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Kleingedrucktes verständlich gemacht. In den FAQ findest du alle Antworten zu den häufigsten Fragen an den VBN.

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FAQ – Häufig gestellte Fragen

Wer, wie, was?

Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) ist nicht immer ganz einfach, das wissen wir. Wo viele Angebote sind, sind viele Fragen. Die häufigsten Fragen mit einfachen Antworten haben wir im Folgenden für dich zusammengestellt.

Wenn du Fragen hast oder auf Probleme rund um die BOB-App oder die grüne BOB-Karte stößt, steht dir auf der Website bob-ticket.de ein umfangreicher FAQ-Bereich zur Verfügung, der dir mit nützlichen Informationen und Antworten weiterhelfen kann. 

Bei weiteren Fragen wende dich gerne an die 24h-Servicauskunft des VBN unter der Rufnummer 0421 / 59 60 59 oder schreibe eine E-Mail an info(at)vbn.de.

Antworten zu häufig gestellten Fragen zum Deutschland-Ticket haben wir auf unserer Website fahrplaner.de für dich zusammengestellt. 

Bei weiteren Fragen wende dich gerne an die 24h-Servicauskunft des VBN unter der Rufnummer 0421 / 59 60 59 oder schreibe eine E-Mail an info(at)vbn.de.

Wenn du Fragen hast oder auf Probleme rund um FahrPlaner-App oder Handy-Tickets stößt, steht dir auf unserer Website fahrplaner.de ein umfangreicher FAQ-Bereich zur Verfügung, der dir mit nützlichen Informationen und Antworten weiterhelfen kann. 

Bei weiteren Fragen wende dich gerne an die 24h-Servicauskunft des VBN unter der Rufnummer 0421 / 59 60 59 oder schreibe eine E-Mail an info(at)vbn.de.   

Einsteigen, wischen, aussteigen, wischen. Fertig für FAIRTIQ, die neue und innovative eTicket-App im VBN!

Alle Informationen zur preisgekrönten Schweizer Erfolgsapp und Antworten auf deine Fragen zu kostenfreiem Download, Nutzung, Zahlungsweise et cetera findest du auf der FAIRTIQ-Webseite

Bei weiteren Fragen wende dich gerne an die 24h-Servicauskunft des VBN unter der Rufnummer 0421 / 59 60 59 oder schreibe eine E-Mail an info(at)vbn.de.

Antworten zu häufig gestellten Fragen zum VBN-JobTicket haben wir hier für dich zusammengestellt. 

Bei weiteren Fragen wende dich gerne an die 24h-Servicauskunft des VBN unter der Rufnummer 0421 / 59 60 59 oder schreibe eine E-Mail an info(at)vbn.de.

JobTicket

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  • Gibt es unterschiedliche VBN-JobTickets?

    Ja. Es gibt die zwei Formen: VBN-JobTicket für Erwachsene und VBN-JobTicket für Auszubildende. Darüber hinaus gibt es das Deutschland-Ticket als JobTicket.

  • Was ist der wesentliche Unterschied zwischen dem VBN-JobTicket für Auszubildende und dem VBN-JobTicket für Erwachsene?

    Seit dem 01.09.2022 ist das VBN-JobTicket für Auszubildende dem jungen Abo-Ticket TIM gleichgestellt. Damit unterscheidet sich das VBN-JobTicket für Auszubildende hinsichtlich seiner Gültigkeit (VBN-Land) und seines Preises (monatlich 30 Euro beziehungsweise 31,50 Euro ab 01.01.2026) grundsätzlich vom VBN-JobTicket für Erwachsene. Alle Infos zu TIM unter: vbn.de/tim

  • Welche Regelungen gelten beim Deutschland-Ticket als JobTicket?

    Alle Infos zum Deutschland-Ticket als JobTicket findest du auf unserer Deutschland-Ticket-Seite.

  • Wo bekomme ich das VBN-JobTicket?

    Um einen Rahmenvertrag für das VBN-JobTicket abzuschließen, wenden sich die Arbeitgeber bitte an eines der drei Abo-Unternehmen BSAG in Bremen (per E-Mail: jobticket(at)bsag.de), BREMERHAVEN BUS in Bremerhaven (per E-Mail: vertrieb(at)bremerhavenbus.de) oder VWG in Oldenburg (per E-Mail: jobticket(at)vwg.de). Mit ihnen wird die Abwicklung und Herausgabe der Tickets vereinbart.

  • Können VBN-JobTickets auch individuell beantragt werden?

    Nein. Die Mindestabnahmemenge von einem oder mehrerer Unternehmen (Besteller) beträgt 20 Tickets.

    VBN-JobTicket für Auszubildende: Azubis, deren Unternehmen kein JobTicket bestellen, können individuell zu identischen Konditionen TIM – das junge Abo-Ticket beantragen.

  • Wer zahlt das JobTicket?

    Das wird in den Unternehmen unterschiedlich gehandhabt. Grundsätzlich zahlen alle Arbeitnehmer:innen ihr VBN-JobTicket selbst, in der Regel wird es dazu direkt vom Gehalt abgezogen. Viele Unternehmen beteiligen sich jedoch anteilig daran, manche übernehmen die Kosten vollständig.

  • Gibt es eine Mindestvertragslaufzeit?

    Der Rahmenvertrag zwischen dem oder den Unternehmen und dem jeweiligen Verkehrsunternehmen hat eine Laufzeit von 12 Monaten, die sich, wenn keine Kündigung eingeht, automatisch auf unbestimmte Zeit verlängert.

  • Können Mitarbeiter:innen auch unterjährig in einen bestehenden Vertrag eintreten?

    Ja. Mitarbeiter:innen können auch während der Vertragslaufzeit eintreten, sind dann aber an den jeweiligen 12-Monats-Zeitraum des Basisvertrages gebunden.

  • Muss ich die Strecke von der Arbeit nach Hause wählen, oder darf ich eine Zone mehr nehmen?

    VBN-JobTicket für Erwachsene: Die zu befahrenden Tarifzonen können in Absprache mit dem Arbeitgeber frei gewählt werden.

    VBN-JobTicket für Auszubildende: Gültigkeit für das ganze VBN-Land.

  • Kann ich den Geltungsbereich meines VBN-JobTickets für Erwachsene ändern?

    Ja. Eine Änderung des Geltungsbereiches (Tarifzonen, Preisstufen) ist jeweils zum 1. eines Kalendermonats möglich, sofern diese bis zum 10. des Vormonats durch den Arbeitgeber dem zuständigen Verkehrsunternehmen bekannt gegeben wurden.

  • Wann kann ich mit dem VBN-JobTicket für Erwachsene über seinen Geltungsbereich hinaus fahren?

    An Wochenenden und Feiertagen gilt das VBN-JobTicket für Erwachsene im gesamten VBN-Land (Ausnahme: AnrufSammelTaxis), unabhängig von seiner regulären Gültigkeit (Preisstufe) auch für die im Rahmen der Mitnahmeregelung mitgenommenen Personen.

  • Wie kann ich mit dem VBN-JobTicket für Erwachsene werktags über seinen Geltungsbereich hinaus fahren?

    Mit dem AnschlussTicket besteht jederzeit die Möglichkeit, über den individuellen Geltungsbereich hinaus den Nahverkehr zu buchen.

  • Ich wechsle den Arbeitgeber – kann mein bisheriger Arbeitgeber dann schon vor Ablauf der Mindestvertragszeit kündigen (Erwachsene und Auszubildende)?

    Ja, wenn das Arbeitsverhältnis des JobTicket-Inhabenden mit dem Arbeitgeber endet. Ansonsten ist eine vorzeitige Kündigung einzelner VBN-JobTickets grundsätzlich ausgeschlossen.

  • Wie und wo kann ich das VBN-JobTicket kündigen?

    Eine Kündigung kann nur durch den Arbeitgeber erfolgen. Dieser ist Vertragspartner von einem der drei Verkehrsunternehmen BSAG in Bremen, BREMERHAVEN BUS in Bremerhaven oder VWG in Oldenburg. Eine Kündigung bedarf der Schriftform. Die Kündigung ist durch den Arbeitgeber dem jeweiligen Verkehrsunternehmen mitzuteilen.

  • Was kostet das VBN-JobTicket?

    VBN-JobTicket für Erwachsene: Richtet sich nach der individuell gewählten Preisstufe. Alle Infos dazu unter: vbn.de/tickets/ticketangebot/jobticket

    VBN-JobTicket für Auszubildende: Pauschal 30 Euro (31,50 Euro ab 01.01.2026) im Monat, 360 Euro (378 Euro ab 01.01.2026) pro Jahr.

  • Wer kann das VBN-JobTicket nutzen?

