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VBN-Mobilitätsgarantie

Verspätung? Geld zurück!

Pünktlichkeit ist unsere Regel, Unpünktlichkeit die Ausnahme. Der VBN garantiert Ihre Mobilität und darum gilt: Geld zurück ab 21 Minuten Verspätung! Ohne Wenn und Aber, einfach, schnell und transparent. Verspätete Verbindung plus genutztes Ticket notieren und Geld zurück mit dem Online-Garantieformular beantragen.

Das Wichtigste in Kürze

Die ausführlichen Bedingungen der VBN-Mobilitätsgarantie sind weiter unten auf dieser Seite zu finden.

Wer kann die VBN-Mobilitätsgarantie in Anspruch nehmen?
Nutzende einer Vielzahl von Einzel- und ZeitTickets des VBN-Tarifs sowie des Deutschland-Tickets.

Wann kann die VBN-Mobilitätsgarantie in Anspruch genommen werden?
Grundsätzlich bei Verspätung am Fahrtziel ab 21 Minuten, unabhängig davon, ob Sie eine Direktverbindung oder Umsteigeverbindung genutzt haben. Der Grund für die Verspätung ist unerheblich.

Wie viele Garantiefälle können beantragt werden?
Die Anzahl der Fälle pro Antragsteller:in ist auf maximal zwei pro Tag und zehn pro Monat begrenzt. Die Summe der Erstattungen ist auf den Wert des jeweiligen Einzel- beziehungsweise ZeitTickets begrenzt.

Wie hoch ist die Entschädigung?
Je nachdem, ob ein Einzel- oder ZeitTicket genutzt wurde und welches Ticket konkret, werden zwischen 1 Euro und 6 Euro ausgezahlt, in Einzelfällen auch mehr.

Werden Taxikosten erstattet?
In bestimmten Fällen besteht die Möglichkeit zur Erstattung von Taxikosten bis zu 25 Euro.

Welche Fristen müssen eingehalten werden?
Der Antrag auf Entschädigung ist binnen 7 Tagen online an den VBN zu richten. Die Frist beginnt mit dem auf den Vorfall folgenden Tag.

Garantieausschluss
Die VBN-Mobilitätsgarantie ist eine freiwillige Leistung des VBN für seine Fahrgäste. Eine gesetzliche Verpflichtung, eine solche Garantie vorzusehen, besteht nicht. Der VBN behält sich das Recht vor, bei Missbrauch der Garantie Fahrgäste von einer Entschädigung auszuschließen.

1. Anspruchsberechtigte Fahrgäste

  • Die VBN-Mobilitätsgarantie gilt für Fahrgäste, die ein gültiges Einzel- oder ZeitTicket des VBN-Tarifs für eine Fahrt innerhalb des VBN-Verbundgebietes genutzt haben.
    Ausgenommen sind:
    • TIM – DAS JUNGE ABO-TICKET, wenn durch Schulträger ausgegeben (Nachfolgeticket des SchülerSammelZeitTickets)
    • Jugend-FreizeitTicket
    • VBN-SemesterTicket
    • FahrradTickets 
    • Tickets der NachtEule Ammerland
    • alle Tickets des Niedersachsentarifs
  • Die VBN-Mobilitätsgarantie gilt, abweichend davon und vorerst befristet bis zum 31. Dezember 2024, auch für Fahrgäste, die ein gültiges Deutschland-Ticket für eine Fahrt innerhalb des VBN-Verbundgebietes genutzt haben.
  • Für die Anspruchsberechtigung ist unerheblich, über welchen Vertriebsweg das Ticket erworben wurde. Im VBN können Fahrscheine in Vorverkaufsstellen, beim Fahrpersonal, an Ticketautomaten, mit der BOB-Karte und über das Smartphone (HandyTicket, BOB-App, Fairtiq, DB-Navigator) erworben werden.
  • Antragstellende Personen müssen mindestens 15 Jahre alt sein und über eine IBAN-Bankverbindung verfügen. Erziehungsberechtigte oder gesetzliche Vertreter:innen beantragen für unter 15-jährige.
  • Für im Rahmen einer Mitnahmeregelung mitgenommene Fahrgäste gilt die VBN-Mobilitätsgarantie nicht.
     

