob & Kritik" verwenden zu können.
Basierend auf Ihrem Standort zeigt Ihnen die FahrPlaner-App nahegelegene Haltestellen und Fahrtmöglichkeiten an.
Um ohne Internetverbindung auf eine gewählte Fahrtmöglichkeit zugreifen zu können, speichern Sie diese auf Ihrem Handy. Rufen Sie die gewünschte Verbindung auf, wählen Sie eine Fahrtmöglichkeit aus und klicken Sie auf „Speichern“. Anschließend finden Sie Ihre Offline-Verbindung schnell über den Menüpunkt „Meine Routen“.
Sie können Widgets auf Handys mit Android Betriebssystemen nutzen. Legen Sie das Widget über die Funktionen Ihres Geräts an. Das FahrPlaner-Widget zeigt Ihnen aktuelle Abfahrtszeiten mit Echtzeitinformationen zu Haltestellen in Ihrer Nähe oder Ihren Favoritenhaltestellen an.
Hier finden Sie unsere häufig gestellten Fragen zum HandyTicket. Schauen Sie mal, ob Ihre Frage dabei ist. Wenn nicht, wenden Sie sich jederzeit gerne an unsere 24h-Serviceauskunft!
Mit der FahrPlaner-App sind HandyTickets des VBN und des Niedersachsentarifs erhältlich:
Für die Anmeldung zum Handy- oder OnlineTicket müssen Sie mindestens 18 Jahre und voll geschäftsfähig sein.
Sie benötigen für den HandyTicket-Kauf ein internetfähiges Handy mit Android- oder iOS-Betriebssystem sowie die FahrPlaner-App in der jeweils aktuellen Version. Für das Herunterladen der FahrPlaner-App über die App Stores sowie den Kauf eines HandyTickets ist eine Onlineverbindung notwendig. Für die Nutzung des Mobilfunkanschlusses fallen Kosten an.
Sie können Handy- oder OnlineTickets mit einem Kundenkonto erwerben, das Sie in der FahrPlaner-App (im Menüpunkt „Tickets“ – Kopfsymbol oben rechts), über die VBN-Webseite mit oder im Ticketshop Niedersachsentarif anlegen. Zusätzlich ist ein Kauf als "Gast" ohne Registrierung mit den Bezahlverfahren Kreditkarte und PayPal möglich. Für regelmäßige Käufe von Handy- oder OnlineTickets bietet sich ein Kundenkonto an. Damit entfallen die notwendigen Eingaben Ihrer Kundendaten bei jedem Ticketkauf. Weiterhin können Kaufbelege aufgerufen und ausgedruckt werden, was beim „Gast“-Zugang nicht möglich ist. Bitte registrieren Sie sich mit Ihren persönlichen Daten, vergeben ein Passwort und wählen das gewünschte Bezahlverfahren (SEPA-Lastschrift, Kreditkarte, PayPal).
Für den Kauf von Handy- und OnlineTickets stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:
Kauf eines HandyTickets
Nach Abschluss des Kaufprozesses wird das HandyTicket direkt auf Ihr Handy geladen. Der Kauf beziehungsweise das Speichern von HandyTickets auf herkömmlichen PCs einschließlich Laptops und ähnlichem ist nicht möglich.
Kauf eines OnlineTickets
Das OnlineTicket können Sie nach dem Kauf im Ticketshop Niedersachsentarif als PDF herunterladen und ausdrucken. Es wird automatisch in die FahrPlaner-App geladen, sofern Sie mit Ihrem Account eingeloggt sind.
Beim Kauf eines HandyTickets als Gast und somit ohne Kundenkonto können Sie Ihr HandyTicket nur auf dem Gerät abrufen, mit dem Sie das HandyTicket gekauft beziehungsweise heruntergeladen haben. Als Zahlungsmittel stehen nur PayPal oder Kreditkarte zur Verfügung. Bitte achten Sie darauf, dass das HandyTicket personalisiert ist. Ansonsten werden die Daten des Kontoinhabers verwendet, von dessen Konto die Zahlung des HandyTickets erfolgt. Kaufbelege sind nur mit einem Kundenkonto abrufbar. Deshalb gibt es beim Ticketkauf als Gast keine Kaufbelege.
Jedes Handy- und OnlineTicket ist personalisiert und somit nicht übertragbar. Sie können Handy- und OnlineTickets allerdings auch für mitreisende Personen erwerben, indem Sie während des Kaufvorgangs den Namen des jeweiligen Ticketnutzers angeben. Bei der Ticketkontrolle sind die gültigen HandyTickets jeweils mit den amtlichen Lichtbildausweisen der Ticketnutzer vorzuzeigen. Bei Fahrten mit dem VBN-TagesTicket für 2 bis 5 Personen und dem Niedersachsen-Ticket für 2 bis 5 Personen muss die Person, die als erste/r Reisende/r und somit als Ticketinhaber/in auf dem Ticket eingetragen ist, stets dabei sein. Beim Niedersachsen-Ticket sind die Namen der Mitfahrer bei der Buchung einzutragen. Kostenfrei mitfahrende Kinder (bis zu drei Kinder zwischen 6 und 14 Jahre und alle Kinder unter 6 Jahre) werden nicht namentlich vermerkt.