    Das VBN-JobTicket ist personengebunden und kann nur vom Ticketinhabenden genutzt werden.

    VBN-JobTicket für Erwachsene: Es gelten die VBN-Mitnahmeregelungen: Infos hier

  • Was sind die VBN-Mitnahmeregelungen?

    Nur VBN-JobTicket für Erwachsene: Innerhalb der gelösten Preisstufe dürfen montags bis freitags ab 19 Uhr, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie an Heiligabend und Silvester ganztägig eine weitere erwachsene Person und bis zu vier Kinder im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahren mitgenommen werden.

  • Gibt es das VBN-JobTicket als HandyTicket?

    Wird der Rahmenvertrag mit der BSAG in Bremen geschlossen, ja.

  • Was passiert bei Verlust des VBN-JobTickets?

    Bei Zuständigkeit BSAG und VWG: Ein Verlust ist mit einem hierfür vorgesehenen Vordruck durch den Arbeitgeber unverzüglich zu melden. Für die restliche Laufzeit des Tickets wird gegen Zahlung eines Bearbeitungsentgeltes von 10 Euro innerhalb von 3 Werktagen nach Eingang der Verlustmeldung ein neues VBN-JobTicket ausgestellt.

    Bei Zuständigkeit BREMERHAVEN BUS: Der Verlust des VBN-JobTickets kann in den Kundencentern von BREMERHAVEN BUS direkt oder telefonisch unter der 24h-Serviceauskunft 04 21/59 60 59 angezeigt werden. Mit der Anzeige des Verlustes wird das Ticket gesperrt und ist nicht mehr gültig. Für die Neuausstellung wird von BREMERHAVEN BUS ein Bearbeitungsentgelt von 10 Euro erhoben.

Antworten zu häufig gestellten Fragen zum Jugend-FreizeitTicket haben wir hier für dich zusammengestellt. 

Bei weiteren Fragen wende dich gerne an unsere 24h-Servicauskunft unter der Rufnummer 0421 / 59 60 59 oder schreibe uns eine E-Mail an info(at)vbn.de.

Jugend-FreizeitTicket

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  • Was ist Voraussetzung zur Nutzung des Jugend-FreizeitTickets?

    Das Jugend-FreizeitTicket ist ein Angebot für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 20 Jahre. Das MonatsTicket ist nur mit eingetragenem Namen gültig. Sowohl beim Monats- als auch beim JahresTicket ist ein amtlicher Lichtbildausweis mitzuführen. Wer bei der Kontrolle mit einem Ticket ohne eingetragenen Namen erwischt wird, muss ein erhöhtes Beförderungsentgelt in Höhe von 60 Euro zahlen. Auf Verlangen ist das Alter nachzuweisen.

  • Wie kann ich das Jugend-FreizeitTicket als JahresTicket beantragen?

    Online unter vbn.de/tickets/antraege/jugend-freizeitticket oder persönlich in den Kundencentern von BSAG, BREMERHAVEN BUS oder VWG Oldenburg. 

  • Wie kann ich mein JahresTicket verlängern?

    Das dich betreuende Verkehrsunternehmen Bremer Straßenbahn AG (BSAG), BREMERHAVEN BUS oder Verkehr und Wasser, Oldenburg (VWG) schreibt dich 6 Wochen vor Ablauf des JahresTickets an. Mit diesem Schreiben wird ein Verlängerungsantrag mitgeschickt. Natürlich musst du nicht auf das Schreiben warten, sondern kannst dich auch jederzeit selbst an das dich betreuende Verkehrsunternehmen wenden und dein JahresTicket dort verlängern.

  • Warum gibt es das JahresTicket nicht mit monatlicher Vorauszahlung?

    Aus Praktikabilitätsgründen haben wir uns dazu entschieden, die Kosten für das Jugend-FreizeitTicket als JahresTicket in einer Summe einzufordern.

  • Wo kann ich das MonatsTicket kaufen?

    Das MonatsTicket ist in den Kundencentern der Verkehrsunternehmen, den privaten Vorverkaufsstellen, an den Ticketautomaten sowie in den Bussen beim Fahrpersonal erhältlich. Ein Verkauf in den Verkehrsmitteln der BSAG, der VWG und BREMERHAVEN BUS findet nicht statt. Eine Auflistung der VBN-Vorverkaufsstellen findest du hier: Vorverkaufsstellen.

  • Ich werde während der Gültigkeit des Tickets 21 – wie lange kann ich das Ticket noch nutzen?

    Du darfst bei Beginn des Gültigkeitszeitraums das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Wirst du innerhalb des Gültigkeitszeitraums 21, kannst du das Jugend-FreizeitTicket (Jahres- und MonatsTicket) weiter bis zum Ende des Gültigkeitszeitraums nutzen.

  • Was passiert bei Verlust meines Jugend-FreizeitTickets?

    Bei Verlust des JahresTickets kann eine Zweitausstellung beantragt werden. Eine Zweitausstellung kostet 15 Euro. Der Betrag ist ohne weitere Aufforderung direkt bar im Kundencenter oder per Überweisung an das zuständige Verkehrsunternehmen zu begleichen. Das Ersatzticket wird innerhalb von 5 Werktagen nach Zahlungseingang ausgestellt.

    Bei Verlust des MonatsTickets wird kein Ersatz geleistet.

  • Gibt es das Jugend-FreizeitTicket als HandyTicket?

    Nein, das Jugend-FreizeitTicket gibt es nicht als HandyTicket.

Antworten zu häufig gestellten Fragen zur Kundenkarte für junge Leute haben wir hier für dich zusammengestellt. 

Bei weiteren Fragen wende dich gerne an unsere 24h-Servicauskunft unter der Rufnummer 0421 / 59 60 59 oder schreibe uns eine E-Mail an info(at)vbn.de.

Kundenkarte für junge Leute

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  • Wo erhalte ich eine Kundenkarte?

    Am einfachsten online über unsere Website: vbn.de/tickets/antraege/kundenkarte-fuer-junge-leute oder persönlich in den Kundencentern von BSAG in Bremen, BREMERHAVEN BUS in Bremerhaven oder VWG in Oldenburg.

  • In welchem Bereich ist meine Kundenkarte gültig?

    Bei der Ausstellung der Kundenkarte erfolgt eine zonengenaue Festlegung auf den gewünschten Geltungsbereich. Das dazugehörige Zeitticket muss in der gleichen Preisstufe erworben werden, wie auf der Kundenkarte festgelegt.

  • Ist ein Wohnsitz im VBN-Land erforderlich?

    Nein. Der Wohnsitz spielt für den Erwerb einer Kundenkarte für junge Leute im VBN-Land keine Rolle.

  • Gibt es eine Altersbegrenzung bei Schüler:innen/Azubis?

    Nein. Schüler:in und Azubi ist, wer seinen/ihren Status altersunabhängig nachweist. 

  • Was gilt als Nachweis?

    Bis einschließlich 14 Jahre muss die Beantragung durch eine erziehungsberechtigte Person erfolgen. Für Schüler:innen ab 15 Jahren ist eine gültige Schulbescheinigung (die Aufnahmebestätigung ist nicht ausreichend) erforderlich, bei Azubis ab 15 Jahren eine gültige Bescheinigung (Stempel) durch den Ausbildungsbetrieb oder die zuständige Berufsschule und bei Studierenden eine gültige Immatrikulationsbescheinigung.

  • Brauche ich ein biometrisches Lichtbild?

    Nein. Das Foto kann auch selbst erstellt und ausgedruckt werden. Das Bild sollte Passbildgröße haben und keine weiteren Personen zeigen.

  • Was kostet eine Kundenkarte?

    Die Kundenkarte ist kostenlos.

Antworten zu häufig gestellten Fragen zu MIA / MIAPLUS haben wir hier für dich zusammengestellt. 

Bei weiteren Fragen wende dich gerne an die 24h-Servicauskunft des VBN unter der Rufnummer 0421 / 59 60 59 oder schreibe eine E-Mail an info(at)vbn.de.

MIA

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  • Wie und wo kann ich einen MIA-/MIAplus-Vertrag abschließen?

    Die Ausgabe von MIA/MIAplus-Tickets erfolgt ausschließlich über die Kundencenter der Bremer Straßenbahn AG (BSAG), von BREMERHAVEN BUS und der Verkehr und Wasser GmbH (VWG) in Oldenburg.

    MIA kann ganz bequem online beantragt werden: MIA-Antrag. Zudem sind Bestell-Anträge für das MIA-/MIAplus-Ticket bei den drei Verkehrsunternehmen BSAG, BREMERHAVEN BUS und VWG erhältlich.

