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VBN mit neuer Mobilitätsgarantie

Der VBN erweitert seine bestehende Pünktlichkeitsgarantie zur Mobilitätsgarantie. Statt Ticket-Ersatz bei Unpünktlichkeit gibt es seit 1. April Geld zurück.

Ab einer Ankunftsverspätung von mehr als 20 Minuten bietet der Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen seinen Fahrgästen seit dem 1. April eine finanzielle Entschädigung an. Sie gilt für eine Vielzahl der gängigsten Tickets sowie für alle Busse, Straßenbahnen und den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im VBN-Land. 

Rainer Counen, Geschäftsführer des Verbundes: "Mit der neuen VBN-Mobilitätsgarantie wollen wir ein positives Zeichen setzen und unsere Serviceleistungen weiter ausbauen. In und außerhalb der Pandemie können sich unsere Fahrgäste jederzeit auf unsere Mobilität verlassen! Das versprechen wir und wo die Ausnahme die Regel bestätigt, entschädigen wir unkompliziert und schnell."

Wenn sich eine Verbindung nachweislich um mehr als 20 Minuten verspätet, wird ein Teil der Kosten erstattet. Der Grund für die Verspätung ist dabei unerheblich, für Fahrgäste und VBN zählen allein Pünktlichkeit. Bemessungsgrundlage sind dabei die aktuellen Fahrplanauskünfte des FahrPlaners (www.vbn.de und in der FahrPlaner-App). Die Erstattung erhält man mit Ticketnachweis über das Garantieformular der neuen VBN-Mobilitätsgarantie unter www.vbn.de/mobilitaetsgarantie. Alternativ stehen VBN-Garantiekarten zur Verfügung, die in den Bussen und Bahnen sowie den Verkehrsunternehmen des VBN-Landes ausliegen. Zusammen mit dem genutzten Ticket und gegebenenfalls der Taxiquittung kann diese dann wahlweise beim neuen Servicecenter des VBN (Am Wall 165-167 in Bremen; öffnet Anfang Juni) oder in einem der Kundencenter der Verkehrsunternehmen in Bremen (BSAG), Bremerhaven (BREMERHAVEN BUS), Delmenhorst (Delbus) oder Oldenburg (VWG) abgegeben werden. In jedem Fall muss der Antrag binnen 7 Tagen nach Verspätung gestellt werden. 

Bis zu zwei Fahrten pro Tag und zehn Fahrten pro Kalendermonat werden entschädigt. Die individuelle Entschädigungshöhe richtet sich dabei nach Ticketart und Preisstufe: 

Auf kürzeren Entfernungen (Preisstufen I, A, B und S) beträgt die Entschädigung bei EinzelTickets zwischen 1 und 2 Euro. Auf längeren Strecken (Preisstufen C bis H) werden bis zu 50 Prozent des Fahrkartenwertes erstattet. 

Inhaber von ZeitTickets (7-TageTickets, MonatsTickets, MIA-Tickets, JobTickets sowie in Bremen StadtTickets und in Delmenhorst Senioren-MonatsTickets) erhalten eine pauschale Entschädigung von 3 Euro in den Preisstufen I, A, B, C, D und S. Auf betroffenen mittleren Strecken (Preisstufe E und F) werden 4 Euro und auf langen Strecken (G, H) 6 Euro ausgezahlt.

Taxikosten können bis zu einer Höhe von maximal 25 Euro erstattet werden, wenn das Fahrtziel mit einer Verspätung von mehr als einer Stunde erreicht werden würde (zwischen 23:00 Uhr und 05:00 Uhr gilt diese Regelung bereits ab einer halben Stunde).

Antragssteller müssen mindestens 15 Jahre alt sein und über eine IBAN-Bankverbindung verfügen. Der Erstattungsbetrag wird spätestens zwei Wochen nach dem Antrag per Überweisung gutgeschrieben.

Unter www.vbn.de/mobilitaetsgarantie finden sich umfassende Informationen zur neuen VBN-Mobilitätsgarantie und weitere Einzelheiten. Außerdem hat der VBN überall im VBN-Land Infoflyer verteilt. Darüber hinaus steht die 24h-Serviceauskunft des VBN unter der Rufnummer 04 21 / 59 60 59 zur Verfügung. Die VBN-Mobilitätsgarantie wird durch den Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN) und die SPNV-Aufgabenträger, die Länder Bremen und Niedersachsen (LNVG) finanziert.

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