Sie zahlen ganz bequem und bargeldlos:
Zahlungsmöglichkeiten:
Nach dem Kauf wird Ihr HandyTicket direkt in die FahrPlaner-App geladen. Das erworbene HandyTicket ist unter dem Menüpunkt „Tickets“ (auch im Offline-Modus) aufrufbar. Bitte beachten Sie, dass Sie hierfür in Ihrem Kundenkonto eingeloggt bleiben müssen.
Das OnlineTicket können Sie nach dem Kauf im Ticketshop Niedersachsentarif als PDF herunterladen und ausdrucken. Es wird außerdem zusätzlich automatisch in die FahrPlaner-App geladen, sofern Sie mit Ihrem Account eingeloggt sind.
Kaufbelege gibt es nur für Handy- und OnlineTickets, die mit einem Kundenkonto gekauft wurden.
Eine Übersicht Ihrer gekauften HandyTickets finden Sie in Ihrem Kundenportal. Loggen Sie sich hierfür auf der VBN-Webseite unter Mein HandyTicket oder im Ticketshop Niedersachsentarif ein. Hier können Sie Kaufbelege für jedes gekaufte Handy- und OnlineTicket einsehen und ausdrucken.
Für Käufe als "Gast" gibt es keine Kaufbelege.
Handy- und OnlineTickets Niedersachsentarifs können vor dem ersten Geltungstag storniert werden. Danach ist eine Rückgabe oder Stornierung ausgeschlossen. Niedersachsen-Tickets und VBN-HandyTickets sind grundsätzlich von einer Rückgabe und Stornierung ausgeschlossen.
Vor Betreten des Fahrzeuges muss der Kaufvorgang abgeschlossen und das HandyTicket auf dem Handy-Display sichtbar sein.
Zeigen Sie dem Kontrollpersonal Ihr Handy mit dem im Display geöffneten HandyTicket innerhalb der FahrPlaner-App oder das OnlineTicket als gedrucktes PDF. Handy- und OnlineTickets sind nur in Kombination mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig.
Ticketkontrolle auch ohne Mobilfunkempfang:
Das HandyTicket ist nach dem abgeschlossenen Kaufvorgang offline unter dem Menüpunkt "Tickets“ als gültiges Ticket verfügbar. Als Voraussetzung dafür müssen Sie in Ihrem Kundenkonto eingeloggt bleiben.
Kann das HandyTicket bei der Kontrolle nicht vorgezeigt werden (weil das Handy nicht funktionsfähig ist oder verloren wurde), gilt dies als Fahrt ohne gültiges Ticket. Dann wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt von mindestens 60 Euro erhoben.
Sie können Ihr hinterlegtes Zahlungsmittel im Kundenportal ändern. Loggen Sie sich in der FahrPlaner-App (Menüpunkt „Tickets“ – Kopfsymbol oben rechts) oder auf der VBN-Webseite unter Mein HandyTicket oder im Ticketshop Niedersachsentarif ein.
In der FahrPlaner-App eingeloggt, gelangen Sie über den Menüpunkt „Einstellungen“ zu Ihren „Ticket Einstellungen“, wo Ihre hinterlegten Zahlungsmittel angezeigt werden. Wählen Sie nun Ihr neues Zahlungsmittel aus, geben die erforderlichen Daten ein und speichern die Eingaben ab. Nach dem Abspeichern wird das bisherige Zahlungsmittel ersetzt.
Auf der VBN-Webseite im Bereich Mein HandyTicket und im Ticketshop Niedersachsentarif legen Sie im Kundenportal bei "Zahlungsmittel" die neuen Bezahldaten an.
Bei einem Handywechsel müssen Sie die FahrPlaner-App neu installieren. Ihr Zugang bleibt erhalten und ist über die bisher genutzte E-Mail-Adresse und Ihr Passwort erreichbar. Gegebenenfalls noch gültige HandyTickets sind über den Menüpunkt "Tickets" aufrufbar.
Bei Verlust Ihres Handys sollten Sie umgehend Ihr Passwort im Kundenportal auf der VBN-Webseite unter: Mein HandyTicket oder im Ticketshop Niedersachsentarif ändern, um Ticketkäufe durch Nichtberechtigte zu verhindern.
Das HandyTicket ist nicht an Ihre Mobilfunknummer gebunden. Sie loggen sich unabhängig von der genutzten SIM-Karte in die FahrPlaner-App ein und Ihre persönlichen Einstellungen und gebuchten Tickets werden geladen.
Sie können Ihr Passwort bequem in Ihrem Kundenkonto entweder über die Fahrplaner-App (Menüpunkt „Tickets“ – Kopfsymbol) oder auf der VBN-Webseite unter Mein HandyTicket oder im Ticketshop Niedersachsentarif ändern.
Haben Sie Ihr Passwort vergessen, können Sie dies dort ebenfalls zurücksetzen und sich ein neues Passwort zuschicken lassen.