2.    Verspätung? Voraussetzungen für einen Anspruch

  • Die VBN-Mobilitätsgarantie kann bei Ausfall oder Verspätung einer Verbindung, der/die zu einer verspäteten Ankunft von mehr als 20 Minuten am Zielort führt, in Anspruch genommen werden.
  • Die VBN-Mobilitätsgarantie gilt für Direkt- und Umsteigeverbindungen gleichermaßen. Die VBN-Mobilitätsgarantie greift nach Verpassen eines Anschlusses und einer darauffolgenden verspäteten Zielankunft von mehr als 20 Minuten.
  • Der Grund für Ausfälle und Verspätungen von Verbindungen ist unerheblich.
  • Maßgeblich für die Bewertung sind die über den FahrPlaner (fahrplaner.de oder FahrPlaner-App) zugänglichen Fahrplanzeiten (nicht maßgeblich sind gedruckte Fahrplanmedien, zum Beispiel Faltfahrpläne oder Aushangfahrpläne).
  • Der Garantieanspruch gilt auch bei geplanten und ungeplanten Abweichungen vom Normalfahrplan (zum Beispiel bei Baumaßnahmen, Unwetter oder Streik), die nicht mindestens 24 Stunden vorab im FahrPlaner veröffentlicht wurden.

3.    Entschädigungshöhen

Die Höhe der Entschädigung hängt davon ab, ob ein Einzel- oder ZeitTicket genutzt wurde und welche Preisstufe die genutzte Verbindung hat. Die VBN-Mobilitätsgarantie gilt ausdrücklich für alle nachfolgend genannten Einzel-, Tages- oder ZeitTickets. Nutzende von nicht genannten Tickets erhalten keine Entschädigung.

EINZELTICKETS

TICKETPREISSTUFE I, A, B ODER SPREISSTUFE C, D, E, F, G ODER H
EinzelTicket2 Euro50 Prozent des Ticketwertes
EinzelTicket Kind1 Euro50 Prozent des Ticketwertes
KurzstreckenTicket1 Euro
Abschnitt 4er-Ticket
(in Bremern und Bremerhaven auch 10er-Ticket)
2 Euro50 Prozent des Ticketwertes
Abschnitt 4er-Ticket Kind
(in Bremen und Bremerhaven auch 10er-Ticket Schüler)
1 Euro50 Prozent des Ticketwertes
TagesTicket (1 bis 5 Personen)    
(Anteilige Entschädigung für eine Fahrt)
mindestens 2 Euro, maximal 6,90 Euro, je nach Preisstufe und Personenzahlmindestens 2,90 Euro, maximal 11,40 Euro, je nach Preisstufe und Personenzahl
NachtTicket2 Euro50 Prozent des Ticketwertes
CityTicket Delmenhorst1 Euro
GruppenTicket (pro Person)1 Euro50 Prozent des Ticketwertes
Wertmarke zum Schwerbehindertenausweis1 Euro1 Euro

 

ZEITTICKETS

TICKETBUNDESWEITE GÜLTIGKEIT
Deutschland-Ticket und JobTicket als Deutschland-Ticket3 Euro
TICKETPREISSTUFE I, A, B, C, D OER SPREISSTUFE E ODER FPREISSTUFE G ODER H
7-TageTicket Erwachsene und Schüler3 Euro4 Euro6 Euro
MonatsTicket Erwachsene und Schüler, StadtTicket Bremen und Senioren-MonatsTicket Delmenhorst (nur PS I)3 Euro4 Euro6 Euro
MIA und MIAplus3 Euro4 Euro6 Euro
JobTicket3 Euro4 Euro6 Euro
JobTicket Azubis3 Euro3 Euro3 Euro
TIM (nicht durch Schulträger ausgegebene Tickets)3 Euro3 Euro3 Euro


Ergänzend werden Wochen- und MonatsTickets als Anschlusszeitkarten zu Zeitkarten des Niedersachsentarifs berücksichtigt und pro Fall mit 3 Euro entschädigt. AnschlussTickets werden mit 2,10 Euro (Erwachsene) beziehungsweise 1,50 Euro (Kinder) pauschal erstattet. 1.-Klasse-Zuschläge werden mit 1,50 Euro pauschal erstattet. Voraussetzung ist eines der oben genannten erstattungsfähigen Grundtickets.
 

