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Fahrgast zeigt JobTicket vor bei Fahrkartenkontrolle

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DAS Jugend-FreizeitTicket

1. Allgemeines

Das Jugend-FreizeitTicket ist ein besonderes Angebot für Jugendliche und junge Erwachsene unter 21 Jahren. Es wird als MonatsTicket und JahresTicket herausgegeben und ist nicht übertragbar.

Das Jugend-FreizeitTicket berechtigt den Inhaber dazu, Montag bis Freitag (auch in den Ferien) ab 14:00 Uhr bis 03:00 Uhr des Folgetages, an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen sowie an Heiligabend und Silvester ganztägig das Gesamtnetz des VBN zu befahren. Die Mitnahme weiterer Personen ist ausgeschlossen.

In den im VBN-Land verkehrenden Zügen kann das Jugend-FreizeitTicket ausschließlich in der 2. Klasse genutzt werden. Ein Übergang in die 1. Klasse ist auch gegen Zahlung des Zuschlages nicht möglich. Die Nutzung der im VBN-Land verkehrenden IC-Züge und EC-Züge zwischen Verden (Aller) und Bremen Hbf sowie Diepholz und Bremen Hbf ist ausgeschlossen.

2. Jugend-FreizeitTicket als MonatsTicket

Das Jugend-FreizeitTicket als MonatsTicket ist vom Inhaber mit dem Namen zu versehen. Die Berechtigung ist auf Verlangen nachzuweisen, bis 16 Jahre mit einem gültigen Schülerausweis, einer Schüler-Kundenkarte oder einem Kinderausweis mit Bild, ab 16 Jahre mit einem amtlichen Lichtbildausweis.

Der Ticketinhaber darf bei Beginn des Gültigkeitszeitraumes das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Das MonatsTicket ist in den betriebseigenen Kundencentern, den privaten Vorverkaufsstellen, den Reisezentren der DB sowie über die automatischen Verkaufssysteme und Fahrausweisdrucker der Verkehrsunternehmen erhältlich. Ein Verkauf in den Verkehrsmitteln von BSAG, BREMERHAVEN BUS und VWG Oldenburg findet nicht statt.

Die Gültigkeit endet mit Betriebsschluss am letzten Tag des Kalendermonats.

Bei Verlust oder Beschädigung des MonatsTickets wird kein Ersatz geleistet.

3. Jugend-FreizeitTicket als JahresTicket

Die Abwicklung des Jugend-Freizeit-Tickets als JahresTicket erfolgt über die Bremer Straßenbahn AG (BSAG), die Bremerhavener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (BREMERHAVEN BUS) sowie die Verkehr und Wasser GmbH (VWG Oldenburg). Die Speicherung der erforderlichen Daten erfolgt bei dem für den Kunden zuständigen Unternehmen.

Das Jugend-FreizeitTicket als JahresTicket wird über die drei oben genannten Verkehrsunternehmen als Plastikkarte ausgegeben. Das Jugend-FreizeitTicket als JahresTicket wird per Post versendet.

Es wird jeweils zum 1. eines Monats für die Dauer von 12 Monaten ausgestellt. Eine vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen.

Um das Jugend-FreizeitTicket als JahresTicket zu erhalten, ist ein Antragsformular (Papierform oder online unter www.vbn.de) auszufüllen. Der Antrag ist vom Ticketinhaber beziehungsweise bei Personen unter 18 Jahren von einem Erziehungsberechtigten zu unterschreiben (bei Antrag in Papierform) und mit einem aktuellen Lichtbild (2,5 Zentimeter mal 3,5 Zentimeter) des zukünftigen Ticketinhabers an eines der oben genannten Verkehrsunternehmen zu übersenden oder beim Online-Antrag hochzuladen. Fotokopien oder qualitativ ungenügende Lichtbilder werden nicht anerkannt. 

Der Ticketinhaber darf bei Beginn des Gültigkeitszeitraumes das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Berechtigung ist auf Verlangen nachzuweisen, bis 16 Jahre mit einem gültigen Schülerausweis, einer Schüler-Kundenkarte (Kundenkarte für junge Leute) oder einem Kinderausweis mit Lichtbild, ab 16 Jahre mit einem amtlichen Lichtbildausweis.

Der Jahresbeitrag ist in einer Summe an das zuständige Verkehrsunternehmen zu überweisen. In ausgewählten Kundencentern ist auch eine Barzahlung möglich. Nach Zahlungseingang und Vorliegen des Bestellformulars wird das Jugend-FreizeitTicket als JahresTicket mit dem Namen des Inhabers, dem Lichtbild sowie dem Gültigkeitszeitraum versehen und an den Inhaber übersandt.

Der Eingang des Bestellformulars und der Zahlungseingang müssen bis spätestens zum 10. eines Monats erfolgen, dann wird das Jugend-FreizeitTicket als JahresTicket für den Folgemonat rechtzeitig an den Inhaber übersandt.

Gleiches gilt auch bei einer Verlängerung des Jugend-FreizeitTickets als JahresTicket.

Bei Verlust des Jugend-FreizeitTickets als JahresTicket kann eine Zweitausstellung beantragt werden. Diese kostet 15 Euro. Der Betrag ist ohne weitere Aufforderung direkt bar in ausgewählten Kundencentern des zuständigen Verkehrsunternehmens oder per Überweisung an das zuständige Verkehrsunternehmen zu begleichen. Das ErsatzTicket wird innerhalb von 5 Werktagen nach Zahlungseingang ausgestellt. 

Darüber hinaus gelten die jeweils gültigen Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes Bremen/Niedersachsen (VBN).

Stand: 1. Januar 2023