Wir garantieren Ihnen einen sorgfältigen Umgang mit Ihren persönlichen Daten, die von uns nur zum Zwecke der technischen Abwicklung und Abrechnung an die betreffenden Dienstleister (eos.uptrade GmbH, Hamburg und LogPay Financial Services GmbH, Eschborn) weitergegeben werden. Die personenbezogenen Bestelldaten werden nach den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erhoben, verarbeitet und genutzt. Während des gesamten Bestellprozesses werden alle Daten durch eine sichere Online-Verbindung zwischen dem Endgerät des Bestellers und dem verbundenen Rechner sowie den mit diesem verbundenen nachgelagerten Systemen geschützt. Weitere Informationen zum Datenschutz nach Artikel 13 und 14 DSGVO sind unter www.vbn.de/datenschutz zu finden.
Hier finden Sie unsere häufig gestellten Fragen zu MIA. Schauen Sie mal, ob Ihre Frage dabei ist. Wenn nicht, wenden Sie sich jederzeit gerne an unsere 24h-Serviceauskunft!
Die Ausgabe von MIA/MIAplus-Tickets erfolgt (im Auftrag des Verkehrsverbundes Bremen/Niedersachsen) ausschließlich über die Kundencenter der Bremer Straßenbahn AG (BSAG), von BREMERHAVEN BUS und der Verkehr und Wasser GmbH (VWG) in Oldenburg.
Bestell-Anträge für das MIA-/MIAplus-Ticket sind online unter www.vbn.de/tickets/antraege sowie bei den drei Verkehrsunternehmen BSAG, BREMERHAVEN BUS und VWG erhältlich.
Der Abschluss ist jeweils zum Ersten eines Monats möglich, wenn die Einzugsermächtigung im zuständigen Kundencenter bis zum 10. des Vormonats vorliegt.
In den Kundencentern der BSAG, von BREMERHAVEN BUS und der VWG kann das MIA-/MIAplus-Ticket übrigens vor Ort auch rückwirkend auf den Ersten eines Monats ausgestellt und sofort ausgegeben werden. Voraussetzung ist Barzahlung. Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate.
Ein MIA-Abo hat 12 Monate Laufzeit und der monatliche Betrag wird von Ihrem Konto per SEPA-Basis-Lastschrift abgebucht. Das Abo verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sofern es nicht fristgerecht gekündigt wird. Alternativ bezahlen Sie für 12 Monate im Voraus.
Der Chip speichert lediglich Ihre Tarifoption (Preisstufe, Tarifzonen und Kundennummer), einzelne Fahrten werden nicht gespeichert. MIA ist fälschungssicher und enthält keinerlei personengebundene Daten. An den BOB-Automaten sind die gespeicherten Daten unter "Tickets anzeigen" einsehbar.
Bei der Nutzung von Regionalbussen, von Bussen von BREMERHAVEN BUS, der VWG Oldenburg sowie der BSAG in Bremen (ab 20 Uhr) müssen Sie beim Vordereinstieg Ihr MIA-Ticket dem Fahrpersonal vorzeigen oder die Karte durch ein Lesegerät prüfen lassen. Bei der Nutzung der Nahverkehrszüge sowie der Straßenbahnen und Busse der BSAG erfolgt die Kontrolle durch das Prüfpersonal, das mit einem entsprechenden Lesegerät für die Chipkarte ausgestattet ist.
Sollte das MIA-Ticket aufgrund einer Beschädigung des Chips nicht lesbar sein, erhalten Sie in den Kundencentern von BSAG, BREMERHAVEN BUS oder VWG Oldenburg ein neues Ticket. Das alte wird vernichtet, um Missbrauch auszuschließen.
Sperren Sie bitte umgehend Ihr MIA-Ticket und erhalten Sie ein neues MIA-Ticket (gegen eine Gebühr von 10 Euro). Wenden Sie sich hierfür bitte direkt oder telefonisch an Ihr Kundencenter von BSAG, BREMERHAVEN BUS oder VWG Oldenburg bzw. an die VBN-24h-Serviceauskunft unter der Telefonnummer 04 21/59 60 59.
Eine Änderung des Geltungsbereiches (Tarifzonen, Preisstufen) kann immer zum ersten eines Monats erfolgen. Damit die Änderung zum Monatsersten wirksam werden kann, ist diese bis zum 20. des Vormonats persönlich im betreuenden Kundencenter (BSAG, BREMERHAVEN BUS oder VWG Oldenburg) zu beantragen. Die Änderung erfolgt direkt auf der Chipkarte. Kunden, die nicht in ein Kundencenter kommen können, erhalten eine neue Chipkarte per Post - in der Regel innerhalb von 5 Werktagen. Vom Zeitpunkt der Änderung wird der neue Rechnungsbetrag abgebucht.
Möchten Sie mit Ihrem MIA-/MIAplus-Ticket über dessen Geltungsbereich hinaus Fahrten innerhalb des VBN-Landes durchführen, ist dies mit einem AnschlussTicket möglich.
