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Fahrgast zeigt JobTicket vor bei Fahrkartenkontrolle

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Deutschland-Ticket im VBN

1. Allgemeines

Beim Angebot des Deutschland-Tickets handelt es sich um ein bundesweit geltendes Abonnement für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Das Deutschland-Ticket ist ein personengebundenes Ticket, das nicht übertragbar ist und bis auf Kinder unter 6 Jahren keine Mitnahme weiterer Personen zulässt. Es gilt ganztägig in allen in Deutschland verkehrenden öffentlichen Nahverkehrsmitteln (ÖPNV) in der 2. Klasse. Das Deutschland-Ticket gilt nicht in Verkehrsmitteln, die überwiegend zu touristischen oder historischen Zwecken betrieben werden.

Das Deutschland-Ticket wird jeweils zum 1. eines Monats, mindestens für die Dauer eines Monats, ausgestellt. Der jeweilige Vertrag ist monatlich kündbar.

Das Deutschland-Ticket wird im VBN in der ABOS IM VBN-App oder in der FahrPlaner-App als Handy-Ticket auf dem Smartphone oder als personalisierte Chipkarte mit dem Namen und dem Geburtsdatum des Ticketnutzers ausgegeben. Alle erforderlichen Ticketdaten werden in der ausgewählten App beziehungsweise auf dem Chip des Deutschland-Tickets beziehungsweise elektronisch gespeichert. 

Vertragspartner können nur natürliche Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres sein. Für Minderjährige haben ihre gesetzlichen Vertreter zu handeln. Sind Vertragspartner und Ticketnutzer verschiedene Personen, wird das Deutschland-Ticket auf den Ticketnutzer ausgestellt.

2. Beantragung eines Deutschland-Tickets

Das Deutschland-Ticket kann im VBN über den FahrPlaner der VBN GmbH, die ABOS IM VBN-APP, die Bremer Straßenbahn AG (BSAG), die Bremerhavener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (BREMERHAVEN BUS) und die Verkehr und Wasser GmbH (VWG Oldenburg) beantragt werden. Das Deutschland-Ticket ist online oder über ein schriftliches Antragsformular bei den oben genannten Unternehmen oder in den genannten Apps zu beantragen. 

Bestellanträge für das Deutschland-Ticket sind sowohl bei den drei betreuenden Verkehrsunternehmen, die auch die ausgefüllten Vordrucke entgegennehmen, als auch als Online-Antrag im Internet unter www.vbn.de oder über die Kundenportale der genannten Unternehmen erhältlich. Ebenso ist die Zusendung der vollständig ausgefüllten Vordrucke per Post an die Verkehrsunternehmen BSAG, BREMERHAVEN BUS oder VWG Oldenburg möglich.

Bei der Beantragung des Deutschland-Tickets erklärt sich der Vertragspartner damit einverstanden, dass das europaweite SEPA-Basis-Lastschriftverfahren zur Anwendung kommt. Die hierfür notwendige Vorabinformation über Abbuchungshöhe und Abbuchungszeitpunkt, IBAN des Zahlungspflichtigen, Gläubiger-ID sowie Mandatsreferenz erhält der Vertragspartner mindestens 2 Tage vor dem ersten Einzug der monatlichen Rate per E-Mail oder Brief. Bei Beantragung des Deutschland-Tickets erfolgt eine Bonitätsprüfung durch die ausgebenden Unternehmen. Konnte der monatliche Einzugsbetrag nicht abgebucht werden, wird für jede nicht eingelöste Lastschrift ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 4 Euro zuzüglich der angefallenen Bankspesen erhoben. Bei fehlendem Zahlungseingang wird die Chipkarte auf eine elektronische Sperrliste gesetzt beziehungsweise in der jeweiligen App auf dem Smartphone wird das Ticket gelöscht oder elektronisch als ungültig markiert. 

Erfolgt keine Kündigung bis zum 10. eines Monats, verlängert sich das Abonnement stillschweigend um einen weiteren Monat.

Wird eine Chipkarte gewünscht, erhält der Vertragspartner diese entweder direkt in den Kundencentern des für ihn zuständigen Unternehmens oder durch Zustellung per Post. 

Die Teilnahme ist jeweils zum 1. eines Monats möglich, wenn die Einzugsermächtigung bis zum 10. des Vormonats bei der BSAG, BREMERHAVEN BUS oder der VWG Oldenburg vorliegt. Über das Kundenportal "MEINE BSAG" ist eine Bestellung auch bis zum 20. des Monats für den Folgemonat möglich. 

Änderungen des Namens, der Bankverbindung oder der Anschrift sind in Textform (E-Mail ausreichend) oder im Kundencenter bekannt zu geben. In der FahrPlaner-App und in der ABOS IM VBN-App beziehungsweise unter "MEINE BSAG" sind die Änderungen durch den Kunden selbst durchzuführen. Änderungen, die bis zum 10. eines Monats vorliegen, werden zum Anfang des nächsten Monats wirksam. Muss aufgrund eines Wohnungswechsels eine Adressermittlung über das Einwohnermeldeamt erfolgen, sind diese Kosten vom Vertragspartner zu tragen.

Wird ein sofortiger Einstieg in das Deutschland-Ticket gewünscht, ist das ausschließlich über die FahrPlaner-App beziehungsweise ABOS IM VBN-App möglich. Dabei wird der monatliche Preis des Deutschland-Tickets unabhängig vom Einstiegstag vollständig berechnet. Die Kündigung ist frühestens zum 10. des Folgemonats für den darauffolgenden Monat möglich.