4. Weitere Bedingungen

  • Die Entschädigung ist pro Antragsteller:in (bei übertragbaren ZeitTickets pro ZeitTicket) auf maximal zwei Fahrten pro Tag und zehn Fahrten pro Kalendermonat begrenzt.
  • Der Erstattungsbetrag ist auf den Wert des jeweiligen Einzel- beziehungsweise ZeitTickets begrenzt. Fahrgäste mit Deutschland-Ticket, MonatsTicket (auch StadtTicket Bremen, Senioren-MonatsTicket Delmenhorst), MIA- und MIAplus, JobTicket Erwachsene und Azubis sowie TIM erhalten maximal den für das Ticket im jeweiligen Kalendermonat gezahlten Betrag erstattet. Fahrgäste mit 7-TageTicket Erwachsene und Schüler erhalten maximal den Wert des betreffenden Tickets erstattet.
     

5.    Taxikosten-Erstattung

In folgenden Fällen besteht Anspruch auf Erstattung von Taxikosten bis zu einer Höhe von maximal 25 Euro:

  • Die gewählte Verbindung war verspätet oder ist ausgefallen und damit war zu erwarten, dass das Fahrtziel mit einer Verspätung von mehr als 60 Minuten oder gar nicht erreicht wird.
  • Von 23 Uhr bis 5 Uhr: Die gewählte Verbindung war verspätet oder ist ausgefallen und damit war zu erwarten, dass das Fahrtziel mit einer Verspätung von mehr als 30 Minuten oder gar nicht erreicht wird. 
  • Für Personen im Rollstuhl: Bei defekter Einstiegshilfe und einer erwarteten Verspätung von mehr als 20 Minuten am Fahrtziel.

Zu beachten:
Für die Erstattung von Taxikosten müssen das für die beanstandete Fahrt gegebenenfalls genutzte EinzelTicket sowie die Taxiquittung stets im Original nachgereicht werden. Zeitkarten sind nicht nachzureichen. Bestand eine alternative Fahrtmöglichkeit, mit der das Fahrtziel mit weniger als der angegebenen Verspätung hätte erreicht werden können, besteht kein Anspruch auf Taxikostenerstattung.
 

6.    Antragstellung

Für die Antragstellung können folgende Wege genutzt werden:

  • Online-Garantieformular unter: https://www.vbn.de/service/mobilitaetsgarantie/garantieformular
  • Postalisch ausschließlich unter Verwendung des Flyer-Vordruckes: 
    Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen GmbH
    – Servicecenter –
    Am Wall 165 – 167
    28195 Bremen
  • Persönlich im oben genannten Servicecenter oder in einem der Kundencenter von BSAG, BREMERHAVEN BUS, Delbus oder VWG.

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

  • Online-Antrag oder ausgefülltes Formular
  • das genutzte Ticket
  • Onlineantrag: Bilddatei, Scan oder PDF von Ticket oder Kaufbestätigung
  • Papierantrag: EinzelTicket als Original oder Kopie des ZeitTickets
  • Taxiquittung im Original

Folgende Fristen und Termine sind zu beachten:

  • Der Antrag ist binnen 7 Tagen zu stellen. Die Frist beginnt mit dem auf den Vorfall folgenden Tag.
  • Die Prüfung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Antragseingang beim VBN in der Reihenfolge der Antragseingänge.
  • Die Auszahlung der Entschädigungen erfolgt ausschließlich per Überweisung. Auszahlungen werden in der Regel Mitte und Ende eines Monats durchgeführt, in Ausnahmefällen auch davon abweichend.
     