    Der Abschluss ist jeweils zum Ersten eines Monats möglich, wenn die Einzugsermächtigung im zuständigen Kundencenter bis zum 10. des Vormonats vorliegt.

    In den Kundencentern der BSAG, von BREMERHAVEN BUS und der VWG Oldenburg kann das MIA-/MIAplus-Ticket übrigens vor Ort auch rückwirkend auf den Ersten eines Monats ausgestellt und sofort ausgegeben werden. Voraussetzung ist Barzahlung. Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate.

  • Wie bezahle ich MIA?

    Ein MIA-Abo hat 12 Monate Laufzeit und der monatliche Betrag wird von deinem Konto per SEPA-Basis-Lastschrift abgebucht. Das Abo verlängert sich automatisch auf unbestimmte Zeit, sofern es nicht fristgerecht gekündigt wird. Alternativ bezahlst du für 12 Monate im Voraus.

  • Kann ich mit MIA/MIAPLUS weitere Personen mitnehmen?

    Das MIA-Abo gilt nur für eine Person. 

    Das MIAPLUS-Abo gilt auch für eine Person. Es beinhaltet außerdem eine Mitnahmeregelung: Du kannst montags bis freitags ab 19 Uhr, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie an Heiligabend und Silvester ganztägig eine weitere erwachsene Person und bis zu vier Kinder im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahren mitnehmen.

  • Welche Verkehrsmittel können mit MIA genutzt werden?

    Mit MIA kannst du innerhalb der von dir gebuchten Tarifzonen/Preisstufen alle Verkehrsmittel im VBN nutzen (Stadt- und Regionalbusse, Straßenbahnen sowie Nahverkehrszüge).

  • Ist MIA übertragbar?

    Ja. Mit MIA können auch deine Familienmitglieder oder befreundete Personen fahren.

  • Welche Daten speichert MIA?

    Der Chip speichert lediglich deine Tarifoption (Preisstufe, Tarifzonen und Kundennummer), einzelne Fahrten werden nicht gespeichert. MIA ist fälschungssicher und enthält keinerlei personengebundene Daten. An den BOB-Automaten sind die gespeicherten Daten unter "Tickets anzeigen" einsehbar.

  • Wie wird das MIA-Ticket kontrolliert?

    Bei der Nutzung von Regionalbussen, von Bussen von BREMERHAVEN BUS, der VWG Oldenburg sowie der BSAG in Bremen (ab 20 Uhr) musst du beim Vordereinstieg dein MIA-Ticket dem Fahrpersonal vorzeigen oder die Karte durch ein Lesegerät prüfen lassen. Bei der Nutzung der Nahverkehrszüge sowie der Straßenbahnen und Busse der BSAG erfolgt die Kontrolle durch das Prüfpersonal, das mit einem entsprechenden Lesegerät für die Chipkarte ausgestattet ist.

  • Das MIA-Ticket ist bei einer Kontrolle nicht lesbar. Was ist zu tun?

    Sollte das MIA-Ticket aufgrund einer Beschädigung des Chips nicht lesbar sein, erhältst du in den Kundencentern von BSAG, BREMERHAVEN BUS oder VWG Oldenburg ein neues Ticket. Das alte wird vernichtet, um Missbrauch auszuschließen.

  • Was passiert bei Verlust des MIA-Tickets?

    Sperre bitte umgehend dein MIA-Ticket und erhalte ein neues MIA-Ticket (gegen eine Gebühr von 15 Euro). Wende dich hierfür bitte direkt oder telefonisch an dein Kundencenter von BSAG, BREMERHAVEN BUS oder VWG Oldenburg

  • Wie kann ich den Geltungsbereich meines MIA-Tickets ändern?

    Eine Änderung des Geltungsbereiches (Tarifzonen, Preisstufen) kann immer zum 1. eines Monats erfolgen. Damit die Änderung zum Monatsersten wirksam werden kann, ist diese bis zum 20. des Vormonats persönlich im betreuenden Kundencenter (BSAG, BREMERHAVEN BUS oder VWG Oldenburg) zu beantragen. Die Änderung erfolgt direkt auf der Chipkarte. Kund:innen, die nicht in ein Kundencenter kommen können, erhalten eine neue Chipkarte per Post – in der Regel innerhalb von 5 Werktagen. Vom Zeitpunkt der Änderung wird der neue Rechnungsbetrag abgebucht. 

    Über das Kundenportal “MEINE BSAG” auf der Webseite der BSAG können die Kunden der BSAG die Änderung auch online beantragen.

  • Wie kann ich für einzelne Fahrten den Geltungsbereich meines MIA-/MIAplus-Tickets erweitern?

    Möchtest du mit deinem MIA-/MIAplus-Ticket über dessen Geltungsbereich hinaus Fahrten innerhalb des VBN-Landes durchführen, ist dies mit einem AnschlussTicket möglich.

    AnschlussTickets sind (unabhängig von der Preisstufe) zu einem einheitlichen Preis sowohl für Erwachsene als auch für Kinder, Schüler:innen, Auszubildende und Studierende erhältlich. Sie werden ausschließlich als EinzelTicket angeboten und berechtigen nur zu einer Fahrt auf ein Fahrtziel hin. Die Rückfahrt mit demselben AnschlussTicket ist nicht gestattet. AnschlussTickets sind zudem nicht im Vorverkauf erhältlich und berechtigen nur zum sofortigen Fahrtantritt. Ab Kaufzeitpunkt ist ein AnschlussTicket 4 Stunden gültig. AnschlussTickets sind von Umtausch und Erstattung ausgeschlossen.

    Die im Rahmen der Mitnahmeregelung mitgenommenen Personen benötigen ebenfalls jeweils ein AnschlussTicket.

  • Gibt es die Möglichkeit, das MIA-Abo um den IC/EC-Aufpreis zu erweitern?

    Ja, diese Möglichkeit gibt es.

    Bitte beachte: Die IC-Züge zwischen Bremen Hbf und Augustfehn mit Halt in Delmenhorst, Hude, Oldenburg, Bad Zwischenahn und Westerstede-Ocholt können von VBN-Kund:innen ohne Zahlung eines Zuschlages genutzt werden.

    Die IC/EC-Aufpreise sind über die Deutsche Bahn zu beziehen. Sie sind als digitales Ticket auf bahn.de/angebot/pendler/ic-ec-aufpreis erhältlich, darüber hinaus im personenbedienten Verkauf bei der Deutschen Bahn. Du kannst den Antrag auch hier anzeigen lassen und ausdrucken: Bestellschein IC/EC-Aufpreis im Abo

    Bitte beachte, dass der Antrag für die IC/EC-Aufpreise einen Monat vor Gültigkeitsbeginn bei der Deutschen Bahn eingegangen sein muss.

  • Gibt es MIA als HandyTicket?

    Ja, MIA gibt es auch als HandyTicket.

    Die Verwaltung/Buchung kann in der ABOS IM VBN App und im Kundenportal „Meine BSAG“ erfolgen. Die Ausgabe des HandyTickets erfolgt über die ABOS IM VBN App.

  • Wie kann ich meinen MIA-Vertrag beenden?

    Der MIA-Vertrag verlängert sich auf unbestimmte Zeit, wenn er nicht gekündigt wird. Eine Kündigung erfolgt zum Monatsende und muss bereits zum 10. des Monats entweder schriftlich bei dem betreuenden Unternehmen vorliegen oder über den entsprechenden Kündigungsbutton unter vbn.de/tickets/antraege beantragt werden. Und das MIA-/MIAplus-Ticket ist umgehend nach Vertragsende an das betreuende Verkehrsunternehmen (BSAG, BREMERHAVEN BUS oder VWG) zurückzugeben. Nach Vertragsende stellt die MIA-Karte kein gültiges Ticket mehr dar.

    Über das Kundenportal „MEINE BSAG“ auf der BSAG-Webseite können Kund:innen der BSAG Kündigungen auch online vornehmen.

    Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages innerhalb des 1. Vertragsjahres wird – ausgenommen bei Fahrpreiserhöhungen und bei maßgeblichen Änderungen der Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen – für jeden bis zur Kündigung im laufenden Vertragsjahr abgelaufenen Monat der Differenzbetrag zwischen dem monatlichen Preis des MIA-/MIAplus-Tickets und dem Preis des jeweiligen MonatsTickets nacherhoben und letztmalig abgebucht. Erfolgt die vorzeitige Kündigung aufgrund einer Tarifanpassung, wird auf die Erhebung des Differenzbetrages verzichtet, wenn die Kündigung bis zum 10. des Vormonats vor der Tarifanpassung bei dem betreuenden Verkehrsunternehmen vorliegt. Nach dem 1. Vertragsjahr ist eine Kündigung jeweils zum Monatsende möglich. Eine Erhebung des Differenzbetrages zum MonatsTicket erfolgt nach dem 1. Vertragsjahr nicht mehr.

