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Neue 3G-Regel im VBN-Land

Geimpft, genesen, getestet ab Mittwoch, 24.11.

„Geimpft, genesen, getestet“. Zusätzlich zur bestehenden Maskenpflicht haben Bund und Länder vergangene Woche die Einführung der 3G-Regel im bundesweiten Nah- und Fernverkehr verfügt. Diese gilt ab morgen, 24. November. Der Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (VBN) befürwortet die Maßnahmen von Bund und Ländern, um eine weitere Ausbreitung des Infektionsgeschehens zu minimieren. Mit Inkrafttreten der neuen Corona-Verordnungen gilt im ÖPNV des VBN-Landes:

  • 3G: Mitfahren darf, wer nachweislich geimpft, genesen oder getestet ist. Getestet bedeutet in dem Zusammenhang, dass ein bescheinigtes negatives Antigentestergebnis (gilt nach Ausstellung maximal 24h) oder ein negativer PCR-Test (maximal 48 h) vorliegt. Selbsttests sind nur dann und nur für die Dauer von 24 Stunden (Fahrtantritt) zulässig, wenn sie unter beglaubigter Aufsicht eines Dritten (Betrieb, Einrichtung, Veranstaltungsort) und unter Nachweis von Zeitpunkt, Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse der getesteten Person, Name und Hersteller des Tests, Testdatum und Testuhrzeit, Name und Firma der beaufsichtigenden Person sowie Testart und Testergebnis durchgeführt werden. 
  • Generell ausgenommen von 3G sind Kinder und Jugendliche im Bundesland Bremen bis einschließlich 15 Jahre, in Niedersachsen bis einschließlich 17 Jahre.
  • Schüler:innen im Bundesland Bremen ab 16 Jahre, in Niedersachsen ab 18 Jahre benötigen als Nachweis wahlweise einen Schülerausweis oder ein entsprechendes Schülerticket.
  • 3G-Kontrolle: In den Fahrzeugen werden stichprobenartige Kontrollen durchgeführt. Vor dem Hintergrund, dass das Fahrpersonal diese Aufgabe nicht leisten kann, werden Kontrollen durch das Prüfpersonal der Verkehrsunternehmen in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Ordnungsämtern und/oder Polizei durchgeführt. Der Verstoß gegen Bundesgesetz stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und ist bußgeldbewährt.
  • Die Maskenpflicht (Atemschutz- oder medizinische Maske) im ÖPNV besteht uneingeschränkt fort.

Für das VBN-Land bindend sind die aktualisierten Corona-Verordnungen der Länder Niedersachsen und Bremen. Im Corona-Ticker des VBN werden alle geltenden Details zur neuen 3G- und der bestehenden Maskenpflicht im ÖPNV des VBN-Landes veröffentlicht. Alle Infos hierzu finden sich unter https://www.vbn.de/eilmeldungen/1.

 

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