7.    Missbrauch/Garantieausschluss

Die VBN-Mobilitätsgarantie ist eine freiwillige Leistung des VBN für seine Fahrgäste. Eine gesetzliche Verpflichtung, eine solche Garantie vorzusehen, besteht nicht. Der VBN behält sich das Recht vor, bei Missbrauch der Garantie Fahrgäste von einer Entschädigung auszuschließen. Der Fahrgast erhält eine Mitteilung, wenn die Prüfung des angemeldeten Garantieanspruchs ergibt, dass fehlerhafte Angaben gemacht wurden. Bei wiederholt fehlerhaften und/oder nicht nachvollziehbaren Angaben erhält der Fahrgast eine Mitteilung über die Dauer des Ausschlusses von der VBN-Mobilitätsgarantie. Der Ausschluss kann für 3, 6, 12, 18 oder 24 Monate erfolgen. In schwerwiegenden Fällen und bei Betrugsversuchen kann ein unbefristeter Ausschluss erfolgen.
Die Inanspruchnahme der gesetzlichen Regelung der Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr ist ausschließlich alternativ zulässig. Sollte eine doppelte Inanspruchnahme festgestellt werden, wird dies als Betrugsversuch gewertet.


Bedingungen der VBN-Mobilitätsgarantie als PDF

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Statt der VBN-Mobilitätsgarantie können Fahrgäste die gesetzlichen Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr in Anspruch nehmen. Nähere Informationen dazu finden Sie unter: https://www.vbn.de/service/fahrgastrechte 
Die doppelte Inanspruchnahme von Entschädigungen im Rahmen der VBN-Mobilitätsgarantie und der gesetzlichen Fahrgastrechte ist ausgeschlossen.

Die Unterschiede zwischen VBN-Mobilitätsgarantie und Fahrgastrechten haben wir nachfolgend für Sie zusammengestellt.

 FAHRGASTRECHTEVBN-MOBILITÄTSGARANTIE
LeistungEs handelt sich um eine gesetzliche Leistung, es besteht Rechtsanspruch.Es handelt sich um eine freiwillige Leistung, es besteht kein Rechtsanspruch.
VerkehrsmittelDie Fahrgastrechte finden nur Anwendung im Eisenbahnverkehr (im VBN-Gebiet: DB Regio, evb, metronom, Nordwestbahn und Start Niedersachsen Mitte).Die VBN-Mobilitätsgarantie gilt für alle Verkehrsmittel, die mit einem VBN-Ticket genutzt werden können.
ReisekettenAnschlussverluste beim Umstieg sind nicht abgedeckt.Anschlussverbindungen sind abgedeckt.
Mindestverspätung60 Minuten21 Minuten
Entschädigungshöhen EinzelTicketsEs werden 25 Prozent bis 50 Prozent des Fahrkartenpreises erstattet, Beträge unter 4 Euro werden nicht erstattet.Abhängig vom Ticket werden zwischen pauschal 1 Euro bis zu 50 Prozent des Fahrkartenwertes (siehe Bedingungen) erstattet. Es gilt keine Bagatellgrenze.
Entschädigungshöhen ZeitTickets

Es können pauschal pro Fahrt 1,50 Euro (2. Klasse) oder 2,25 Euro (1. Klasse) erstattet werden. Beträge unter 4 Euro werden jedoch nicht erstattet. Daher müssen Verspätungen gesammelt eingereicht werden.

Es werden pauschal 3 Euro, 4 Euro oder 6 Euro erstattet. Es gilt keine Bagatellgrenze.
TaxikostenTaxikosten können teilweise erstattet werden.Taxikosten können teilweise erstattet werden (siehe Bedingungen).

 

Hier kann die Mobilitätsgarantie beantragt werden

Weitere Fragen und Antworten zur Mobilitätsgarantie finden Sie hier auf unserer FAQ-Seite.