  • An wen kann man sich bei Fragen zu MIA wenden?

    Du kannst dich an den folgenden Stellen informieren:

    BSAG Kundencenter, Bremen

    BREMERHAVEN BUS Kundencenter, Bremerhaven


    VWG Kundencenter, Oldenburg


    VBN-24h-Serviceauskunft: 04 21/59 60 59

Antworten zu häufig gestellten Fragen zur Mobilitätsgarantie haben wir hier für dich zusammengestellt. 

Bei weiteren Fragen wende dich gerne an die 24h-Servicauskunft des VBN unter der Rufnummer 0421 / 59 60 59 oder schreibe eine E-Mail an info(at)vbn.de.

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  • Gibt es die VBN-Kundengarantien noch?

    Nein, die VBN-Mobilitätsgarantie ersetzt die VBN-Kundengarantien. Wir vereinfachen damit den Regelungsumfang und streichen die Ausschlussgründe.

  • Welche Leistungen umfasst die VBN-Mobilitätsgarantie?

    Die VBN-Mobilitätsgarantie besteht aus

    • der (Teil-)Erstattung von Ticketpreisen bei Verspätungen von mehr als 20 Minuten sowie,
    • unter bestimmten Voraussetzungen, der Erstattung von Taxikosten bis 25 Euro.

    Details entnimm bitte den Garantiebedingungen und den weiteren FAQs zum Thema.

  • Wann kann ich die Mobilitätsgarantie in Anspruch nehmen?

    Die Mobilitätsgarantie greift immer dann, wenn du mit Bus und Bahn mit mehr als 20 Minuten Verspätung an deinem Zielort ankommst. Bei besonders hoher Verspätung von mehr als 60 Minuten erstatten wir die Taxikosten bis zu einer Höhe von maximal 25 Euro. Maßgeblich für die Berechnung der Verspätung sind die aktuell veröffentlichten Auskünfte des FahrPlaners.

  • Bei welchen Störungen des Bus- und Bahnverkehrs gilt die Mobilitätsgarantie?

    Grundsätzlich gilt die Mobilitätsgarantie ohne Wenn und Aber. Ob Stau, Sturm oder Streik, Anspruch auf Entschädigung besteht immer. 

    Aber: Sind Abweichungen planbar und daher mindestens einen Tag vorher im FahrPlaner abrufbar, gilt der aktualisierte Fahrplan. Bei besonderen Störungen aufgrund von Streik oder Unwetter entfällt der Entschädigungsanspruch ab dem zweiten Tag der Störung nur dann, wenn am ersten Tag über die weiteren Ausfälle/Einschränkungen im FahrPlaner informiert wurde. 

  • Wo gilt die VBN-Mobilitätsgarantie?

    Die Mobilitätsgarantie gilt innerhalb des VBN-Tarifs im Bereich des Verkehrsverbundes Bremen/Niedersachsen (siehe auch: Für welche Tickets gilt die Mobilitätsgarantie?).

  • Für welche Verkehrsmittel gilt die VBN-Mobilitätsgarantie?

    Die VBN-Mobilitätsgarantie gilt in Bussen, Straßenbahnen und Zügen des Nahverkehrs im VBN-Land sowie im Intercity (IC) auf der Strecke zwischen Bremen und Augustfehn. Ausgenommen sind Verbindungen mit den VBN-Anrufsammeltaxen (AST) und mit den Bussen der NachtEule.

  • In welchen Fällen werden Taxikosten erstattet?

    In folgenden Fällen besteht Anspruch auf Erstattung von Taxikosten bis zu einer Höhe von maximal 25 Euro:

    • Das Fahrtziel würde mit einer Verspätung von mehr als 60 Minuten oder gar nicht erreicht werden.
    • Im Zeitraum 23 Uhr bis 5 Uhr würde das Fahrtziel mit einer Verspätung von mehr als 30 Minuten oder gar nicht erreicht werden.
    • Für Personen im Rollstuhl: Bei defekter Einstiegshilfe und einer zu erwartenden Verspätung von mehr als 20 Minuten am Fahrtziel.

    Besteht eine alternative Fahrtmöglichkeit, mit der das Fahrtziel mit weniger als 60 Minuten beziehungsweise 30 Minuten erreicht werden kann, besteht kein Anspruch auf Taxikostenerstattung. Im Zugverkehr benötigen Fahrgäste für die Inanspruchnahme der Taxikosten-Erstattung ein gültiges Ticket des VBN-Tarifs.

  • Muss ich für die Taxifahrt in Vorleistung treten?

    Ja, das bedeutet, dass du die Taxifahrt bezahlst und dir anschließend eine Quittung geben lässt. Wichtig ist, dass du die Originalbelege aufbewahrst und mit dem Erstattungsantrag einreichst.

  • Kann die Mobilitätsgarantie unbegrenzt in Anspruch genommen werden?

    Nein, die Anzahl der Garantiefälle pro Person ist begrenzt. Pro Tag werden maximal zwei Fälle berücksichtigt. Pro Kalendermonat werden maximal zehn Fälle entschädigt. Bei Zeitkarten kann maximal der für den Kalendermonat/7-Tage-Zeitraum gezahlte Betrag erstattet werden.

  • In welchen Fällen erfolgt eine Ablehnung des Garantiefalls?

    Jeder Garantiefall wird beim VBN auf Vollständigkeit, Fehler und die Berechtigung geprüft. Abgelehnt werden Anträge unter anderem bei

    • geringer Verspätung (20 Minuten oder weniger),
    • falschen persönlichen Angaben,
    • falschen Verbindungsangaben.


    Bei fehlerhaften und/oder unvollständigen Anträgen kann im Rahmen der Prüfung die Kontaktaufnahme mit der antragsstellenden Person erfolgen.

    Ausschluss von der VBN-Mobilitätsgarantie
    Der VBN und seine Verkehrsunternehmen behalten sich vor, Kund:innen aufgrund wiederholt fehlerhafter/falscher Anträge von der Inanspruchnahme der VBN-Mobilitätsgarantie auszuschließen.

  • Für welche Tickets gilt die VBN-Mobilitätsgarantie?

    Zur Inanspruchnahme der VBN-Mobilitätsgarantie sind ausschließlich Fahrgäste mit einem gültigen Ticket des VBN-Tarifs berechtigt. Es werden dabei alle Vertriebswege (Vorverkaufsstelle, Fahrpersonal, Ticketautomat, BOB, HandyTicket, Fairtiq, DB-Navigator) berücksichtigt.

    Erstattungsfähige Tickets sind:

    • EinzelTicket (Kinder/Erwachsene); auch einzelne Abschnitte des 4er-Tickets
    • 10er-Ticket (Schüler/Erwachsene); einzelne Abschnitte; nur Bremen und Bremerhaven
    • KurzstreckenTicket; auch einzelne Abschnitte des 4er-Tickets
    • CityTicket Delmenhorst
    • TagesTicket
    • NachtTicket
    • GruppenTicket
    • 7-TageTicket (Schüler/Erwachsene)
    • MonatsTicket (Schüler/Erwachsene)
    • StadtTicket Bremen (Erwachsene)
    • SeniorenTicket Delmenhorst  
    • Deutschland-Ticket, JobTicket als Deutschland-Ticket und Deutschland-Semesterticket (befristet bis 31. Dezember 2025)
    • MIA/MIAPlusTicket
    • JobTicket (Erwachsene/Auszubildende)
    • TIM – DAS JUNGE ABO-TICKET (für Selbstzahler)
  • Welche Tickets sind von der VBN-Mobilitätsgarantie ausgeschlossen?

    Nicht alle Tickets, die zu Fahrten im VBN-Bereich berechtigen, werden von der VBN-Mobilitätsgarantie abgedeckt. Folgende Tickets sind von der VBN-Mobilitätsgarantie ausgeschlossen: 

    • Jugend-FreizeitTicket
    • FahrradTicket
    • StadtTicket Kinder (Bremen)
    • TIM – DAS JUNGE ABO-TICKET, wenn durch Schulträger ausgegeben (Nachfolger Schüler-SammelzeitTicket)
    • KombiTicket (Werder, Konzerte et cetera)
    • Tickets des Niedersachsentarifs, auch das NiedersachsenTicket
    • Quer-durchs-Land-Ticket
    • DB-City-Ticket (enthält den Hinweis "+ City")
    • Sonstige Tickets des Nah- und Fernverkehrs
    • Tickets der Übergangstarife
  • Wie hoch ist die Entschädigung?