AnschlussTickets sind (unabhängig von der Preisstufe) zu einem einheitlichen Preis sowohl für Erwachsene als auch für Kinder, Schüler, Auszubildende und Studenten erhältlich. Sie werden ausschließlich als EinzeltTicket angeboten und berechtigen nur zu einer Fahrt auf ein Fahrtziel hin. Die Rückfahrt mit demselben AnschlussTicket ist nicht gestattet. Anschlusstickets sind zudem nicht im Vorverkauf erhältlich und berechtigen nur zum sofortigen Fahrtantritt. Ab Kaufzeitpunkt ist ein AnschlussTicket 4 Stunden gültig. AnschlussTickets sind von Umtausch und Erstattung ausgeschlossen.
Die im Rahmen der Mitnahmeregelung mitgenommenen Personen benötigen ebenfalls jeweils ein AnschlussTicket.
Ja, diese Möglichkeit gibt es. Allerdings sind die IC/EC-Aufpreise über die Deutsche Bahn zu beziehen. Bitte beachten Sie: Die IC-Züge zwischen Bremen Hbf und Augustfehn mit Halt in Delmenhorst, Hude, Oldenburg, Bad Zwischenahn und Westerstede-Ocholt können von VBN-Kunden ohne Zahlung eines Zuschlages genutzt werden. Das Antragsformular finden Sie hier beziehungsweise erhalten Sie in den DB-Reisezentren. Bitte beachten Sie, dass der Antrag für die IC/EC-Aufpreise einen Monat vor Gültigkeitsbeginn bei der Deutschen Bahn eingegangen sein muss.
Der MIA-Vertrag verlängert sich um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht gekündigt wird. Eine Kündigung muss jeweils zum 10. des Vormonats schriftlich bei dem betreuenden Unternehmen vorliegen. Und das MIA-/ MIAplus-Ticket ist umgehend nach Vertragsende an das ausstellende Verkehrsunternehmen (BSAG, BREMERHAVEN BUS oder VWG) zurückzugeben. Nach Vertragsende stellt die MIA-Karte kein gültiges Ticket mehr dar.
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages wird - ausgenommen bei Fahrpreiserhöhungen und bei maßgeblichen Änderungen der Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen - für jeden bis zur Kündigung im laufenden Vertragsjahr abgelaufenen Monat der Differenzbetrag zwischen dem monatlichen Preis des MIA-/ MIAplus-Tickets und dem Preis des jeweiligen MonatsTickets nacherhoben und letztmalig abgebucht. Erfolgt die vorzeitige Kündigung aufgrund einer Tarifanpassung, wird auf die Erhebung des Differenzbetrages verzichtet, wenn die Kündigung mindestens 21 Tage vor der Tarifanpassung bei dem betreuenden Verkehrsunternehmen vorliegt.
Sie können sich an den folgenden Stellen informieren:
BSAG Kundencenter, Bremen
BREMERHAVEN BUS Kundencenter, Bremerhaven
VWG Kundencenter, Oldenburg
VBN-24h-Serviceauskunft: 04 21/59 60 59
Antworten zu häufig gestellten Fragen zur grünen BOB-Karte haben wir hier für Sie zusammengestellt. Darüber hinaus informieren die Verkehrsunternehmen oder die 24h-Serviceauskunft des VBN.
Online unter https://www.vbn.de/tickets/antraege/ oder persönlich in den Kundencentern von BSAG, BREMERHAVEN BUS oder VWG.
Im ganzen VBN-Land. Fahrten sind an den Automaten folgender Verkehrsunternehmen buchbar:
BSAG
Buchbar an den Ticketautomaten in den BSAG-Fahrzeugen sowie an den BSAG-Haltestellen: Domsheide, Use Akschen, Schüsselkorb, Herdentor, Hauptbahnhof, Am Brill, Obernstraße, Schweizer Eck, Huckelriede, Flughafen, Rolandcenter, Bahnhof Vegesack, Gröpelingen und Bahnhof Blumenthal.
BREMERHAVEN BUS
Buchbar am Ticketautomaten im Fahrzeug oder vor dem Kundencenter am Bremerhavener Hauptbahnhof und im Kundencenter.
VWG
Buchbar am Ticketautomaten im Fahrzeug oder in den Kundencentern am Lappan und am ZOB.
DB Regio
Buchbar am Ticketautomaten an folgenden Bahnhöfen: Achim, Augustfehn, Barnstorf, Diepholz, Dörverden, Eystrup, Lemförde, Verden und Westerstede-Ocholt.
NordWestBahn/Regio-S-Bahn
Im Regio-S-Bahn- und Weser-Ems-Netz buchen Sie BOB an den Ticketautomaten auf den Bahnsteigen beziehungsweise in der Bahnhofsvorhalle.
metronom
Buchbar am Ticketautomaten an den Bahnhöfen Bremen-Oberneuland, Sagehorn, Ottersberg, Sottrum und Rotenburg (Wümme).