3. Kündigung

Eine Kündigung muss spätestens bis zum 10. eines Monats zum Ende des jeweiligen Kalendermonats bei dem betreuenden Verkehrsunternehmen oder in der jeweils genutzten Smartphone-App erfolgen. Über die Kundenportale der genannten Unternehmen können die Kunden Kündigungen oder die Änderungen der persönlichen Daten auch online vornehmen. Eine Kündigung im FahrPlaner erfolgt über einen Link in der Bestellbestätigungsmail. Nach Wirksamwerden der Kündigung verliert die Chipkarte beziehungsweise das Handy-Ticket ihre Gültigkeit und befindet sich auf der Sperrliste. Missbräuchlich genutzte Chipkarten können von den Mitarbeitenden der im VBN zusammengeschlossenen Unternehmen eingezogen werden. Bei Neuausstellung einer Chipkarte oder Kündigung des Vertrages muss die (alte) Chipkarte in einem Kundencenter des jeweiligen Vertragspartners zurückgegeben werden. 

Für nicht genutzte Zeiträume des Deutschland-Tickets besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Das zuständige Verkehrsunternehmen kann bei Zahlungsverzug das Vertragsverhältnis fristlos kündigen und den Vorgang zur weiteren Bearbeitung an ein Inkassounternehmen übergeben. 

Das Deutschland-Ticket wird zum Kündigungstermin gesperrt. Der Ticketnutzer besitzt ab diesem Zeitpunkt kein gültiges Ticket mehr. Mit Mitteilung des Todes des Deutschland-Ticketnutzers an das zuständige Verkehrsunternehmen oder den VBN endet der Vertrag und die Chipkarte beziehungsweise das Handy-Ticket wird gesperrt.

4. Verlust / Defekt / Kartensperrung

Ein Verlust oder Defekt des Deutschland-Tickets ist unverzüglich direkt oder telefonisch bei dem zuständigen Verkehrsunternehmen BSAG, BREMERHAVEN BUS oder VWG Oldenburg beziehungsweise telefonisch bei der VBN-Serviceauskunft unter der Telefonnummer 04 21 / 59 60 59 anzuzeigen. Das elektronische Ticket beziehungsweise die Chipkarte wird umgehend gesperrt und ist nicht mehr gültig. Gleiches gilt bei Ablauf der Nutzungsberechtigung. Die Chipkarte kann innerhalb ihrer Gültigkeit im Bedarfsfall neu mit einer Fahrtberechtigung beschrieben werden. Für diesen Fall sollte aus Umweltschutzgründen die Chipkarte im Falle einer Kündigung aufbewahrt werden und bei einem Vertragsneuabschluss zur Prüfung vorgelegt werden. Bei Verlust oder mutwilliger Beschädigung des Tickets muss ein anderweitiges Ticket erworben werden. Das neue Ticket wird anschließend per Post versendet. Bei der VWG und BREMERHAVEN BUS wird es sofort ausgestellt.

Es wird ein Bearbeitungsentgelt von 15 Euro erhoben (außer bei Defekt), es sei denn, der Kunde weist nach, dass Bearbeitungskosten überhaupt nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe entstanden sind. Vertragspartner, die nicht in ein Kundencenter kommen können oder online eine Änderung vorgenommen haben, erhalten in der Regel innerhalb von 5 Werktagen eine neue Chipkarte per Post. Der Ticketnutzer hat bis zum Erhalt der Ersatzchipkarte kein gültiges Ticket. Das defekte Ticket ist im Kundencenter abzugeben.

5. Datenschutz

Bei der Beantragung des Deutschland-Tickets im FahrPlaner verarbeitet der VBN zum Zweck der Vertragserfüllung als verantwortliche Stelle die personenbezogenen Daten. Die bereitgestellten Daten werden an Dienstleister, die mit der Abwicklung beauftragt sind, weitergegeben. Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie es gesetzliche Aufbewahrungspflichten vorschreiben und es zur jeweiligen Zweckerreichung erforderlich ist.

Bei der Beantragung des Deutschland-Tickets bei einem der drei Verkehrsunternehmen (BSAG, BREMERHAVEN BUS, VWG) verarbeiten die jeweiligen Verkehrsunternehmen die Daten zum Zweck der Vertragserfüllung als verantwortliche Stelle. Auch hier werden die bereitgestellten Daten an Dienstleister, die mit der Abwicklung beauftragt sind, weitergegeben. Wird das bei den drei Verkehrsunternehmen beantragte Deutschland-Ticket über den FahrPlaner ausgegeben, erfolgt eine gemeinsame Verarbeitung des jeweiligen Verkehrsunternehmen und der VBN GmbH. In diesem Fall sind beide Unternehmen in einer gemeinsamen Verantwortung für die personenbezogenen Daten.

Weitere Informationen zum Datenschutz sind den Datenschutzbestimmungen zum Deutschland-Ticket zu entnehmen und auf den Internetseiten des VBN oder der jeweiligen Verkehrsunternehmen zu finden.

6. Sonstiges

Für Rückfragen und/oder Reklamationen über das durch die VBN-Unternehmen ausgegebene Deutschland-Ticket sind ausschließlich die ausgebenden Unternehmen beziehungsweise die VBN GmbH zuständig. Darüber hinaus gelten die jeweils gültigen Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes Bremen/Niedersachsen (VBN) zum Deutschland-Ticket beziehungsweise die des genutzten Verkehrsunternehmens oder Verkehrsverbundes. 

Die Allgemeinen Beförderungsbedingungen sind bei den betreuenden Verkehrsunternehmen erhältlich oder im Internet einsehbar.

Stand: November 2024