    Die Entschädigungshöhen richten sich nach der genutzten Ticketart und der Preisstufe. Dabei ist egal, über welchen Vertriebsweg (Vorverkaufsstelle, Fahrpersonal, Ticketautomat, BOB, HandyTicket, Fairtiq, DB-Navigator) das Ticket erworben wurde.

    TicketPreisstufe 
    I, A, B oder S
    Preisstufe 
    C, D, E, F, G oder H
    EinzelTicket2 Euro50 Prozent des Ticketpreises
    EinzelTicket Kind1 Euro50 Prozent des Ticketpreises
    KurzstreckenTicket1 Euro– 
    4er-Ticket2 Euro50 Prozent des Ticketpreises
    4er-Ticket Kind1 Euro50 Prozent des Ticketpreises
    10er-Ticket (Bremerhaven)2 Euro– 
    10er-Ticket Schüler (Bremen, Bremerhaven)1 Euro– 
    TagesTicket (1 bis 5 Personen)mindestens 2 Euro, maximal 7,00 Euro (je nach Preisstufe und Personenzahl)mindestens 3,10 Euro, maximal 11,80 Euro (je nach Preisstufe und Personenzahl)
    NachtTicket2 Euro50 Prozent des Ticketwertes
    CityTicket Delmenhorst1 Euro– 
    GruppenTicket1 Euro pro Person50 Prozent des Ticketwertes 
    Wertmarke zum Schwerbehindertenausweis1 Euro1 Euro


    Wurde eine Zeitkarte für die Fahrt genutzt, erfolgt eine pauschale Entschädigung bis zu 6 Euro. Die Entschädigungshöhe richtet sich nach der Preisstufe.

    TICKETBUNDESWEITE GÜLTIGKEIT
    Deutschland-Ticket, JobTicket als Deutschland-Ticket und Deutschland-Semesterticket3 Euro
    TICKETPREISSTUFE 
    I, A, B, C, D ODER S
    PREISSTUFE 
    E ODER F
    PREISSTUFE 
    G ODER H
    7-TageTicket Erwachsene und Schüler3 Euro4 Euro6 Euro
    MonatsTicket Erwachsene und Schüler, StadtTicket Bremen und Senioren-MonatsTicket Delmenhorst (nur PS I)3 Euro4 Euro6 Euro
    MIA und MIAplus3 Euro4 Euro6 Euro
    JobTicket3 Euro4 Euro6 Euro
    JobTicket Azubis3 Euro3 Euro3 Euro
    TIM (nicht durch Schulträger ausgegebene Tickets)3 Euro3 Euro3 Euro

    Ergänzend werden Wochen- und MonatsTickets als Anschlusszeitkarten zu Zeitkarten des Niedersachsentarifs berücksichtigt und pro Fall mit 3 Euro entschädigt. AnschlussTickets werden mit 2,20 Euro (Erwachsene) beziehungsweise 1,50 Euro (Kinder) pauschal erstattet. 1.-Klasse-Zuschläge werden mit 1,60 Euro pauschal erstattet. Voraussetzung ist eines der oben genannten erstattungsfähigen Grundtickets.

  • Gilt die VBN-Mobilitätsgarantie auch für mitgenommene Personen?

    Im Rahmen der Mitnahmeregelungen besteht bei verschiedenen Tickets die Möglichkeit zur Mitnahme weiterer Personen. Für mitgenommene Fahrgäste kann keine Entschädigung beantragt werden.

  • Greift die VBN-Mobilitätsgarantie, wenn der Bus/die Straßenbahn zu voll war und wartende Fahrgäste deshalb nicht mitfahren konnten?

    Ja.

  • Wo und wie kann ich einen Antrag stellen?

    Dir stehen folgende Wege offen:

    • Online: Der schnellste und einfachste Weg ist das Online-Garantieformular.
       
    • Per Post: Fülle das Garantieformular (Faltblatt Mobilitätsgarantie) aus, lege dein Ticket bei und schicke beides an:

      Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen GmbH
      – Servicecenter –
      Am Wall 165–167
      28195 Bremen
       
    • Im Kundencenter: Du kannst das ausgefüllte Garantieformular zusammen mit dem Ticket und gegebenenfalls der Taxi-Quittung (im Original) im VBN-Servicecenter sowie in den Kundencentern von BSAG in Bremen, BREMERHAVEN BUS in Bremerhaven, Delbus in Delmenhorst und VWG in Oldenburg abgeben.
  • Bis wann muss ich meine Garantieansprüche geltend machen?

    Der Erstattungsantrag muss innerhalb von sieben Kalendertagen gestellt werden. Die Frist beginnt am Tag nach dem Vorfall.

  • Wie erhalte ich meine Entschädigung?

    Du erhältst die Entschädigung in Form einer Überweisung. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Die Ablehnung eines Antrags erfolgt immer mit Begründung. 

  • Wann erhalte ich Antwort auf meinen Antrag?

    Wir sind um eine schnellstmögliche Abwicklung bemüht. Die Bearbeitung der Garantiefälle erfolgt in der Reihenfolge der Antragseingänge. Die Bearbeitung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Antrags. Die Überweisung von Erstattungsbeträgen erfolgt spätestens 4 Wochen nach Antragseingang.

  • Ich habe meine Fahrkarte verloren / nicht mehr, kann ich trotzdem einen Antrag stellen?

    Nein, ohne gültiges Ticket des VBN-Tarifs besteht kein Anspruch auf Erstattung im Rahmen der VBN-Mobilitätsgarantie.

  • Können zusätzlich zur Mobilitätsgarantie auch die Fahrgastrechte des Eisenbahnverkehrs geltend gemacht werden?

    Die Inanspruchnahme der VBN-Mobilitätsgarantie schließt die zusätzliche Inanspruchnahme der Fahrgastrechte für den Eisenbahnverkehr aus.

Antworten zu häufig gestellten Fragen zum StadtTicket Bremen für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren haben wir hier für dich zusammengestellt. 

Bei weiteren Fragen wende dich gerne an unsere 24h-Servicauskunft unter der Rufnummer 0421 / 59 60 59 oder schreibe uns eine E-Mail an info(at)vbn.de.

StadtTicket Bremen

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  • Kann ich das StadtTicket auch online beantragen?

    Nein. Es kann nur persönlich in einem der Sozialzentren des Bremer Amtes für Soziale Dienste beantragt werden.

  • Ich beziehe Leistungen, wohne aber nicht in Bremen (gehe hier nur zu Schule/Praktikum). Kann ich dann in Bremen kostenlos fahren?

    Nein. Das StadtTicket für Kinder und Jugendliche unter 18 wird nur an Personen ausgegeben, deren Wohnort Bremen ist.

  • Bekomme ich das StadtTicket direkt ausgehändigt?

    Ja. Zunächst erhält man ein vorläufiges Ticket für 30 Tage. Nach Bearbeitung wird dann das persönliche StadtTicket als Plastikkarte von der BSAG per Post zugestellt.

  • Ich bin berechtigt, habe aber noch keinen Antrag gestellt – darf ich trotzdem schon kostenlos fahren?

    Nein. Solange man kein vorläufiges oder endgültiges StadtTicket vorzeigen kann, müssen reguläre Tickets gekauft werden.

  • An meinem 18. Geburtstag ist mein Ticket noch einige Wochen gültig. Darf ich bis zum Ablauf damit weiterfahren?

    Ja. Das StadtTicket für Kinder und Jugendliche wird maximal bis zum Ende des Monats ausgestellt, in dem der oder die Inhaber:in 18 Jahre alt wird.

  • Bekomme ich mit Ablauf meines StadtTickets automatisch ein neues?

    Nein. Es muss ein neuer Antrag beim zuständigen Sozialzentrum gestellt werden. Mitzubringen sind wiederum:

    1. Aktueller Leistungsbescheid Amt für Soziale Dienste oder Jobcenter

    2. Personalausweis eines jeden Kindes / Jugendlichen

    3. Passbild: Nur bei neuem Fotowunsch (das bisherige ist gespeichert)

  • Ich bin 18, aber noch Schüler:in / Azubi – darf ich trotzdem kostenlos fahren?

    Nein. Ab dem 18. Geburtstag gilt für Leistungsberechtigte grundsätzlich das StadtTicket für Erwachsene. Wenn ich keine Leistungen beziehe, kann ich Tickets zum regulären Schülertarif nutzen.

  • Ich habe mein StadtTicket vergessen. Kann ich in der Zwischenzeit trotzdem mit Bewilligungsbescheid oder Personalausweis fahren?

    Nein. Du benötigst immer dein reguläres StadtTicket. Solltest du es mal vergessen, solltest du ersatzweise ein reguläres Ticket lösen.