Eine entsprechende Kartenübersicht finden Sie hier: Vorverkaufsstellen / Ticketautomaten mit BOB. Ist die Fahrt an einem Automaten gebucht, kann die grüne BOB-Karte von jedem Fahrer oder Zugbegleiter im ganzen VBN-Land ausgelesen werden. Umgekehrt ist die Fahrtbuchung aber nicht beim Fahrpersonal, sondern ausschließlich an einem der oben angegebenen Ticketautomaten möglich!
Nein. Wenn Sie in Richtung auf Ihr Fahrtziel umsteigen oder die Fahrt kurz unterbrechen, brauchen Sie keine neue Fahrt buchen. Für BOB gelten dieselben Regeln wie beim EinzelTicket: https://www.vbn.de/tickets/ticketangebot/einzelticket/
Sie fahren, BOB rechnet. Sie buchen zum Beispiel für eine einfache Fahrt ein EinzelTicket. Bleibt es an diesem Tag bei dieser Fahrt, berechnet BOB Ihnen als Tagesbestpreis nicht den regulären Preis des EinzelTickets, sondern den günstigeren des 4er-Tickets. Buchen Sie an diesem Tag weitere EinzelTickets und deren Wert übersteigt den des TagesTickets, berechnet BOB Ihnen automatisch nicht die Summe der EinzelTickets, sondern das günstigere TagesTicket. Sie fahren und BOB errechnet automatisch den günstigsten Preis aller von Ihnen an einem Tag regulär gebuchten Fahrten.
Zusammen mit Ihrer Rechnung erhalten Sie eine transparente und exakt nachvollziehbare Fahrtenübersicht. Bei einem Rechnungsbetrag von mindestens 10 Euro wird monatlich abgerechnet. Darunter erhalten Sie die Rechnung spätestens quartalsweise. Die mit BOB durchgeführten Fahrten werden täglich erfasst. Bei der Tagesbestpreis-Berechnung werden 4er-Tickets, TagesTickets, 10er-Tickets für Schüler (BSAG und BREMERHAVEN BUS), EinzelTickets für Kinder, FahrradTickets sowie Kurzstrecken-Tickets zugrunde gelegt. Nicht berücksichtigt bei der Tagesbestpreisabrechnung und gesondert berechnet werden 1. Klassezuschläge (4er-Ticket) sowie AnschlussTickets. Auch eine weitere Optimierung auf 7-TageTickets beziehungsweise MonatsTickets erfolgt nicht.
Wenn Sie Ihre persönlichen Daten oder Ihre Kontodaten ändern möchten, wenden Sie sich bitte direkt an das Sie betreuende Verkehrsunternehmen: Bremer Straßenbahn AG (BSAG), BREMERHAVEN BUS oder Verkehr und Wasser, Oldenburg (VWG). Diese helfen Ihnen auch bei allen weiteren Fragen zum Beispiel zu Ihrem Vertrag, Ihren Abbuchungen oder einer defekten Karte weiter.
Der BOB-Vertrag muss nicht verlängert werden. Bei Ablauf der Gültigkeit Ihrer BOB-Karte wird das Sie betreuende Verkehrsunternehmen automatisch eine neue BOB-Karte verschicken. Diese wird rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit der alten Karte zur Verfügung gestellt.
Die neue BOB-App erweitert alle Vorteile der klassischen grünen BOB-Karte. Mit der BOB-App sind Fahrten im VBN-Land zu jeder Zeit von jedem Ort in jedem Verkehrsmittel des ÖPNV buchbar. Die BOB-App kann kostenfrei heruntergeladen werden.
Antworten zu häufig gestellten Fragen zur neuen BOB-App haben wir hier für Sie zusammengestellt. Darüber hinaus informiert die 24h-Serviceauskunft des VBN.
Zur Buchung braucht es keinen Automaten. Jedes BOB-Ticket ist vor Fahrtantritt kontaktlos zu jeder Zeit von jedem Ort für jedes Verkehrsmittel des ÖPNV im VBN-Land buchbar. Exakte Fahrtenübersicht sowie Vertragsdaten sind jederzeit verfügbar. Mit der BOB-App können zusätzliche digitale Partnerkarten erstellt werden.
Ja. Die mit dem BOB-Ticket durchgeführten Fahrten werden täglich erfasst. Bei der Tagesbestpreis-Berechnung werden 4er-Tickets, TagesTickets, 10er-SchülerTickets (BSAG und BREMERHAVEN BUS), Kinder-EinzelTickets, FahrradTickets sowie Kurzstrecken-Tickets zugrunde gelegt. Sie buchen zum Beispiel ein EinzelTicket für eine einfache Fahrt. Bleibt es an diesem Tag bei dieser Fahrt, berechnet BOB Ihnen als Tagesbestpreis nicht den regulären Preis des EinzelTickets, sondern den günstigeren des 4er-Tickets. Buchen Sie an diesem Tag weitere EinzelTickets und deren Wert übersteigt den des TagesTickets, berechnet BOB Ihnen automatisch nicht die Summe der EinzelTickets, sondern das günstigere TagesTicket.