  • Wer hilft mir, wenn etwas auf meinem StadtTicket nicht stimmt oder ich es verliere?

    Zuständig ist eines der Kundencenter der BSAG. Dort wird zum Beispiel dein Name angepasst oder dir auch ein neues StadtTicket erstellt.

Antworten zu häufig gestellten Fragen zum TagesTicket haben wir hier für dich zusammengestellt. 

Bei weiteren Fragen wende dich gerne an die 24h-Servicauskunft des VBN unter der Rufnummer 0421 / 59 60 59 oder schreibe eine E-Mail an info(at)vbn.de.

VBN-TagesTicket

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  • Was ist das VBN-TagesTicket?

    Das VBN-TagesTicket gilt am Tag der Entwertung und bis 3 Uhr des Folgetages für beliebig viele Hin- und Rückfahrten in der gelösten Preisstufe.

    Ein VBN-TagesTicket gibt es für ein bis fünf Erwachsene. Auf jedem VBN-TagesTicket dürfen zusätzlich bis zu drei Kinder (6 bis einschließlich 14 Jahre) kostenlos mitfahren.

  • Von wann bis wann ist das VBN-TagesTicket gültig?

    Das VBN-TagesTicket gilt ab Betriebsbeginn ganztägig, bis um 3 Uhr des Folgetages.

    Das TagesTicket ist beim Kauf in der FahrPlaner-App und direkt beim Fahrpersonal in den Fahrzeugen sofort entwertet. TagesTickets, die im Vorverkauf erworben werden, müssen bei Fahrtantritt entwertet werden.

  • Ist das VBN-TagesTicket übertragbar?

    Das VBN-TagesTicket in Papierform ist übertragbar, das VBN-TagesTicket als HandyTicket nicht (HandyTickets sind grundsätzlich personalisiert und nicht übertragbar).

  • Gilt das VBN-TagesTicket auch für Kinder?

    Zusätzlich zu den drei Kindern (6 bis 14 Jahre), die kostenfrei auf einem VBN-TagesTicket mitfahren dürfen, kann an Stelle jeder erwachsenen Person ein Kind mitfahren.

  • Kann ich meinen Hund mit dem VBN-TagesTicket mitnehmen?

    Anstelle eines Kindes darf mit dem VBN-TagesTicket auch ein Hund mitfahren.

  • VBN-TagesTicket oder NiedersachsenTicket? Welches Ticket eignet sich wann?

    Bewegst du dich innerhalb des VBN-Landes, ist das VBN-TagesTicket preislich die bessere Wahl.

    Das NiedersachsenTicket ist ein Ticket, das über die Verbundgrenzen hinaus gültig ist und somit kein reines VBN-Ticket. Nähere Infos dazu findest du hier: niedersachsenticket.de

    Tarifinfos zum VBN-TagesTicket findest du hier: VBN-TagesTicket

Du hast noch Fragen zum Tarif oder allgemeine Fragen?

Antworten zu häufig gestellten Fragen zu allgemeinen Themen haben wir hier für dich zusammengestellt. 

Bei weiteren Fragen wende dich gerne an die 24h-Servicauskunft des VBN unter der Rufnummer 0421 / 59 60 59 oder schreibe eine E-Mail an info(at)vbn.de.

Haeufig-gestellte-Fragen

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  • Welche Preisstufe benötige ich für mein Ticket?

    Die Ermittlung des Fahrpreises ist einfacher als gedacht. Der FahrPlaner errechnet die benötigte Preisstufe automatisch für dich. Gib einfach die gewünschte Verbindung ein und schaue bei der angegebenen Fahrtmöglichkeit in der Tarifübersicht nach.

    Eine wertvolle Hilfe ist außerdem der Tarifplan. Der Plan zeigt das Verbundgebiet des VBN mit den Orten beziehungsweise Ortsteilen sowie den Schienenverbindungen und Buslinien. Darüber hinaus ist der Tarifplan in Tarifzonen eingeteilt, wobei in der Regel gilt: Eine Stadt oder eine Gemeinde entspricht einer Tarifzone.

    Für den korrekten Fahrpreis musst du nur die auf deinem Weg durchfahrenen Tarifzonen abzählen, um die Preisstufe zu ermitteln. Bei Fahrten innerhalb nur einer Tarifzone kommt die Preisstufe A beziehungsweise in den Städten mit Stadtverkehr (Bremen, Bremerhaven, Delmenhorst, Oldenburg, Nordenham und Verden) die Preisstufe I zur Anwendung. Bei Fahrten über zwei Tarifzonen die Preisstufe B, über drei Tarifzonen die Preisstufe C und so weiter. Ab acht Tarifzonen gilt die Preisstufe H dann mit Gültigkeit für das gesamte Verbundgebiet des VBN.

    Beispiele findest du im Tarifplan, ebenso Besonderheiten. So gilt die Preisstufe S nur für Fahrten zwischen Bremen und einigen Städten und Gemeinden des unmittelbar angrenzenden niedersächsischen Umlandes. Bei Fahrten nach Bremen hinein beziehungsweise aus Bremen hinaus sind die Tarifzonen der Preisstufe S mitzuzählen. 

  • Wie errechnen sich die Preise für innerbremische Verbindungen beziehungsweise wenn man Bremen durchfährt?

    Das Tarifgebiet 1 (Bremen) besteht aus den Tarifzonen 100 und 101. Bei Fahrten innerhalb dieses Tarifgebietes kommt immer die Preisstufe I Bremen zur Anwendung, sofern es nicht verlassen wird. Bei allen anderen Fahrten (aus Bremen heraus, nach Bremen hinein oder durch Bremen hindurch) werden die Tarifzonen 100 und/oder 101, sofern du diese befährst, bei der Preisstufenermittlung jeweils einzeln mitgezählt.

  • Wie lange ist ein EinzelTicket gültig? Eine Richtung? Hin und zurück?

    In eine Richtung:

    Bei einer Fahrt auf das Fahrtziel hin sind EinzelTickets und Abschnitte der 4er-Tickets ab Kauf beziehungsweise Entwertung in der Preisstufe I im Tarifgebiet 2 (Bremerhaven) 90 Minuten, der Preisstufe I im Tarifgebiet 1 (Bremen), 3 (Oldenburg) und 5 (Delmenhorst, Nordenham, Verden) sowie in den Preisstufen A und S drei Stunden, der Preisstufen B bis G vier Stunden und der Preisstufe H bis zum Erreichen des Zieles am Geltungstag (maximal bis um 3 Uhr des Folgetages) gültig. Hierbei kann beliebig oft umgestiegen werden. Auch Fahrtunterbrechungen sind innerhalb der genannten Zeiten zulässig. Rund- und Rückfahrten sind in den Tarifgebieten 1, 4 und 5 nicht zulässig.

    Hin und zurück:

    Nur in Bremerhaven (Tarifgebiet 2) und Oldenburg (Tarifgebiet 3) können mit einem EinzelTicket und mit Abschnitten von 4er-Tickets der Preisstufe I innerhalb von 90 Minuten beliebig viele Fahrten, also auch Rückfahrten, durchgeführt werden.

  • Was mache ich, wenn der Ticketautomat defekt ist?

    Wenn bei Reiseantritt weder ein Ticketautomat betriebsbereit noch eine Fahrkartenausgabe geöffnet war, ist nach Fahrtantritt unverzüglich das Zugbegleitpersonal aufzusuchen und ein Ticket zu erwerben. Für Verbindungen innerhalb des VBN-Landes werden in Zügen des Nahverkehrs in diesen Fällen VBN-Tickets in einem eingeschränkten Ticketsortiment ausgegeben. In den IC-/EC-Zügen sind nur Fahrkarten der Deutschen Bahn – gegebenenfalls zum Bordpreis – gemäß den Tarifbestimmungen der Deutschen Bahn AG erhältlich.

    Alternativ können VBN-Tickets auch jederzeit über die FahrPlaner-App, BOB-App, FAIRTIQ-App oder den DB Navigator als mobiles Ticket erworben werden.

  • Wie entwerte ich mein Ticket und was mache ich, wenn der Entwerter defekt ist?

    EinzelTickets, 4er-Tickets, TagesTickets, NachtTickets und gegebenenfalls weitere Sondertickets sind (soweit notwendig) zu entwerten. Die Entwertung kann wie folgt vorgenommen werden:

    a) Bei Fahrtantritt auf Linien der BSAG, BREMERHAVEN BUS, Delbus und VWG durch den Ticketentwerter in den Fahrzeugen oder vor Fahrtantritt durch den Standentwerter.

    b) Bei Fahrtantritt auf den regionalen Buslinien durch das Fahrpersonal.

    c) Vor Fahrtantritt mit den Zügen der Deutschen Bahn / von DB Regio, der evb, des metronom, der NordWestBahn / Regio-S-Bahn und von start durch die im Bahnhofsbereich aufgestellten Entwerter.

    Wenn bei Reiseantritt kein Fahrausweisentwerter im Zugang oder am Bahnsteig betriebsbereit ist, hat ein Fahrgast sich unaufgefordert im Zug unmittelbar nach Fahrtantritt und vor einer Ticketkontrolle beim Zugbegleitpersonal zu melden. Andernfalls kann der Fahrgast zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgelts in Höhe von 60 Euro verpflichtet werden.

  • Wo gilt das KurzstreckenTicket?

    Das KurzstreckenTicket gilt auf allen im VBN-Gebiet verkehrenden Bus- und Straßenbahnlinien mit Ausnahme der Städte Bremerhaven (Tarifzone 250) und Delmenhorst (Tarifzone 709/710) für eine einfache Fahrt zwischen der Einstiegshaltestelle und maximal drei weiteren Haltestellen. Es gilt nicht auf den Schnellbus- und S-Straßenbahnlinien innerhalb Bremens sowie nicht auf Linien beziehungsweise Fahrtabschnitten der Regionalbuslinien, bei denen zwischen den Haltestellen erhebliche Entfernungen zurückgelegt werden, wenn die Fahrten beispielsweise über die Autobahn führen. Kein Umtausch, keine Erstattung, nicht übertragbar.

  • Was ist ein AnschlussTicket?

    Willst du als Inhaber:in eines der folgenden Zeittickets über dessen Geltungsbereich hinaus Fahrten durchführen, wird ein AnschlussTicket benötigt:

    • MonatsTicket
    • JahresTicket (MIA/MIAplus)
    • JobTicket Erwachsene
    • Schüler-MonatsTicket
    • StadtTicket Bremen
    • SeniorenTicket Delmenhorst
    • BahnCard 100.

    AnschlussTickets werden unabhängig von der Preisstufe zu einem einheitlichen Preis jeweils für Erwachsene (###29875### Euro) und Kinder, Schüler:innen und Auszubildende (###29876### Euro) ausgegeben.

    Sie sind in den Fahrzeugen, Ticketautomaten an Haltestellen und Bahnhöfen, in Kundencentern sowie als HandyTicket und über BOB erhältlich. Das AnschlussTicket berechtigt ausschließlich zum sofortigen Fahrtantritt und gilt 4 Stunden für Fahrten in eine Richtung auf das Fahrtziel hin, Rückfahrten sind nicht erlaubt. Wichtig ist, dass die Fahrt entweder im Geltungsbereich des Zeittickets beginnt oder dass du dich in Richtung des Geltungsbereiches bewegst.

  • Kann ich einen Hund mitnehmen und was kostet es?

    Kleintiere – auch kleine Hunde – werden kostenlos befördert, wenn sie in geeigneten Behältern (Transportboxen, Reisetaschen, Käfigen oder ähnlichem) transportiert werden.

    Hunde, die nicht in Transportboxen transportiert werden, müssen angeleint mitgenommen werden. Sie werden befördert, wenn nach Ansicht des Fahr- oder Prüfpersonals ausreichend Platz vorhanden ist. Für diese Hunde wird der Fahrpreis eines Kinder-EinzelTickets oder Zeittickets für Schüler:nnen der jeweiligen Preisstufe in der 2. Wagenklasse erhoben.

    Die Mitnahme von Hunden mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit, insbesondere sogenannte "Kampfhunde", ist in allen Verbundverkehrsmitteln ausgeschlossen.

  • In welchen Fahrzeugen gilt ein Alkohol- und Rauchverbot?

    In allen Zügen des VBN gilt ein generelles Alkohol- und Rauchverbot. Auch das Mitführen von Alkohol in geöffneten Behältnissen ist untersagt. In allen anderen VBN-Verkehrsmitteln gilt ein Rauchverbot. Bei Verstoß gegen das Alkohol- und Rauchverbot können die Verkehrsunternehmen eine Vertragsstrafe von mindestens 40 Euro erheben. Des Weiteren kann der Fahrgast von der Beförderung ausgeschlossen werden.

  • Wann muss ich das erhöhte Beförderungsentgelt (EBE) bezahlen?

    Das erhöhte Beförderungsentgelt beträgt 60 Euro und wird erhoben, wenn der Fahrgast

    1. für sich oder – soweit der Tarif hierfür ein Beförderungsentgelt vorsieht – für von ihm mitgebrachte Tiere, Fahrräder et cetera kein gültiges Ticket beschafft hat,
    2. sich ein gültiges Ticket beschafft hat, dieses jedoch bei einer Überprüfung nicht vorzeigen kann,
    3. das Ticket nicht oder nicht unverzüglich entwertet hat oder entwerten ließ oder
    4. das Ticket auf Verlangen nicht zur Prüfung vorzeigt und auf Verlangen aushändigt,
    5. ein Ticket vorzeigt, das nicht mit der erforderlichen Wertmarke versehen ist,
    6. ein Ticket ohne das erforderliche Lichtbild benutzt,
    7. bei Nutzung des HandyTickets ein gültiges HandyTicket nicht vor Fahrtantritt sichtbar heruntergeladen hat oder der Erwerb oder der Nachweis des Tickets bei der Prüfung zum Beispiel wegen Telefonversagens nicht erbracht werden kann.

    Weist der Fahrgast innerhalb einer Woche ab dem Feststellungstag bei der Verwaltung des Unternehmens, das ihm die Zahlungsaufforderung über das Erhöhte Beförderungsentgelt ausgestellt hat, nach, dass er zum Zeitpunkt der Feststellung ein gültiges nicht übertragbares Zeitticket oder HandyTicket hatte, ermäßigt sich das erhöhte Beförderungsentgelt auf 7 Euro.

  • Wo finde ich verloren gegangene Gegenstände wieder?

    Bitte wende dich an das Verkehrsunternehmen, in dessen Fahrzeug du das Eigentum verloren hast. Hier geht’s zu den Kontaktdaten: VBN-Verkehrsunternehmen

    Solltest du einmal in einem Weser-Ems-Bus etwas verloren haben, kannst du es ganz einfach online suchen: dbregiobus-nord.de/service/fundsachen

  • Ich bin neu im VBN-Land. Was ist für mich wichtig zu wissen?

    Wie bekomme ich meinen persönlichen Fahrplan und wer hilft mir bei Fragen weiter?
    Die elektronische Fahrplanauskunft ermöglicht dir das Erstellen und Ausdrucken deines persönlichen Fahrplans unter Berücksichtigung verschiedener für dich wichtiger Kriterien.
    Zur Fahrplanauskunft

    Oder ruf uns einfach an. Unsere 24h-Serviceauskunft hilft dir gerne weiter unter der Telefonnummer 04 21 / 59 60 59.

    Welches Ticket ist für mich das Richtige?
    Wir haben für jede und jeden das richtige Ticket. Es gibt Tickets für Erwachsene und Tickets für Kinder, Schüler:innen, Azubis und Studierende. Gut zu wissen: Kinder bis einschließlich 5 Jahre fahren in den Verkehrsmitteln des VBN kostenlos mit.
    Zum Ticketangebot

    Wo kann ich die Tickets kaufen?
    Tickets erhältst du in den Bussen, an den Ticketautomaten, in den Kundencentern der Verkehrsunternehmen sowie in den Vorverkaufsstellen des VBN.
    Zu den Vorverkaufsstellen

    Wie komme ich in der Nacht nach Hause?
    Natürlich lässt es sich im VBN-Land auch gut feiern oder du besuchst eine der vielen kulturellen Veranstaltungen. Anschließend bringen dich die Nachtlinien im VBN dann sicher nach Hause.
    Zu VBN bei Nacht

  • Was mache ich mit Tickets aus den Vorjahren?

    Deine alten Tickets, die du in Vorjahren gekauft hast, sind keineswegs automatisch ungültig. Für eine Übergangszeit kannst du bereits gekaufte Tickets wie gewohnt für Bus- und Bahnfahrten im VBN-Land verwenden.

    Diese Tickets können maximal 5 Jahre ab Kaufdatum weiterbenutzt werden:

    • KurzstreckenTickets
    • EinzelTickets (auch 1. Klasse-Zuschlag)
    • 4er- und 10er-Tickets
    • TagesTickets
    • NachtTickets
    • Fahrrad-TagesTickets
    • GruppenTickets
  • Wie teile ich Lob, Anregungen oder Kritik mit?

    Hier geht's zum Lob- und Kritik-Formular.

Antworten zu häufig gestellten Fragen zu TIM haben wir hier für dich zusammengestellt. 