Nicht berücksichtigt bei der Tagesbestpreisabrechnung und gesondert berechnet werden 1. Klassezuschläge (4er-Ticket) sowie AnschlussTickets. Auch eine weitere Optimierung auf 7-TageTickets beziehungsweise MonatsTickets erfolgt nicht.
Sie können beide Varianten nutzen. Die BOB-App kann als Zusatz oder als Alternative zur bisherigen grünen BOB-Karte verwendet werden. Somit können Sie selbst entscheiden, mit welcher Variante Sie mobil sein wollen. BOB-App und BOB-Karte werden separat abgerechnet.
Sollte sich zum Beispiel Ihr Akku vor oder während des Fahrtantritts abschalten, sind Sie dazu verpflichtet, über einen anderen Vertriebsweg ein Ticket zu erwerben. Anderenfalls wird bei einer Kontrolle ein erhöhtes Beförderungsentgelt erhoben. Für die neue BOB-App gilt, dass die gebuchte Fahrt auf dem betriebsbereiten Handy während der Fahrt ständig mitzuführen und auf Verlangen dem Prüfpersonal vorzuzeigen, diesem gegebenenfalls das Handy auszuhändigen ist. Die Anzeige von Screenshots oder ähnliches ist nicht zulässig. Das BOB-Ticket ist nur in der BOB-App gültig und muss hier vorgezeigt werden.
Als Neukunde wählen Sie "Registrieren", füllen das Formular aus und senden die Registrierung ab. Das System prüft nun Ihre Kundendaten und leitet die Daten an das Sie betreuende Verkehrsunternehmen (Bremer Straßenbahn AG (BSAG), BREMERHAVEN BUS oder Verkehr und Wasser, Oldenburg (VWG)) weiter. Von dort erhalten Sie eine E-Mail mit der Bitte, den Vertrag zu aktivieren. Sobald dieser über den Button beziehungsweise über den Link aktiviert wurde, können Sie sich bei der BOB-App anmelden und sich mit einer digitalen Karte verknüpfen.
Als Inhaber der klassischen grünen BOB-Karte wählen Sie "Anmelden" und tragen Ihre bestehenden Vertragsdaten in die Eingabefelder ein. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie eine E-Mail mit der Bitte, der Verknüpfung zu Ihrer neuen digitalen BOB-App zuzustimmen. Sollten Sie Ihre Vertragsdaten nicht zur Hand haben, wenden Sie sich an Ihr betreuendes Verkehrsunternehmen.
Sie melden sich auf dem Endgerät der anderen Person mit Ihren Vertragsdaten an und erstellen eine zusätzliche digitale BOB-Karte. Anschließend muss die Verknüpfung angefragt werden und das Sie betreuende Verkehrsunternehmen Bremer Straßenbahn AG (BSAG), BREMERHAVEN BUS oder Verkehr und Wasser, Oldenburg (VWG) erhält eine E-Mail, um der Verknüpfung zuzustimmen. Sobald dies geschehen ist, können die weiteren Personen die BOB-App vollständig nutzen.
Bei einem Rechnungsbetrag von mindestens 10 Euro wird monatlich abgerechnet, darunter quartalsweise. Frühestens 2 Tage nach Rechnungsstellung und Versand der Rechnung per Post oder E-Mail wird der Rechnungsbetrag fällig und per Lastschrift nicht vor dem 15. des Monats eingezogen. Einwände und Reklamationen müssen innerhalb von 6 Wochen schriftlich gegenüber dem Sie betreuenden Verkehrsunternehmen Bremer Straßenbahn AG (BSAG), BREMERHAVEN BUS oder Verkehr und Wasser, Oldenburg (VWG) oder dem VBN geltend gemacht werden. Bei Zahlungsverzug wird die BOB-App unverzüglich für die weitere Nutzung gesperrt und bei Ausbleiben des Zahlungseingangs das Vertragsverhältnis fristlos gekündigt. Kann der monatliche beziehungsweise quartalsweise errechnete Betrag nicht eingezogen werden, wird für jede nicht eingelöste Lastschrift ein zusätzliches Bearbeitungsentgelt in Höhe von 4 Euro zuzüglich zu den gängigen Bankspesen erhoben.
Einwände und Reklamationen bezüglich der Rechnung sind innerhalb von sechs Wochen gegenüber dem Sie betreuenden Verkehrsunternehmen Bremer Straßenbahn AG (BSAG), BREMERHAVEN BUS oder Verkehr und Wasser, Oldenburg (VWG) geltend zu machen (siehe auch §10 Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des VBN).
Der Verlust Ihres Handys ist sofort bei dem Sie betreuenden Verkehrsunternehmen (Bremer Straßenbahn AG (BSAG), BREMERHAVEN BUS oder Verkehr und Wasser, Oldenburg (VWG)) zu melden. Alternativ steht Ihnen die 24h-Serviceauskunft des VBN unter 04 21 / 59 60 59 zur Verfügung. Das Handy, welches über die BOB-App registriert ist, wird sofort für BOB gesperrt. Eine Berechnung von Fahrten, die nach der Verlustmeldung noch gespeichert werden, erfolgt nicht. Eine Sperrung des BOB-Tickets beziehungsweise des Handys, welches über die BOB-App registriert ist, ist aus anderen Gründen jederzeit möglich. Die Registrierung eines weiteren/neuen Handys (digitale Karten) zur Nutzung der BOB-App ist kostenlos.