Bei weiteren Fragen wende dich gerne an unsere 24h-Servicauskunft unter der Rufnummer 0421 / 59 60 59 oder an dein persönliches Kundencenter von BSAG, BREMERHAVEN BUS oder VWG in Oldenburg.

TIM

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  • WAS BEDEUTET TIM?

    TIM ist eine Abkürzung und bedeutet "Täglich Immer Mobil".

  • FÜR WEN IST TIM, FÜR WEN NICHT?

    TIM ist für Schüler:innen, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende. 

    Anspruchsberechtigt bist du, wenn du eine der folgenden Schulen gemäß VBN-Tarifbestimmungen Ziffer 3.3.1 und 3.3.3 besuchst:  

    • Allgemeinbildende Schulen (Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Oberschulen, Gesamtschulen, Förderschulen, Gymnasien, Schulzentren Sekundarbereich I und II)
    • Berufsbildende Schulen (Berufsschulen, Berufsfachschulen, Handelsschulen, Fachoberschulen)
    • Berufsvorbereitung in Vollzeit
    • Bildungseinrichtungen zum nachträglichen Erwerb eines Haupt- oder Realschulabschlusses
    • Bildungseinrichtungen, die nach dem Berufsausbildungsgesetz förderungsfähig sind
    • Freiwilligendienst (Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges Jahr)   

    Alle Personen außerhalb der genannten Gruppe haben keinen Anspruch auf TIM.

  • WAS KOSTET TIM UND WIE BEZAHLE ICH DAS TICKET?

    Für Schüler:innen mit Schulbusberechtigung wird TIM kostenlos durch die Schulen zum Beginn des neuen Schuljahres ausgestellt. In der Stadt Delmenhorst ist das TIM-Ticket über den Fachdienst Schule und Sport der Stadt Delmenhorst zu beantragen (Antragsformular hier).

    Für Schüler:innen ohne Schulbusberechtigung sowie alle Auszubildenden und Freiwilligendienstleistende kostet TIM 30 Euro (31,50 Euro ab 01.01.2026) im Monat. Dieser Betrag wird monatlich im Lastschriftverfahren abgebucht. Bei Barzahlung ist der Jahresbetrag von 360 Euro (378 Euro ab 01.01.2026) in einer Summe zu bezahlen. TIM gibt es ausschließlich als Jahres-Abo, nicht als MonatsTicket. Vertragspartner für Minderjährige sind Eltern oder Erziehungsberechtigte. TIM muss beantragt werden.

    Schüler:innen, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende, deren Anspruchsberechtigung während der Laufzeit von TIM endet (zum Beispiel durch Abschluss der Ausbildung), können TIM noch bis zum Ende der angefangenen 12 Monate nutzen, erhalten im Anschluss aber keine Verlängerung.

  • WO UND WANN GILT TIM?

    TIM gilt in allen Zügen, Bussen und Straßenbahnen des Nahverkehrs im VBN-Land inklusive aller Fernzüge der Deutschen Bahn zwischen Bremen Hbf und Augustfehn (IC) , aller Busse im Landkreis Rotenburg (Wümme) sowie im Übergangstarif des südlichen Landkreises Diepholz.

    TIM gilt ganzjährig ohne Einschränkung an sämtlichen Werktagen, Wochenenden, Feiertagen sowie in allen Schulferien.

  • WIE BEKOMME ICH TIM?

    Für die Beantragung von TIM sind die Kundencenter der BSAG in Bremen, der VWG in Oldenburg oder von BREMERHAVEN BUS zuständig. Die Zuständigkeit richtet sich nach der Postleitzahl. Welches Kundencenter genau für euch zuständig ist, erfahrt ihr unter Eingabe eurer Postleitzahl auf www.vbn.de/tickets/antraege/tim-ticket. Ebenso ist die Zusendung der vollständig ausgefüllten Vordrucke per Post an die zuständigen Abo-Unternehmen möglich. 

    Der TIM-Antrag muss dabei bis zum 10. eines Monats vorliegen, damit die Chipkarte bis zum 1. des Folgemonats gefertigt und zugestellt werden kann.

    Außerdem kann TIM über die App ABOS IM VBN oder online über das Kundenportal "MEINE BSAG" auf der Internetseite der BSAG beantragt werden. Hier muss die Beantragung bis zum 20. eines Monats erfolgen, damit das Ticket ab dem Folgemonat genutzt werden kann.

  • WELCHE NACHWEISE MÜSSEN ZUM ERHALT VON TIM ERBRACHT WERDEN?

    Ab 18 Jahren muss eine aktuelle Bescheinigung der Schule, des Ausbildungsbetriebs oder der Arbeitsstelle vorgelegt werden. 

    Die Bescheinigung muss seitens Schulleitung, Ausbildungsleitung oder Geschäftsführung unterzeichnet sein und zudem einen offiziellen Stempel aufweisen. Missbräuchliche Bescheinigungen werden nicht anerkannt beziehungsweise führen zur Sperrung des TIM-Tickets.

  • KANN ICH TIM VORZEITIG KÜNDIGEN?

    Im ersten Vertragsjahr grundsätzlich nein. Nach dem 1. Vertragsjahr ist eine Kündigung bis zum 10. des jeweiligen Monats mit Wirksamkeit zum Monatsende möglich.

  • KANN ICH TIM WEITERGEBEN ODER JEMANDEN DAMIT MITNEHMEN?

    TIM ist ein personengebundenes Ticket und gilt nur für die jeweils eingetragene Person. Es ist nicht übertragbar, die Mitnahme weiterer Personen ist nicht zulässig.

  • GIBT ES TIM AUCH DIGITAL ALS HANDYTICKET?

    Ja, über die App "ABOS IM VBN" kann das Ticket über ein Mobilgerät genutzt werden.

  • GILT TIM FÜR ALLE FREIWILLIGENDIENSTLEISTENDEN?

    Freiwilligendienstleistende (zum Beispiel: Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges Soziales Jahr, Freiwilliges Ökologisches Jahr) können TIM nutzen. Ab 18 Jahren muss eine Bescheinigung der Einsatzstelle sowie der Freiwilligendienstausweis vorgelegt werden. Es gibt keine Altersgrenze nach oben.

  • MUSS ICH TIM SELBST VERLÄNGERN? MUSS ICH JÄHRLICH NEUE NACHWEISE ERBRINGEN?

    Wenn du unter 18 Jahre alt bist, verlängert sich der TIM-Vertrag automatisch, wenn die Anspruchsberechtigung (zum Beispiel Schule) weiterhin gegeben ist. Bei rechtzeitiger Kündigung verlängert sich der Vertrag nicht.

    Ab 18 Jahre muss ein aktueller Nachweis von der Schule, dem Ausbildungsbetrieb oder der Einsatzstelle vorgelegt werden. Dieser muss bis zum 10. des Vormonats bei dem Verkehrsunternehmen, das TIM ausgestellt hat, vorliegen (bei der BSAG kann der Nachweis bis zum 20. des Vormonats über "Meine BSAG" auf der BSAG-Website erbracht werden). Als Nachweis dienen eine Schulbescheinigung oder ein Schreiben des Arbeitgebers, welches das Ausbildungsverhältnis bestätigt. Bei Freiwilligendienstleistenden müssen die Einsatzstellen den Einsatz schriftlich mit Nennung des Zeitraums bestätigen.

  • WAS FÜR EIN FOTO WIRD FÜR TIM BENÖTIGT? MUSS ES EIN PASSFOTO SEIN?

    TIM ist ein personalisiertes Ticket, auf dem Name und Foto aufgebracht sind. Dafür wird ein aktuelles Lichtbild in der Größe eines Passfotos benötigt. Fotokopien oder qualitativ ungenügende Bilder werden nicht anerkannt. Optimal ist also ein aktuelles Passfoto.

  • WAS KOSTET EIN ERSATZTICKET FÜR TIM UND WER STELLT ES AUS?

    Schüler:innen mit Schulbusberechtigung müssen sich an die jeweilige Schule wenden.
    Schüler:innen ohne Schulbusberechtigung sowie Auszubildende und Freiwilligendienstleistende müssen sich an das Verkehrsunternehmen wenden, das das TIM-Ticket ausgegeben hat.

    Ein neues TIM-Ticket kostet in beiden Fällen einmalig 15 Euro.

    Vorab-Abos für TIM können bei Verlust nicht ersetzt werden. 

  • KANN ICH MIT ZUZAHLUNG IN DER 1. WAGENKLASSE FAHREN?

    Nein, das TIM-Ticket gilt nur in der 2. Klasse. Es ist nicht möglich, eine Zuzahlung zu leisten und dann in der 1. Klasse zu fahren.