Antworten zu häufig gestellten Fragen zum VBN-TagesTicket haben wir hier für Sie zusammengestellt. Schauen Sie, ob Ihre Frage dabei ist. Wenn nicht, wenden Sie sich jederzeit gerne an unsere 24h-Serviceauskunft!
Bewegen Sie sich innerhalb des VBN-Landes, ist das VBN-TagesTicket preislich die bessere Wahl.
Das NiedersachsenTicket ist ein Ticket, das über die Verbundgrenzen hinaus gültig ist und somit kein reines VBN-Ticket. Nähere Infos dazu finden Sie hier:
www.niedersachsenticket.de
Tarifinfos zum VBN-TagesTicket finden Sie hier: VBN-TagesTicket
Hier findest Du unsere häufig gestellten Fragen zum Jugend-FreizeitTicket. Schau einfach mal, ob Deine Frage dabei ist. Wenn nicht, wende Dich jederzeit gerne an unsere 24h-Serviceauskunft!
Das MonatsTicket ist erst mit eingetragenem Namen gültig. Sowohl beim Monats- als auch beim JahresTicket ist ein amtlicher Lichtbildausweis mitzuführen. Wer bei der Kontrolle mit einem Ticket ohne eingetragenen Namen erwischt wird, muss ein erhöhtes Beförderungsentgelt in Höhe von 60 Euro zahlen. Auf Verlangen ist das Alter nachzuweisen.
Die drei Abocenter des VBN (Bremen - BSAG, Oldenburg - VWG, Bremerhaven - BREMERHAVEN BUS) schreiben Dich 6 Wochen vor Ablauf des JahresTickets an. Mit diesem Schreiben wird ein Verlängerungsantrag mitgeschickt. Natürlich musst Du nicht auf das Schreiben warten, sondern kannst Dich auch jederzeit selber an Dein Abocenter wenden und Dein JahresTicket dort verlängern.
Das MonatsTicket ist in den Kundencentern der Verkehrsunternehmen, den privaten Vorverkaufsstellen, den Reisezentren der Deutschen Bahn, an den Ticketautomaten sowie in den Bussen bei den Fahrern erhältlich. Ein Verkauf in den Verkehrsmitteln der BSAG, der VWG und BREMERHAVEN BUS findet nicht statt. Eine Auflistung der VBN-Vorverkaufsstellen findest du hier: Vorverkaufsstellen.
Der Ticketinhaber darf bei Beginn des Gültigkeitszeitraums das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Wird der Ticketinhaber innerhalb des Gültigkeitszeitraums 21, kann das Jugend-FreizeitTicket (Jahres- und MonatsTicket) weiter bis zum Ende des Gültigkeitszeitraums genutzt werden.
Bei Verlust des JahresTickets kann eine Zweitausstellung beantragt werden. Eine Zweitausstellung kostet 15 Euro. Der Betrag ist ohne weitere Aufforderung direkt bar im Kundencenter oder per Überweisung an das zuständige Verkehrsunternehmen zu begleichen. Das Ersatzticket wird innerhalb von 5 Werktagen nach Zahlungseingang ausgestellt.
Hier finden Sie unsere häufig gestellten Fragen zur VBN-Mobilitätsgarantie. Schauen Sie einfach mal, ob Ihre Frage dabei ist. Wenn nicht, wenden Sie sich jederzeit gerne an unsere 24h-Serviceauskunft!
Die VBN-Mobilitätsgarantie besteht aus
Details entnehmen Sie bitte den Garantiebedingungen und den weiteren FAQ‘s zum Thema.
Die Mobilitätsgarantie greift immer dann, wenn Sie mit Bus und Bahn mit mehr als 20 Minuten an Ihrem Zielort ankommen. Bei besonders hoher Verspätung von mehr als 60 Minuten erstatten wir die Taxikosten. Maßgeblich für die Berechnung der Verspätung sind die aktuell veröffentlichten Auskünfte des FahrPlaners.
Grundsätzlich gilt die Mobilitätsgarantie ohne Wenn und Aber. Ob Stau, Sturm oder Streik, Anspruch auf Entschädigung besteht immer.
Aber: Sind Abweichungen planbar und daher mindestens einen Tag vorher in den Auskunftssystemen abrufbar, gilt der aktualisierte Fahrplan. Bei besonderen Störungen aufgrund von Streik oder Unwetter entfällt der Entschädigungsanspruch ab dem zweiten Tag der Störung nur dann, wenn am ersten Tag über die weiteren Ausfälle/Einschränkungen informiert wurde.
Die VBN-Mobilitätsgarantie gilt in Bussen, Straßenbahnen und Zügen des Nahverkehrs im VBN-Land sowie im Intercity (IC) auf der Strecke zwischen Bremen und Augustfehn. Ausgenommen sind Verbindungen mit den VBN-Anrufsammeltaxen (AST) und mit den Bussen der NachtEule.
In folgenden Fällen besteht Anspruch auf Erstattung von Taxikosten bis zu einer Höhe von maximal 25 Euro:
Besteht eine alternative Fahrtmöglichkeit, mit der das Fahrtziel mit weniger als 60 Minuten beziehungsweise 30 Minuten erreicht werden kann, besteht kein Anspruch auf Taxikostenerstattung. Im Zugverkehr benötigen Fahrgäste für die Inanspruchnahme der Taxikosten-Erstattung ein gültiges Ticket des VBN-Tarifs.
Nein, die Anzahl der Garantiefälle pro Kunde ist begrenzt. Pro Tag werden maximal zwei Fälle berücksichtigt. Pro Kalendermonat werden maximal zehn Fälle entschädigt. Bei Zeitkarten kann maximal der für den Kalendermonat/7-Tage-Zeitraum gezahlte Betrag erstattet werden.
Jeder Garantiefall wird beim VBN auf Vollständigkeit, Fehler und die Berechtigung geprüft. Abgelehnt werden Anträge unter anderem bei
Bei fehlerhaften und/oder unvollständigen Anträgen kann im Rahmen der Prüfung die Kontaktaufnahme mit der antragsstellenden Person erfolgen.
Ausschluss von der VBN-Mobilitätsgarantie
Der VBN und seine Verkehrsunternehmen behalten sich vor, Kunden aufgrund wiederholt fehlerhafter/falscher Anträge von der Inanspruchnahme der VBN-Mobilitätsgarantie auszuschließen.
Zur Inanspruchnahme der VBN-Mobilitätsgarantie sind ausschließlich Fahrgäste mit einem gültigen Ticket des VBN-Tarifs berechtigt. Es werden dabei alle Vertriebswege – Kauf beim Fahrpersonal oder am Automaten, BOB, HandyTicket oder DB-Navigator – berücksichtigt.
Erstattungsfähige Tickets sind:
Nicht alle Tickets, die zu Fahrten im VBN-Bereich berechtigen, werden von der VBN-Mobilitätsgarantie abgedeckt. Folgende Tickets sind von der VBN-Mobilitätsgarantie ausgeschlossen:
Die Entschädigungshöhen richten sich nach der genutzten Ticketart und der Preisstufe. Dabei ist egal, über welchen Vertriebsweg (Vorverkaufsstelle, Kauf beim Fahrpersonal oder am Automaten, BOB, HandyTicket, DB-Navigator) das Ticket erworben wurde.
Ticket | Preisstufe I, A, B oder S | Preisstufe C, D, E, F, G oder H |
---|---|---|
EinzelTicket | 2 Euro | 50 Prozent des Ticketpreises |
EinzelTicket Kind | 1 Euro | 50 Prozent des Ticketpreises |
KurzstreckenTicket | 1 Euro | – |
4er-Ticket | 2 Euro | 50 Prozent des Ticketpreises |
4er-Ticket Kind | 1 Euro | 50 Prozent des Ticketpreises |
10er-Ticket (Bremen, Bremerhaven) | 2 Euro | – |
10er-Ticket Schüler (Bremen, Bremerhven) | 1 Euro | – |
TagesTicket (1 bis 5 Personen) | mindestens 2 Euro, maximal 6,20 Euro (je nach Preisstufe und Personenzahl) | mindestens 2,60 Euro, maximal 10,30 Euro (je nach Preisstufe und Personenzahl) |
NachtTicket | 2 Euro | 50 Prozent des Ticketwertes |
CityTicket Delmenhorst | 1 Euro | – |
GruppenTicket | 1 Euro pro Person | – |
Wertmarke zum Schwerbehindertenausweis | 1 Euro | 1 Euro |
Wurde eine Zeitkarte für die Fahrt genutzt, erfolgt eine pauschale Entschädigung bis zu 6 Euro. Die Entschädigungshöhe richtet sich nach der Preisstufe.
Ticket | Preisstufe I, A, B, C, D oder S | Preisstufe E oder F | Preisstufe G oder H |
---|---|---|---|
7-TageTicket (Erwachsene und Schüler) | 3 Euro | 4 Euro | 6 Euro |
Monats Ticket (Erwachsene und Schüler) | 3 Euro | 4 Euro | 6 Euro |
MIA und MIAplus | 3 Euro | 4 Euro | 6 Euro |
JobTicket (Erwachsene und Auszubildende) | 3 Euro | 4 Euro | 6 Euro |
AnschlussTickets und 1.-Klasse-Zuschläge werden zu jeweils 50 Prozent erstattet (auf Basis des Wertes eines EinzelTickets 1. Klasse-Zuschlag, AnschlussTickets für Erwachsene und AnschlussTickets für Kinder, Schüler und Auszubildende). Voraussetzung ist ein erstattungsfähiges Grundticket.
Ihnen stehen folgende Wege offen: