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FAQ – häufig gestellte Fragen

Wer, wie, was?

Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) ist nicht immer ganz einfach zu verstehen, das wissen wir. Wo viele Angebote sind, sind viele Fragen. Die häufigsten Fragen mit einfachen Antworten haben wir im Folgenden für dich zusammengestellt.

Wenn du Fragen hast oder auf Probleme rund um die BOB-App oder die grüne BOB-Karte stößt, steht dir auf der Website bob-ticket.de ein umfangreicher FAQ-Bereich zur Verfügung, der dir mit nützlichen Informationen und Antworten weiterhelfen kann. 

Bei weiteren Fragen wende dich gerne an die 24h-Servicauskunft des VBN unter der Rufnummer 0421 / 59 60 59 oder schreibe eine E-Mail an info(at)vbn.de.

Antworten zu häufig gestellten Fragen zum Deutschland-Ticket haben wir hier für dich zusammengestellt. 

Bei weiteren Fragen wende dich gerne an die 24h-Servicauskunft des VBN unter der Rufnummer 0421 / 59 60 59 oder schreibe eine E-Mail an info(at)vbn.de.

Deutschlandticket

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  • Wie verwalte ich mein Abo für das Deutschland-Ticket in der FahrPlaner-App?

    Gehe in der FahrPlaner-App im Ticketbereich oben rechts auf dein Kundenkonto und wähle „Abonnements“ aus. Dort kannst du alle Details zu deinem Abo sehen und es zum Beispiel auch kündigen. Siehe hierzu auch die Frage „Wie und wo kündige ich mein Deutschland-Ticket?“.

  • Wie kann ich mein Zahlungsmittel ändern, während ich das Deutschland-Ticket habe?

    Während dein Abo läuft, kannst du das Zahlungsmittel nicht ändern. Du musst dein Abo kündigen. Wenn es abgelaufen ist, kannst du ein neues Abo abschließen. Gib dann dein gewünschtes Zahlungsmittel an.

  • Kann ich das Deutschland-Ticket nur für einen einzelnen Monat kaufen?

    Ja. Du kannst das Deutschland-Ticket für einen einzelnen Monat kaufen. Beachte dabei: Du musst das Ticket im Monat vorher oder bis spätestens zum 10. des Monats kaufen, in dem du es nutzen möchtest. Beispiel: Das Ticket soll im Mai gelten. Du kaufst es im April beziehungsweise bis spätestens 10. Mai, damit Du es fristgerecht bis Ende Mai kündigen kannst. 

    Beachte auch, dass du das Abo bis zum 10. eines Monats kündigen musst, wenn du das Deutschland-Ticket nur für den laufenden Monat nutzen möchtest. Ansonsten läuft das Abonnement einen weiteren Monat, wenn Du es ab dem 11. des Monats erst kündigst oder kaufst.

  • Ich habe mir ein Deutschland-Ticket gekauft. Warum habe ich direkt das Ticket für den nächsten Monat dazubekommen?

    Das Deutschland-Ticket ist ein Abo. Es kann nur bis zum 10. des aktuellen Monats gekündigt werden. Wenn du das Ticket nach dem 10. eines Monats kaufst, bekommst du automatisch ein Ticket für den nächsten Monat. Du hast also ein Ticket für den laufenden Monat und den Monat danach.

  • Wie und wo kann ich mein Deutschland-Ticket kündigen?

    Du kannst dein Abo bis zum 10. eines Monats kündigen. Es ist dann noch bis zum Ende des Monats gültig.

    Hast du das Deutschland-Ticket bei einem Vertragspartner (zum Beispiel BSAG, VWG oder BREMERHAVEN BUS) abgeschlossen, wende dich an ihn, um das Abo zu kündigen.

    Hast du das Deutschland-Ticket direkt in der FahrPlaner-App gekauft, kannst du es auch in der App kündigen. Das ist ab Version 7 der App möglich. Alternativ kannst du über den Button „Abo kündigen" in der monatlichen E-Mail vom VBN zum Deutschland-Ticket kündigen.

  • Gibt es eine Erstattung für das Deutschland-Ticket?

    Nein, für das Deutschland-Ticket gibt es keine Erstattung. Hast du das Ticket nach der Kündigungsfrist gekauft, gibt es für den Monat danach keine Erstattung. Auch wenn du in Deutschland Urlaub gemacht und das Land verlassen hast, kannst du es dir nicht erstatten lassen.

  • Wann wird der Betrag für mein Deutschland-Ticket monatlich abgebucht?

    Der Betrag für den ersten Monat wird direkt fällig, nachdem du das Abo abgeschlossen hast. Die Beträge für die folgenden Monate werden abgebucht, wenn das neue Ticket in der App abrufbar ist. Die Abbuchung erfolgt immer Mitte des Monats für den Folgemonat. Die Beträge werden über das Zahlungsmittel abgebucht, das du beim Abschluss des Abos angegeben hast.

Wenn du Fragen hast oder auf Probleme rund um FahrPlaner-App oder Handy-Tickets stößt, steht dir auf unserer Website fahrplaner.de ein umfangreicher FAQ-Bereich zur Verfügung, der dir mit nützlichen Informationen und Antworten weiterhelfen kann. 

Bei weiteren Fragen wende dich gerne an die 24h-Servicauskunft des VBN unter der Rufnummer 0421 / 59 60 59 oder schreibe eine E-Mail an info(at)vbn.de.   

Einsteigen, wischen, aussteigen, wischen. Fertig für FAIRTIQ, die neue und innovative eTicket-App im VBN!

Alle Informationen zur preisgekrönten Schweizer Erfolgsapp und Antworten auf deine Fragen zu kostenfreiem Download, Nutzung, Zahlungsweise et cetera findest du auf der FAIRTIQ-Webseite

Bei weiteren Fragen wende dich gerne an die 24h-Servicauskunft des VBN unter der Rufnummer 0421 / 59 60 59 oder schreibe eine E-Mail an info(at)vbn.de.

Antworten zu häufig gestellten Fragen zum VBN-JobTicket haben wir hier für dich zusammengestellt. 

Bei weiteren Fragen wende dich gerne an die 24h-Servicauskunft des VBN unter der Rufnummer 0421 / 59 60 59 oder schreibe eine E-Mail an info(at)vbn.de.

JobTicket

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  • Gibt es unterschiedliche JobTickets?

    Ja, das JobTicket gibt es in drei Varianten:

    • Das VBN-JobTicket für Erwachsene ist in einem festgelegten Bereich im VBN-Land in allen Bussen, Straßenbahnen und Zügen des Nahverkehrs gültig.
       
    • Das VBN-JobTicket für Auszubildende ist im gesamten VBN-Land in allen Bussen, Straßenbahnen und Zügen des Nahverkehrs gültig.
       
    • Das Deutschland-Ticket als JobTicket ist deutschlandweit in allen Nahverkehrszügen (2. Klasse), Bussen, Straßen- und U-Bahnen gültig.
  • Was ist der Unterschied zwischen dem VBN-JobTicket für Auszubildende und dem VBN-JobTicket für Erwachsene?

    Das VBN-JobTicket für Auszubildende gleicht dem Abo-Ticket TIM. Beide gelten im ganzen VBN-Land und kosten 31,50 EUR im Monat.

    Beim VBN-JobTicket für Erwachsene ist der Geltungsbereich individuell festgelegt. Der Preis richtet sich nach den ausgewählten Tarifzonen/der Preisstufe. Informationen hierzu findest du unter der Frage „Muss ich beim VBN-JobTicket die Strecke von der Arbeit nach Hause wählen oder darf ich mehrere Zonen angeben?“.

  • Wo bekomme ich ein JobTicket?

    Wende dich an deinen Arbeitgeber. Wenn dein Arbeitgeber schon einen Rahmenvertrag für das JobTicket hat, dann kannst du über ihn ein JobTicket beantragen.

    Arbeitgeber, die noch keinen Rahmenvertrag haben, aber mehr darüber wissen möchten, erhalten weitere Informationen unter der Frage „Ich bin Arbeitgeber und möchte meinen Mitarbeitenden in Zukunft das JobTicket anbieten. Was muss ich tun?“.

  • Ich bin Arbeitgeber und möchte meinen Mitarbeitenden das JobTicket anbieten. Was muss ich tun?

    Damit Unternehmen ihren Mitarbeitenden ein JobTicket anbieten können, müssen sie einen Rahmenvertrag mit einem der Abo-Unternehmen im VBN abschließen. Das sind die BSAG in Bremen, BREMERHAVEN BUS und die VWG in Oldenburg.

    Für die drei verschiedenen JobTickets gibt es jeweilige Ansprechpartner:

    • VBN-JobTicket (für Auszubildende und Erwachsene): Unternehmen wenden sich jeweils per E-Mail an:
    • Deutschland-Ticket als JobTicket: Unternehmen wenden sich an die BSAG oder an die VWG, Kontakte siehe oben.

    Die Abo-Unternehmen sind auch für die Abwicklung und Herausgabe der Tickets zuständig.

  • Kann ich ein VBN-JobTicket für Erwachsene auch selbst beantragen?

    Nein. Dein Arbeitgeber muss einen Vertrag mit einem der Abo-Unternehmen (BSAG, VWG oder BREMERHAVEN BUS) haben. Wende dich an deinen Arbeitgeber.

  • Kann ich ein VBN-JobTickets für Auszubildende auch selbst beantragen?

    Ja. Wenn dein Unternehmen kein JobTicket anbietet, kannst du TIM – das junge Abo-Ticket beantragen. Die Konditionen sind gleich. 

  • Wer zahlt mein JobTicket?

    Das machen Unternehmen unterschiedlich. Generell zahlst du dein JobTicket selbst. Der Betrag wird jeden Monat direkt von deinem Gehalt abgezogen. Viele Unternehmen beteiligen sich aber an den Kosten. Manche zahlen das Ticket ganz. Frag bei deinem Arbeitgeber nach.

  • Gibt es eine Mindestvertragslaufzeit?

    Nein. Du kannst das JobTicket monatlich kündigen.

  • Wie und wo kann ich das JobTicket kündigen?

    Wende dich an deinen Arbeitgeber, wenn du dein JobTicket kündigen möchtest. Nur dein Arbeitgeber kann dein JobTicket kündigen, denn er hat den Vertrag mit dem Abo-Unternehmen (BSAG, BREMERHAVEN BUS oder VWG) abgeschlossen.

    Die Kündigung ist zum Ende eines Monats möglich. Das Abo-Unternehmen muss die Kündigung von deinem Arbeitgeber bis zum 10. desselben Monats vorliegen haben. Dann ist sie zum Monatsende wirksam.

  • Muss ich beim VBN-JobTicket die Strecke von der Arbeit nach Hause wählen oder darf ich mehrere Zonen angeben?

    • VBN-JobTicket für Erwachsene: Die Tarifzonen kannst du in Absprache mit deinem Arbeitgeber auswählen.
       
    • VBN-JobTicket für Auszubildende: Das Ticket ist im ganzen VBN-Land gültig.
  • Kann ich mit meinem VBN-JobTicket für Erwachsene über den Geltungsbereich des Tickets hinausfahren?

    Ja. An Wochenenden und Feiertagen gilt das VBN-JobTicket für Erwachsene im gesamten VBN-Land (Ausnahme: AnrufSammelTaxis). Das gilt auch für Personen, die du auf dem Ticket mitnimmst, siehe hierzu die Frage „Kann ich mit meinem JobTicket noch mehr Personen mitnehmen?“.

  • Wie kann ich mit dem VBN-JobTicket für Erwachsene in der Woche über den Geltungsbereich des Tickets hinausfahren?

    Mit einem AnschlussTicket kannst du dein VBN-JobTicket für Erwachsene erweitern. So kannst du auch von Montag bis Freitag einzelne Fahrten in andere Tarifzonen machen.

  • Wer darf mein JobTicket nutzen?

    Dein Name steht auf dem JobTicket und nur du selbst kannst es nutzen. Beim VBN-JobTicket für Erwachsene gelten außerdem die Mitnahmeregeln. Informationen dazu findest du unter der Frage „Kann ich mit meinem JobTicket noch mehr Personen mitnehmen?“.

  • Kann ich mit meinem JobTicket noch mehr Personen mitnehmen?

    Mit dem VBN-JobTicket für Erwachsene kannst du zusätzlich 1 erwachsene Person und bis zu 4 Kinder im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahren mitnehmen.

    Wann gilt das?

    • Montags bis freitags ab 19 Uhr
    • An Samstagen, Sonn- und Feiertagen den ganzen Tag
    • An Heiligabend und Silvester den ganzen Tag


    Mit einem VBN-JobTicket für Auszubildende und einem Deutschland-Ticket als JobTicket kannst du keine weiteren Personen mitnehmen. Diese Tickets gelten nur für dich.

  • Was passiert, wenn ich mein JobTicket verliere?

    Wenn du dein JobTicket verlierst, wende dich umgehend an deinen Arbeitgeber. Sprich auch mit deinem Arbeitgeber, wenn du ein Ersatzticket brauchst oder andere Fragen zum JobTicket hast.

Antworten zu häufig gestellten Fragen zum Jugend-FreizeitTicket haben wir hier für dich zusammengestellt. 

Bei weiteren Fragen wende dich gerne an unsere 24h-Servicauskunft unter der Rufnummer 0421 / 59 60 59 oder schreibe uns eine E-Mail an info(at)vbn.de.

Jugend-FreizeitTicket

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  • Was ist Voraussetzung zur Nutzung des Jugend-FreizeitTickets?

    Das Jugend-FreizeitTicket ist für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 20 Jahre. Das Ticket gibt es als MonatsTicket und als JahresTicket. Wenn du ein MonatsTicket hast, musst du deinen Namen auf das Ticket schreiben. Nur dann ist es gültig. Beachte: Wenn dein Name nicht auf dem MonatsTicket steht und du kontrolliert wirst, musst du 60 Euro Strafe zahlen. Auf dem JahresTicket steht dein Name schon, wenn du es bekommst. 

    Wenn du mit dem MonatsTicket oder mit dem JahresTicket Bus oder Bahn fährst, musst du deinen Ausweis dabeihaben, zum Beispiel deinen Kinderausweis oder deinen Personalausweis. Kontrolleur:innen können bei einer Ticketkontrolle auch nach deinem Ausweis fragen. Hab ihn deshalb immer dabei.

  • Wo kann ich das Jugend-FreizeitTicket als MonatsTicket kaufen?

    Das MonatsTicket kannst du in den Kundencentern der Verkehrsunternehmen, den privaten Vorverkaufsstellen (zum Beispiel Kiosken), an den Ticketautomaten sowie in den Regionalbussen beim Fahrpersonal kaufen.

    In den Bussen und Straßenbahnen der BSAG, der VWG und von BREMERHAVEN BUS sowie in den Regionalzügen im VBN gibt es keine Tickets.

    Im FahrPlaner kannst du dir die Vorverkaufsstellen anzeigen lassen.

  • Wie kann ich das Jugend-FreizeitTicket als JahresTicket beantragen?

    Du kannst das Jugend-FreizeitTicket als JahresTicket online beantragen. Oder du gehst in ein Kundencenter der BSAG in Bremen, von BREMERHAVEN BUS oder der VWG in Oldenburg.

    Beachte: Wenn du noch nicht 18 Jahre alt bist, musst du den Antrag zusammen mit deiner erziehungsberechtigten Person (zum Beispiel deinen Eltern ) oder mit einer anderen gesetzlichen Vertretungsperson (zum Beispiel deinem Vormund) stellen.

  • Wie kann ich mein JahresTicket verlängern?

    6 Wochen bevor dein JahresTicket abläuft, bekommst du ein Schreiben von der BSAG, von BREMERHAVEN BUS oder der VWG (je nachdem, wo du das Ticket gekauft hast). In dem Schreiben ist auch ein Formular, mit dem du das Ticket verlängern kannst.

    Du musst aber nicht auf das Schreiben warten. Du kannst dich jederzeit selbst an die BSAG, BREMERHAVEN BUS oder die VWG wenden (je nachdem, wo du das Ticket gekauft hast) und dein JahresTicket dort verlängern.

  • Gibt es das Jugend-FreizeitTicket als HandyTicket?

    Nein, das Jugend-FreizeitTicket gibt es nicht als HandyTicket.

  • Ich werde 21 Jahre alt, mein Jugend-FreizeitTicket ist aber noch gültig. Wie lange kann ich das Ticket noch nutzen?

    Wenn du 21 Jahre alt wirst und dein Jugend-FreizeitTicket noch gültig ist, kannst du es weiter nutzen, bis es abläuft. Das gilt für das JahresTicket und für das MonatsTicket.

    Wenn du schon 21 Jahre alt bist, kannst du das JugendFreizeit-Ticket nicht kaufen.

  • Was passiert, wenn ich mein Jugend-FreizeitTicket verloren habe oder es gestohlen wurde?

    Wenn du dein JahresTicket verloren hast oder es gestohlen wurde, kannst du ein Ersatzticket beantragen. Das kostet 15 Euro. Den Betrag bezahlst du entweder bar im Kundencenter oder du überweist ihn. Wenn deine Zahlung eingegangen ist, bekommst du innerhalb von 5 Werktagen ein neues Ticket.

    Für das MonatsTicket gibt es keinen Ersatz. Du musst ein neues Ticket kaufen.

Antworten zu häufig gestellten Fragen zur Kundenkarte für junge Leute haben wir hier für dich zusammengestellt. 

Bei weiteren Fragen wende dich gerne an unsere 24h-Servicauskunft unter der Rufnummer 0421 / 59 60 59 oder schreibe uns eine E-Mail an info(at)vbn.de.

Kundenkarte für junge Leute

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  • Was ist die Kundenkarte für junge Leute und wann brauche ich sie?

    Die Kundenkarte für junge Leute ist für Schüler:innen, Auszubildende und Studierende.

    Das MonatsTicket und das 7-TageTicket für Schüler:innen, Auszubildende und Studierende sowie das Schüler-10erTicket von BSAG und BREMERHAVEN BUS gilt nur zusammen mit der kostenlosen Kundenkarte. Wenn du so ein Ticket hast, dann brauchst du eine Kundenkarte für junge Leute.

  • Wo bekomme ich eine Kundenkarte?

    Du kannst eine Kundenkarte für junge Leute online bestellen. Oder du gehst in ein Kundencenter der BSAG (Bremen), von BREMERHAVEN BUS (Bremerhaven) oder von der VWG (Oldenburg).

  • In welchem Bereich ist meine Kundenkarte gültig?

    Bei der Ausstellung deiner Kundenkarte wird genau festgelegt, in welchen Zonen du damit fahren darfst. Dein dazugehöriges Zeitticket muss für dieselbe Zone gekauft werden. Für die verschiedenen Zonen gibt es unterschiedliche Preise.

  • Gibt es bei Schüler:innen/Auszubildenden eine Altersbegrenzung?

    Nein. Wenn du Schüler:in oder Auszubildende:r bist, ist dein Alter egal. Du musst aber einen Nachweis vorlegen. Wie du das machst, findest du unter der Frage „Was gilt als Nachweis?“.

  • Was gilt als Nachweis?

    • Schüler:innen bis einschließlich 14 Jahre: Deine erziehungsberechtigte Person (zum Beispiel Eltern) oder eine andere gesetzliche Vertretungsperson (zum Beispiel Vormund) muss deine Kundenkarte beantragen. Eine Schulbescheinigung brauchst du nicht.
       
    • Schüler:innen ab 15 Jahren: eine gültige Schulbescheinigung. Die bekommst du über das Schulbüro. Eine Aufnahmebestätigung von einer Schule reicht nicht.
       
    • Auszubildende ab 15 Jahren: Dein Ausbildungsbetrieb oder deine Berufsschule kann dir eine Bescheinigung ausstellen. Diese ist nur mit einem Stempel gültig.
       
    • Studierende: eine gültige Immatrikulationsbescheinigung.
  • Brauche ich ein biometrisches Lichtbild?

    Nein. Das Foto kannst du auch selbst machen und ausdrucken. Das Bild sollte so groß sein wie ein Passbild. Auf dem Bild darfst nur du zu sehen sein. Das gilt auch für ein digitales Bild, wenn du den Antrag online stellst.

    Beachte: Dein Bild muss authentisch sein. Es darf nicht durch Filter oder Ähnliches bearbeitet sein.

  • Was kostet eine Kundenkarte?

    Die Kundenkarte ist kostenlos.

Antworten zu häufig gestellten Fragen zu MIA / MIAPLUS haben wir hier für dich zusammengestellt. 

Bei weiteren Fragen wende dich gerne an die 24h-Servicauskunft des VBN unter der Rufnummer 0421 / 59 60 59 oder schreibe eine E-Mail an info(at)vbn.de.

MIA

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  • Wie und wo kann ich ein MIA- oder MIAplus-Abo abschließen?

    Ein MIA-/MIAplus-Abo läuft mindestens 12 Monate. Es muss zum 1. eines Monats abgeschlossen werden. Für das Abo erteilst du eine Einzugsermächtigung, weil der Betrag monatlich von deinem Konto abgebucht wird. Die Einzugsermächtigung muss bis zum 10. Tag des vorherigen Monats vorliegen. Beispiel: Du möchtest MIA oder MIAplus ab dem 1. Juni nutzen. Beantrage das Abo bis zum 10. Mai.

    So kannst du ein MIA-/MIAplus-Abo abschließen:

    • MIA und MIAplus online beantragen. Online gibst du deine Postleitzahl an und wirst dann zu deinem Kundencenter weitergeleitet – BSAG (Bremen), BREMERHAVEN BUS (Bremerhaven) oder VWG (Oldenburg). Wenn der Antrag bearbeitet ist, erhältst du deine MIA-Karte per Post oder kannst sie in deinem Kundencenter abholen.
       
    • MIA oder MIAplus in den Kundencentern der BSAG, von BREMERHAVEN BUS oder der VWG beantragen. Die Kundencenter können die Tickets übrigens auch rückwirkend auf den ersten Tag eines Monats ausstellen. Beachte: Dieses Ticket für den ersten Monat musst du bar bezahlen. Für die weiteren Monate erhältst du ebenfalls eine MIA-Karte. Die weiteren Zahlungen werden dann auch von deinem Konto abgebucht.

    Wenn du MIA-/MIAplus mit der ABOS IM VBN-App als HandyTicket nutzt, dann musst du keinen Extra-Antrag stellen. Informationen zum HandyTicket findest du unter der Frage „Gibt es MIA und MIAplus als HandyTicket?“.

  • Gibt es MIA und MIAplus als HandyTicket?

    Ja, MIA gibt es auch als HandyTicket.

    Du kannst MIA in der App ABOS IM VBN und im Kundenportal „Meine BSAG“ bestellen und verwalten. Sobald deine Bestellung bearbeitet wurde, ist MIA als HandyTicket in der App ABOS IM VBN abrufbar.

  • Wie bezahle ich MIA oder MIAplus?

    Der monatliche Betrag für dein MIA-/MIAplus-Abo wird von deinem Konto per SEPA-Basis-Lastschrift abgebucht. Dazu erteilst du eine Einzugsermächtigung, wenn du das Abo beantragst. Wie du das machst, findest du unter der Frage „Wie und wo kann ich ein MIA- oder MIAplus-Abo abschließen?“.

    Du kannst auch für 12 Monate im Voraus bezahlen. Mehr Infos dazu erhältst du in einem der Kundencenter der BSAG, von BREMERHAVEN BUS oder der VWG.

    Nach den ersten 12 Monaten läuft das Abo automatisch weiter. Wie du dein Abo kündigst, erfährst du in der FAQ „Wie kann ich mein MIA- oder MIAplus-Abo beenden?“.

  • Welche Daten speichert der Chip auf meiner MIA-/MIAplus-Karte?

    Der Chip auf deiner MIA-/MIAplus-Karte speichert nur deine Kundennummer und deine gewählten Tarife (Preisstufe und Tarifzonen). Einzelne Fahrten speichert der Chip nicht. Auf dem Chip sind auch keine persönlichen Daten von dir gespeichert. MIA-/MIAplus-Karten können nicht gefälscht werden.

    An den BOB-Automaten kannst du nachsehen, welche Daten gespeichert sind: Halte dafür deine Karte an einen Ticketautomaten und tippe auf „Tickets anzeigen“. Die gespeicherten Daten werden angezeigt.

  • Wie wird das MIA-/MIAplus-Ticket kontrolliert?

    In Regionalbussen, in Bussen von BREMERHAVEN BUS und in Bussen von der VWG Oldenburg steigst du vorne ein. Dort zeigst du dem Fahrpersonal dein Ticket oder hältst es an ein Lesegerät. Ab 20 Uhr gilt das auch in den Bussen der BSAG in Bremen.

    In Nahverkehrszügen, Straßenbahnen oder Bussen der BSAG gibt es unregelmäßige Kontrollen durch Mitarbeiter:innen der BSAG. Sie prüfen dein MIA-Ticket mit einem Lesegerät.

  • Ist MIA/MIAplus übertragbar?

    Ja. Deine MIA- oder MIAplus-Karte können auch andere Personen nutzen.

    MIA/MIAplus als HandyTicket gilt aber nur für dich. Andere können es nicht nutzen.

    Beachte: Wenn du deine MIA-/MIAplus-Karte verloren hast oder sie gestohlen wurde, dann können auch fremde Personen die Karte nutzen. Was du in diesem Fall tun solltest, erfährst du unter der Frage „Was passiert, wenn ich meine MIA- oder MIAplus-Karte verloren habe oder sie gestohlen wurde?“.

  • Kann ich mit MIA/MIAplus weitere Personen mitnehmen?

    Das MIA-Abo gilt nur für eine Person.

    Das MIAplus-Abo gilt auch für eine Person plus zusätzlich 1 erwachsene Person und bis zu 4 Kindern im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahren.

    Wann gilt das?

    • Montags bis freitags ab 19 Uhr
    • An Samstagen, Sonn- und Feiertagen den ganzen Tag
    • An Heiligabend und Silvester den ganzen Tag
  • Welche Verkehrsmittel kann ich mit MIA/MIAplus nutzen?

    Mit deinem MIA-/MIAplus-Abo hast du bestimmte Tarifzonen und Preisstufen ausgewählt. In diesen Zonen und Preisstufen kannst du alle Verkehrsmittel im VBN nutzen. Das sind Stadt- und Regionalbusse, Straßenbahnen und Nahverkehrszüge.

  • Ich möchte mit meinem MIA-/MIAplus-Ticket in eine Tarifzone fahren, für die mein Ticket nicht gilt. Was muss ich tun?

    Wenn du über deine gültige Tarifzone hinausfahren möchtest, brauchst du ein AnschlussTicket.

    Das AnschlussTicket gibt es als Ticket für Erwachsene und als Ticket für Kinder, Schüler:innen, Auszubildende und Studierende.

    Das AnschlussTicket gilt im gesamten VBN-Land für eine einfache Fahrt zu einem Zielort. Für eine Rückfahrt musst du ein neues AnschlussTicket kaufen.

    AnschlussTickets sind an Ticketautomaten und in Fahrzeugen erhältlich. Sie sind ab Kauf 4 Stunden gültig, das heißt, du musst das Ticket sofort nutzen. An Vorverkaufsstellen (zum Beispiel Kundencentern, Kiosken) gibt es AnschlussTickets deshalb nicht zu kaufen.

    AnschlussTickets kann man nicht umtauschen. Es gibt auch keine Erstattung, wenn du das Ticket beispielsweise doch nicht brauchst.

    Das AnschlussTicket gilt als EinzelTicket. Wenn du über MIAplus Personen mitnimmst, muss jeder ein eigenes AnschlussTicket kaufen.

  • Wie kann ich den Geltungsbereich meines MIA-/MIAplus-Tickets ändern?

    Du kannst deine Tarifzonen oder Preisstufen immer zum 1. eines Monats ändern. Beantrage die Änderung immer bis zum 20. des Vormonats bei deinem betreuenden Kundencenter (BSAG, BREMERHAVEN BUS oder VWG). Die Änderung wird auf dem Chip der MIA-/MIAplus-Karte gespeichert.

    Nach der Änderung wird der neue Betrag abgebucht.

    Kund:innen der BSAG können die Änderung auch online über das Kundenportal „Meine BSAG“ beantragen.

  • Was passiert, wenn ich meine MIA- oder MIAplus-Karte verloren habe oder sie gestohlen wurde?

    Wenn du deine MIA-/MIAplus-Karte verloren hast oder sie gestohlen wurde, dann solltest du sie sofort sperren. Du bekommst dann eine neue Karte. Das kostet 15 Euro. 

    In einem Kundencenter sperren lassen:


    Telefonisch sperren lassen:

    • BSAG: 04 21 / 55 96 - 666
    • BREMERHAVEN BUS: 04 71 / 30 03 0
    • VWG Oldenburg: 04 41 / 93 66 800
  • Wie kann ich mein MIA-/MIAplus-Abo beenden?

    Das MIA-/MIAplus-Abo läuft mindestens 12 Monate. Danach läuft es für unbestimmte Zeit weiter. Wenn du dein Abo nach dem ersten Abo-Jahr beenden möchtest, kannst du es bis zum 10. eines Monats kündigen. Das Ticket kannst du dann noch bis zum Ende des Monats nutzen (Beispiel: Eine Kündigung zum 31. Mai muss bis zum 10. Mai eingegangen sein. Das Ticket ist bis zum 31. Mai nutzbar).

    Schriftlich oder online kündigen
    Sende die Kündigung schriftlich an die BSAG, BREMERHAVEN BUS oder VWG Oldenburg.

    Alternativ kannst du das MIA-/MIAplus-Abo online kündigen.

    Kund:innen der BSAG können auch online über das Kundenportal „Meine BSAG“ kündigen.

    MIA-Karte abgeben, wenn das Abo abgelaufen ist
    Wenn dein Abo abgelaufen ist, dann ist das MIA-/MIAplus-Ticket nicht mehr gültig. Falls du eine Chipkarte hast, gib sie in deinem Kundencenter ab. Alternativ kannst du sie auch per Post an die BSAG, BREMERHAVEN BUS oder die VWG zurücksenden.

    MIA-/MIAplus im 1. Abo-Jahr kündigen
    Du kannst dein MIA-/MIAplus-Abo in den ersten 12 Monaten kündigen.

    Wenn du dein MIA-/MIAplus-Abo im ersten Abo-Jahr vorzeitig kündigst, wird eine Nachzahlung berechnet. Sie ergibt sich aus dem Preisunterschied zwischen dem monatlichen Preis von MIA oder MIAplus und dem Preis für ein reguläres MonatsTicket für die bereits gefahrenen Monate. Kündigst du zum Beispiel nach 6 Monaten, wird dieser Preisunterschied sechsmal berechnet. Der Gesamtbetrag wird einmalig von deinem Konto abgebucht. Das Abo ist dann beendet.

    Manchmal werden die Fahrpreise oder die Beförderungsbedingungen geändert. Über so etwas wirst du rechtzeitig im Voraus informiert. Wenn du deshalb dein MIA-/MIAplus-Abo vorzeitig in den ersten 12 Monaten Laufzeit kündigen möchtest, muss die Kündigung bis zum 10. des Monats vorliegen, bevor die Tarife angepasst werden (Beispiel: Tarifanpassung zum 1. Mai: Kündigung muss bis zum 10. April vorliegen). Dann musst du nichts nachzahlen.

Antworten zu häufig gestellten Fragen zur Mobilitätsgarantie haben wir hier für dich zusammengestellt. 

Bei weiteren Fragen wende dich gerne an die 24h-Servicauskunft des VBN unter der Rufnummer 0421 / 59 60 59 oder schreibe eine E-Mail an info(at)vbn.de.

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  • Was bietet die VBN-Mobilitätsgarantie?

    • Wenn du mit Bus oder Bahn mit mehr als 20 Minuten Verspätung an deinem Zielort ankommst, wird der Ticketpreis erstattet oder teilweise erstattet.
    • Wenn du wegen einer Verspätung von mehr als 60 Minuten ein Taxi nehmen musst, werden diese Kosten um bis zu 25 Euro erstattet. Informationen hierzu findest du unter der Frage „In welchen Fällen werden Taxikosten erstattet?“.

    Der aktuelle FahrPlaner gilt als Grundlage für die Berechnung der Verspätung.

    Mehr dazu erfährst du unter den weiteren Fragen zum Thema und in den ausführlichen Bedingungen für die VBN-Mobilitätsgarantie.

  • Wann kann ich die VBN-Mobilitätsgarantie in Anspruch nehmen?

    Du kannst die VBN-Mobilitätsgarantie in Anspruch nehmen, wenn du mit Bus und Bahn mit mehr als 20 Minuten Verspätung an deinem Zielort ankommst. Bei einer Verspätung von mehr als 60 Minuten erstatten wir die Taxikosten bis zu einer Höhe von maximal 25 Euro.

    Der aktuelle FahrPlaner gilt als Grundlage für die Berechnung der Verspätung.

  • Bei welchen Störungen des Bus- und Bahnverkehrs gilt die VBN-Mobilitätsgarantie?

    Die VBN-Mobilitätsgarantie gilt grundsätzlich immer, auch bei Stau, Sturm oder Streik. 

    Es gibt aber eine Ausnahme: Wenn Abweichungen planbar sind und daher mindestens einen Tag vor der Störung im FahrPlaner angezeigt werden, hast du keinen Anspruch auf Entschädigung. Du hast auch keinen Anspruch auf Entschädigung ab dem zweiten Tag der Störung, wenn der FahrPlaner am ersten Tag der Störung über die kommenden Einschränkungen informiert.

  • Wo gilt die VBN-Mobilitätsgarantie?

    Die VBN-Mobilitätsgarantie gilt im VBN-Land und für VBN-Tarife. Informationen hierzu findest du unter der Frage „Für welche Tickets gilt die Mobilitätsgarantie?“.

  • Für welche Verkehrsmittel gilt die VBN-Mobilitätsgarantie?

    Die Mobilitätsgarantie gilt für Busse, Straßenbahnen und Züge des Nahverkehrs im VBN-Land sowie für den InterCity (IC) auf der Strecke Bremen–Augustfehn.

    Sie gilt nicht für VBN-AnrufSammelTaxis (AST) und Busse der „NachtEule“.

  • In welchen Fällen werden Taxikosten erstattet?

    • Das Fahrtziel wurde mit einer Verspätung von mehr als 60 Minuten oder gar nicht erreicht.
       
    • Im Zeitraum von 23 bis 5 Uhr wurde das Fahrtziel mit einer Verspätung von mehr als 30 Minuten oder gar nicht erreicht.
       
    • Für Personen im Rollstuhl: Bei einer Verspätung von mehr als 20 Minuten und auch bei einer defekten Einstiegshilfe.
       
    • Wenn du mit dem Zug unterwegs bist, benötigst du ein gültiges Ticket des VBN-Tarifs, um dir Taxikosten erstatten zu lassen. Informationen zu den Tickets findest du unter der Frage „Für welche Tickets gilt die VBN-Mobilitätsgarantie?“.
       

    Die Taxikosten werden nicht erstattet, wenn es eine andere Fahrtmöglichkeit gibt, mit der das Fahrtziel in weniger als 60 Minuten erreicht werden kann. Im Zeitraum von 23 bis 5 Uhr gilt: wenn das Fahrtziel in weniger als 30 Minuten erreicht werden kann. 

    Taxikosten werden bis zu einer Höhe von maximal 25 Euro erstattet.

  • Muss ich die Taxifahrt erst einmal selbst bezahlen?

    Ja. Du bezahlst die Taxifahrt erst einmal selbst und lässt dir anschließend eine Quittung geben. Diese musst du zusammen mit dem Garantieformular einreichen. Bitte achte darauf, dass es die Original-Quittung und keine Kopie ist. Infos dazu, wie du einen Antrag einreichst, erhältst du unter der Frage „Wo und wie kann ich einen Antrag auf Erstattung stellen?“.

  • Für wie viele Verspätungen kann ich eine Erstattung beantragen?

    Du kannst pro Tag zwei Erstattungen und pro Monat zehn Erstattungen beantragen. Bei Zeitkarten (zum Beispiel MonatsTicket, 7-TageTicket) kann nur maximal der Betrag erstattet werden, den du für das Ticket bezahlt hast.

  • In welchen Fällen wird die Erstattung abgelehnt?

    Abgelehnt werden Anträge zum Beispiel bei:

    • Geringer Verspätung (20 Minuten oder weniger)
    • Falschen persönlichen Angaben
    • Falschen Verbindungsangaben
    • Zu häufig beantragter Erstattung. Informationen hierzu findest du unter der Frage „Für wie viele Verspätungen kann ich eine Erstattung beantragen?“.


    Dein Antrag auf Erstattung wird vom VBN auf Vollständigkeit und Fehler geprüft sowie darauf, ob dein Fall dazu berechtigt ist. Wenn dein Antrag fehlerhaft oder unvollständig ist oder dein Fall dich nicht dazu berechtigt, erhältst du vom VBN eine Nachricht, in der die Gründe der Ablehnung genannt werden.

  • Wann werde ich von der VBN-Mobilitätsgarantie ausgeschlossen?

    Wenn du wiederholt einen fehlerhaften oder falschen Antrag gestellt hast, wirst du von der VBN-Mobilitätsgarantie ausgeschlossen.

  • Für welche Tickets gilt die VBN-Mobilitätsgarantie?

    Die VBN-Mobilitätsgarantie gilt nur für gültige Tickets des VBN-Tarifs. Dabei ist es egal, wo du es gekauft hast (Vorverkaufsstelle, Fahrpersonal, Ticketautomat, BOB, HandyTicket, Fairtiq, DB Navigator).

    Wenn du eine Erstattung beantragen möchtest, musst du mit einem dieser Tickets gefahren sein:

    • EinzelTicket (Kinder/Erwachsene); auch einzelne Abschnitte des 4er-Tickets
    • 10er-Ticket (Schüler/Erwachsene); einzelne Abschnitte; nur Bremen und Bremerhaven
    • KurzstreckenTicket; auch einzelne Abschnitte des 4er-Tickets
    • CityTicket Delmenhorst
    • TagesTicket
    • NachtTicket
    • GruppenTicket
    • 7-TageTicket (Schüler/Erwachsene)
    • MonatsTicket (Schüler/Erwachsene)
    • StadtTicket Bremen (Erwachsene)
    • SeniorenTicket Delmenhorst
    • Deutschland-Ticket, JobTicket als Deutschland-Ticket und Deutschland-Semesterticket (befristet bis 31. Dezember 2026)
    • MIA-/MIAplus-Ticket
    • JobTicket (Erwachsene/Auszubildende)
    • TIM – DAS JUNGE ABO-TICKET, wenn es nicht durch die Schule ausgegeben wurde (Selbstzahler)


    Die VBN-Mobilitätsgarantie gilt nicht für diese Tickets:

    • Jugend-FreizeitTicket
    • FahrradTicket
    • StadtTicket Bremen (Kinder)
    • TIM – DAS JUNGE ABO-TICKET, wenn es von der Schule ausgegeben wurde
    • KombiTicket (für Veranstaltungen)
    • Tickets des Niedersachsentarifs, zum Beispiel das NiedersachsenTicket
    • Quer-durchs-Land-Ticket
    • DB-City-Ticket (enthält den Hinweis „+ City“)
    • Sonstige Tickets des Nah- und Fernverkehrs
    • Tickets der Übergangstarife
  • Wie hoch ist die Entschädigung?

    Aus der Ticketart und deiner gewählten Preisstufe ergibt sich der Erstattungsbetrag. Dabei ist es egal, wo du dein Ticket gekauft hast.

    TICKETPREISSTUFE 
    I, A, B ODER S
    PREISSTUFE 
    C, D, E, F, G ODER H
    EinzelTicket2 Euro50 Prozent des Ticketwertes
    EinzelTicket Kind1 Euro50 Prozent des Ticketwertes
    KurzstreckenTicket1 Euro
    Abschnitt 4er-Ticket
    (in Bremerhaven auch 10er-Ticket)
    2 Euro50 Prozent des Ticketwertes
    Abschnitt 10er-Ticket Schüler (in Bremen und Bremerhaven)1 Euro
    TagesTicket (1 bis 5 Personen)
      
    (anteilige Entschädigung für eine Fahrt)
    mindestens 2 Euro, maximal 7,20 Euro, je nach Preisstufe und Personenzahlmindestens 3,20 Euro, maximal 12,20 Euro, je nach Preisstufe und Personenzahl
    NachtTicket2 Euro50 Prozent des Ticketwertes
    CityTicket Delmenhorst1 Euro
    GruppenTicket (pro Person)1 Euro50 Prozent des Ticketwertes
    Wertmarke zum Schwerbehindertenausweis1 Euro1 Euro

     

    Wurde eine Zeitkarte für die Fahrt genutzt, bekommst du eine pauschale Entschädigung bis zu 6 Euro. Der genaue Betrag richtet sich nach der Preisstufe.

    TICKETBUNDESWEITE GÜLTIGKEIT
    Deutschland-Ticket, Deutschland-Ticket Azubis, JobTicket als Deutschland-Ticket und Deutschland-Semesterticket3 Euro
    TICKETPREISSTUFE 
    I, A, B, C, D ODER S
    PREISSTUFE 
    E ODER F
    PREISSTUFE 
    G ODER H
    7-TageTicket Erwachsene und Schüler3 Euro4 Euro6 Euro
    MonatsTicket Erwachsene und Schüler, StadtTicket Bremen und Senioren-MonatsTicket Delmenhorst (nur Preisstufe I)3 Euro4 Euro6 Euro
    MIA und MIAplus3 Euro4 Euro6 Euro
    JobTicket3 Euro4 Euro6 Euro
    JobTicket Azubis3 Euro3 Euro3 Euro
    TIM (nicht durch die Schule ausgegebene Tickets)3 Euro3 Euro3 Euro
    • Außerdem werden Wochen- und MonatsTickets als Anschlusszeitkarten zu Zeitkarten des Niedersachsentarifs berücksichtigt und pro Fall mit 3 Euro entschädigt.
    • AnschlussTickets werden mit 2,30 Euro (Erwachsene) beziehungsweise 1,60 Euro (Kinder) pauschal erstattet.
    • 1.-Klasse-Zuschläge werden mit 1,70 Euro pauschal erstattet. Dafür musst du eines der oben genannten Tickets gekauft haben.
  • Gilt die VBN-Mobilitätsgarantie auch für mitgenommene Personen?

    Nein. Wenn du auf dein Ticket Personen mitnehmen kannst, können die mitgenommenen Personen keine Erstattung beantragen.

  • Greift die VBN-Mobilitätsgarantie auch, wenn der Bus oder die Straßenbahn zu voll war und ich deshalb nicht mitfahren konnten?

    Ja. Auch wenn du wegen überfüllter Busse oder Straßenbahnen nicht mitfahren konntest, hast du Anspruch auf Erstattung.

  • Wo und wie kann ich einen Antrag auf Erstattung stellen?

    • Online: mit dem Online-Garantieformular
       
    • Per Post: Fülle das Garantieformular (Faltblatt Mobilitätsgarantie) aus. Das Faltblatt bekommst du in den Kundencentern aller VBN-Partner. Lege dein Ticket im Original oder als Kopie sowie die Original-Taxiquittung bei und schicke beides an:

      Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen GmbH
      – Servicecenter –
      Am Wall 165–167
      28195 Bremen
       
    • Im Kundencenter: Im Kundencenter erhältst du direkt ein Garantieformular. Gib es zusammen mit dem Ticket (und eventuell der Original-Taxiquittung) dort ab (VBN, BSAG, BREMERHAVEN BUS, Delbus oder VWG)
  • Wie viel Zeit habe ich dafür, den Erstattungsantrag abzugeben?

    Der Erstattungsantrag muss innerhalb von sieben Tagen gestellt werden. Die Frist beginnt am Tag nach dem Vorfall.

  • Wie bekomme ich meine Entschädigung?

    Der Betrag wird auf dein Konto überwiesen. Er kann nicht bar ausgezahlt werden.

  • Wann erhalte ich eine Antwort auf meinen Antrag?

    Der VBN bearbeitet deinen Antrag schnellstmöglich und innerhalb von 14 Tagen, nachdem er dort eingegangen ist. Deinen Erstattungsbetrag erhältst du spätestens nach 4 Wochen.

  • Ich habe mein Ticket nicht mehr. Kann ich trotzdem einen Antrag stellen?

    Nein. Ohne ein gültiges Ticket des VBN-Tarifs hast du keinen Anspruch auf eine Erstattung.

  • Gelten zusätzlich zur VBN-Mobilitätsgarantie auch die Fahrgastrechte des Eisenbahnverkehrs?

    Nein. Du kannst nicht zusätzlich zur VBN-Mobilitätsgarantie die Fahrgastrechte des Eisenbahnverkehrs in Anspruch nehmen.

Antworten zu häufig gestellten Fragen zum StadtTicket Bremen für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren haben wir hier für dich zusammengestellt. 

Bei weiteren Fragen wende dich gerne an unsere 24h-Servicauskunft unter der Rufnummer 0421 / 59 60 59 oder schreibe uns eine E-Mail an info(at)vbn.de.

StadtTicket Bremen

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  • Für wen ist das StadtTicket Bremen für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren?

    Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können das StadtTicket bekommen, wenn ihre Eltern die Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II , Sozialhilfe nach dem SGB XII oder Leistungen nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz beziehen und ihren Wohnsitz in Bremen haben.

  • Kann ich das StadtTicket auch online beantragen?

    Nein. Um das StadtTicket zu nutzen, benötigst du eine Kundenkarte. Die Kundenkarte können deine Erziehungsberechtigten nur persönlich in einem der Sozialzentren des Bremer Amtes für Soziale Dienste beantragen. Eure Ansprechperson im Sozialzentrum kann euch weiterhelfen.

  • Ich beziehe Leistungen, wohne aber nicht in Bremen (gehe hier nur zu Schule/mache ein Praktikum). Kann ich dann in Bremen kostenlos fahren?

    Nein. Das StadtTicket für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können nur Personen bekommen, die in Bremen wohnen.

  • Ich werde 18 Jahre alt, aber mein Ticket ist noch einige Wochen gültig. Darf ich weiter damit fahren?

    Ja. Du darfst mit dem Ticket fahren, bis es abläuft. Das StadtTicket für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gilt maximal bis zum Ende des Monats, in dem du 18 Jahre alt wirst.

  • Bekomme ich automatisch ein neues StadtTicket, wenn mein altes abläuft?

    Nein. Deine erziehungsberechtigte Person muss das Ticket neu beantragen. 

    Diese Dokumente braucht ihr für den Antrag:

    • Aktueller Leistungsbescheid vom Amt für Soziale Dienste oder Jobcenter
    • Kinderausweis/Personalausweis von jedem Kind/Jugendlichen
    • Passbild: nur, wenn du ein neues Bild haben möchtest. Das bisherige ist gespeichert und kann wiederverwendet werden
  • Ich bin 18 Jahre alt, aber noch Schüler:in/Auszubildende:r. Darf ich immer noch kostenlos fahren?

    Nein. Ab dem 18. Geburtstag gilt für Leistungsberechtigte das StadtTicket für Erwachsene. Du kannst mit dem StadtTicket für Kinder und Jugendliche aber noch bis zum Ende des Monats weiterfahren, in dem du 18 Jahre alt geworden bist.

    Wenn du keine Leistungen beziehst, kannst du Tickets zum regulären Schülertarif nutzen.

  • Wer hilft mir, wenn etwas mit meinem StadtTicket nicht stimmt oder ich es verliere?

    Besuche eines der Kundencenter der BSAG. Dort kann zum Beispiel dein Name korrigiert werden. Du bekommst dort auch Hilfe, wenn du dein StadtTicket verloren hast.

Antworten zu häufig gestellten Fragen zum TagesTicket haben wir hier für dich zusammengestellt. 

Bei weiteren Fragen wende dich gerne an die 24h-Servicauskunft des VBN unter der Rufnummer 0421 / 59 60 59 oder schreibe eine E-Mail an info(at)vbn.de.

VBN-TagesTicket

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  • Was ist das VBN-TagesTicket?

    Das VBN-TagesTicket gibt es für ein bis fünf erwachsene Personen. Auf jedem VBN-TagesTicket dürfen zusätzlich bis zu drei Kinder (6 bis einschließlich 14 Jahre) kostenlos mitfahren.

    Ein VBN-TagesTicket gilt am Tag der Entwertung und bis 3 Uhr am nächsten Tag.

    VBN-TagesTickets gelten für beliebig viele Hin- und Rückfahrten in der gelösten Preisstufe.

  • Von wann bis wann ist das VBN-TagesTicket gültig?

    Das VBN-TagesTicket gilt den ganzen Tag, an dem du es entwertest, bis um 3 Uhr am nächsten Tag.

    VBN-TagesTickets, die du in der FahrPlaner-App oder beim Fahrpersonal in den Fahrzeugen kaufst, sind sofort entwertet. VBN-TagesTickets, die du schon früher kaufst (zum Beispiel im Kundencenter oder im Kiosk), musst du am Ticketentwerter in den Fahrzeugen oder bevor du losfährst am Entwerter an der Haltestelle entwerten.

  • Ist das VBN-TagesTicket übertragbar?

    Das VBN-TagesTicket in Papierform ist übertragbar. Das kannst du einer anderen Person geben und die kann es nutzen. Das VBN-TagesTicket als HandyTicket ist nicht übertragbar.

  • Gilt das VBN-TagesTicket auch für Kinder?

    Ja. Auf jedem VBN-TagesTicket dürfen bis zu drei Kinder (6 bis 14 Jahre) kostenlos mitfahren. Bei einem VBN-TagesTicket für mehrere Personen darf anstelle jeder erwachsenen Person ein Kind mitfahren.

  • Kann ich meinen Hund mit dem VBN-TagesTicket mitnehmen?

    Ja. Anstelle eines Kindes darf mit dem VBN-TagesTicket ein Hund mitfahren.

  • VBN-TagesTicket oder NiedersachsenTicket: Welches Ticket eignet sich wann?

    Wenn du nur im VBN-Land unterwegs bist, ist das VBN-TagesTicket günstiger. Informationen zu den Tarifen findest du unter VBN-TagesTicket.

    Mit dem NiedersachsenTicket kannst du über die Grenzen des VBN-Landes hinausfahren. Es ist kein reines VBN-Ticket. Bis wohin du mit dem NiedersachsenTicket kommst und was es kostet, erfährst du unter Niedersachsenticket.

Antworten zu häufig gestellten Fragen zu allgemeinen Themen haben wir hier für dich zusammengestellt. 

Bei weiteren Fragen wende dich gerne an die 24h-Servicauskunft des VBN unter der Rufnummer 0421 / 59 60 59 oder schreibe eine E-Mail an info(at)vbn.de.

Haeufig-gestellte-Fragen

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  • Welche Preisstufe benötige ich für mein Ticket?

    Du hast verschiedene Möglichkeiten, den Preis für eine Fahrt herauszufinden.

    Am einfachsten ist es mit der FahrPlaner-App. Der FahrPlaner errechnet die Preisstufe automatisch. Gib einfach die gewünschte Verbindung ein und schaue bei der angegebenen Fahrtmöglichkeit in der Tarifübersicht nach.

    Außerdem kannst du im Tarifplan nachsehen. Der Plan zeigt das Verbundgebiet des VBN, das sogenannte VBN-Land, mit den Orten und Ortsteilen sowie den Zugverbindungen und Buslinien. Er ist in Tarifzonen eingeteilt. Generell gilt: Eine Stadt oder eine Gemeinde entspricht einer Tarifzone (zum Beispiel Stadt Bremen = 100, Gemeinde Hagen = 235). Weitere Beispiele findest du im Tarifplan.

    So nutzt du den Tarifplan: Zähle die Tarifzonen, durch die du fährst. Die Anzahl der Tarifzonen bestimmt die Preisstufe:

    • 1 Tarifzone = Preisstufe A (beziehungsweise Preisstufe I in Städten mit Stadtverkehr: Bremen, Bremerhaven, Delmenhorst, Oldenburg, Nordenham und Verden)
    • 2 Tarifzonen = Preisstufe B
    • 3 Tarifzonen = Preisstufe C und so weiter
    • Ab 8 Tarifzonen gilt Preisstufe H (für das gesamte Verbundgebiet des VBN gültig)

    Auch Besonderheiten zu bestimmten Preisstufen findest du im Tarifplan.

  • Wie errechne ich den Preis für Fahrten innerhalb Bremens oder wenn ich Bremen durchfahre?

    Bremen hat das Tarifgebiet 1 mit den beiden Tarifzonen 100 und 101. Fährst du nur innerhalb dieses Tarifgebiets 1, gilt immer die Preisstufe I Bremen. 

    Bei allen anderen Fahrten – aus Bremen heraus, nach Bremen hinein oder durch Bremen hindurch – musst du die Tarifzonen 100 und/oder 101, sofern du diese befährst, einzeln mitzählen, wenn du die Preisstufe ermittelst.

  • Wie lange ist ein EinzelTicket gültig? Und darf ich damit hin- und zurückfahren?

    In eine Richtung:
    Bei einer Fahrt hin zu deinem Fahrtziel sind EinzelTickets und Abschnitte der 4er-Tickets ab Kauf beziehungsweise Entwertung folgendermaßen gültig:

    • in der Preisstufe I
      • 90 Minuten im Tarifgebiet 2 (Bremerhaven)
      • 3 Stunden im Tarifgebiet 1 (Bremen), 3 (Oldenburg) und 5 (Delmenhorst, Nordenham, Verden)
    • in den Preisstufen A und S: 3 Stunden
    • in den Preisstufen B bis G: 4 Stunden
    • in der Preisstufe H: bis du am Geltungstag (maximal bis um 3 Uhr am nächsten Tag) dein Ziel erreicht hast

    Du kannst beliebig oft umsteigen. Außerdem kannst du innerhalb der Zeiten deine Fahrt zum Ziel (also in eine Richtung) unterbrechen. Rundfahrten und Rückfahrten sind in den Tarifgebieten 1, 4 und 5 nicht erlaubt.

    Hin und zurück:
    Nur in Bremerhaven (Tarifgebiet 2) und Oldenburg (Tarifgebiet 3) darfst du mit einem EinzelTicket und mit Abschnitten von 4er-Tickets der Preisstufe I innerhalb von 90 Minuten beliebig viele Fahrten, also auch Rückfahrten, machen.

  • Was mache ich, wenn der Ticketautomat defekt ist?

    Wenn du vor deiner Fahrt kein Ticket kaufen kannst, weil der Ticketautomat defekt und das Kundencenter geschlossen ist, wende dich im Zug sofort an das Begleitpersonal, um ein Ticket zu kaufen. In Nahverkehrszügen kannst du für Fahrten innerhalb des VBN-Landes eingeschränkt VBN-Tickets kaufen. In den IC-/EC-Zügen sind nur Fahrkarten der Deutschen Bahn erhältlich. Dabei gelten die Tarife der Deutschen Bahn AG.

    Du kannst VBN-Tickets auch jederzeit über die FahrPlaner-App, BOB-App, FAIRTIQ-App oder den DB Navigator als mobiles Ticket kaufen.

  • Wie entwerte ich mein Ticket und was mache ich, wenn der Entwerter defekt ist?

    EinzelTickets, 4er-Tickets, TagesTickets, NachtTickets und sonstige Sondertickets in Papierform musst du entwerten, und zwar so:

    • Linien der BSAG, BREMERHAVEN BUS, Delbus und VWG: wenn du losfährst am Ticketentwerter in den Fahrzeugen oder bevor du losfährst am Entwerter an der Haltestelle.
    • Regionale Buslinien: wenn du losfährst beim Fahrpersonal
    • Züge der Deutschen Bahn / von DB Regio, der evb, des metronom, der NordWestBahn / Regio-S-Bahn und von start bevor du losfährst am Entwerter im Bahnhof

    Wenn du dein Ticket nicht entwerten kannst, weil der Entwerter defekt ist, wende dich bitte direkt, nachdem du losgefahren bist, an das Begleitpersonal (bevor du kontrolliert wirst). Tust du das nicht, kann es sein, dass du eine Strafe in Höhe von 60 Euro zahlen musst.

  • Wo gilt das KurzstreckenTicket?

    Das KurzstreckenTicket gilt:

    • auf allen Bus- und Straßenbahnlinien im VBN-Gebiet (Ausnahme: Bremerhaven (Tarifzone 250) und Delmenhorst (Tarifzone 709/710))
    • für eine einfache Fahrt zwischen der Einstiegshaltestelle und maximal drei weiteren Haltestellen


    Das KurzstreckenTicket gilt nicht:

    • auf Schnellbus- und S-Straßenbahnlinien innerhalb Bremens
    • auf Linien beziehungsweise Fahrtabschnitten der Regionalbuslinien, bei denen zwischen den Haltestellen erhebliche Entfernungen zurückgelegt werden, wenn die Fahrten beispielsweise über die Autobahn führen


    KurzstreckenTickets kannst du nicht umtauschen, es gibt keine Erstattung und sie sind nicht übertragbar.

  • Was ist ein AnschlussTicket?

    Mit einem AnschlussTicket kannst du über den Geltungsbereich von diesen Zeittickets hinausfahren:

    • MonatsTicket
    • JahresTicket (MIA/MIAplus)
    • JobTicket Erwachsene
    • Schüler-MonatsTicket
    • StadtTicket Bremen
    • SeniorenTicket Delmenhorst
    • BahnCard 100


    AnschlussTickets gibt es zu einem einheitlichen Preis: 

    • Für Erwachsene: 4,50 Euro
    • Für Kinder, Schüler:innen und Auszubildende: 3,20 Euro


    AnschlussTickets kannst du in den Fahrzeugen, an Ticketautomaten an Haltestellen und Bahnhöfen, in Kundencentern sowie als HandyTicket und über BOB kaufen. AnschlussTickets sind ab Kauf 4 Stunden gültig, das heißt, du musst das Ticket sofort nutzen. Es gilt für eine einfache Fahrt zu einem Zielort. Für eine Rückfahrt musst du ein neues AnschlussTicket kaufen.

    Beachte: Deine Fahrt muss im Geltungsbereich deines Zeittickets beginnen oder du musst in Richtung des Geltungsbereiches fahren.

  • Kann ich einen Hund mitnehmen und was kostet das?

    Kleintiere – auch kleine Hunde – fahren kostenlos mit, wenn du sie in geeigneten Behältern (zum Beispiel Transportboxen, Reisetaschen, Käfigen) transportierst.

    Hunde, die nicht in Transportboxen transportiert werden, müssen angeleint mitgenommen werden. Sie dürfen mitfahren, wenn aus Sicht des Fahr-/Prüfpersonals genug Platz vorhanden ist. Der Fahrpreis entspricht einem EinzelTicket für Kinder oder einem Zeitticket für Schüler:innen in der jeweiligen Preisstufe in der 2. Klasse. Mit einem VBN-TagesTicket dürfen bis zu 3 Kinder mitfahren – anstelle eines Kindes darfst du einen Hund mitnehmen.

    Wenn du einen Blindenführ- oder Begleithund hast und in deinem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „B“ oder „Bl“ eingetragen ist, dann darf dein Hund kostenlos (und ohne Maulkorb) mitfahren. Das gilt auch für einen Hund, den du als schwerbehinderte Person mitnimmst, wenn du eine Begleitperson mitnehmen darfst (Merkzeichen „B“ im Schwerbehindertenausweis).

    Aggressive und gefährliche Hunde, vor allem sogenannte „Kampfhunde“, dürfen nicht in VBN-Verkehrsmitteln mitfahren.

  • In welchen Fahrzeugen sind Alkohol und Rauchen verboten?

    In allen Zügen des VBN gilt ein generelles Alkohol- und Rauchverbot. Du darfst Alkohol auch nicht in geöffneten Behältnissen wie Flaschen oder offenen Dosen mitnehmen.

    In allen anderen VBN-Verkehrsmitteln gilt ein Rauchverbot.

    Wenn du dich nicht daran hältst, kann es sein, dass du mindestens 40 Euro Strafe zahlen musst. Außerdem kann es sein, dass du aus dem Bus oder der Bahn aussteigen musst.

  • Wann muss ich das erhöhte Beförderungsentgelt (EBE) bezahlen?

    Das erhöhte Beförderungsentgelt beträgt 60 Euro. Das muss bezahlt werden, wenn man beim „Fahren ohne Fahrschein“ erwischt wird. Es wird in diesen Fällen fällig:

    • Du hast für dich oder dein Tier, Fahrrad und so weiter kein gültiges Ticket gekauft, obwohl eines erforderlich wäre.
    • Du hast ein gültiges Ticket, kannst es bei einer Kontrolle aber nicht vorzeigen.
    • Du hast das Ticket nicht oder nicht sofort entwertet / entwerten lassen.
    • Du zeigst das Ticket nicht dem Personal, wenn es dich darum bittet.
    • Du zeigst ein Ticket, das nicht die erforderliche Wertmarke hat.
    • Du benutzt ein Ticket ohne benötigtes Foto.
    • Du hast ein HandyTicket, hast es aber nicht heruntergeladen, bevor du losgefahren bist, oder du kannst das Ticket bei einer Kontrolle nicht vorzeigen, weil dein Handy nicht funktioniert.


    Wenn du innerhalb von einer Woche nachweisen kannst, dass du ein gültiges nicht übertragbares Zeitticket oder HandyTicket hattest, als du kontrolliert wurdest, dann musst du nur einen ermäßigten Betrag von 7 Euro zahlen. Beachte: Die Frist von einer Woche beginnt an dem Tag, an dem du kontrolliert wurdest und dein Ticket nicht zeigen konntest. Du hast dabei eine Zahlungsaufforderung erhalten. Darauf steht das Verkehrsunternehmen, an das du dich mit dem Nachweis wenden musst.

  • Wo finde ich verloren gegangene Gegenstände wieder?

    Wende dich an das Verkehrsunternehmen, in dessen Fahrzeug du etwas verloren hast. Hier geht’s zu den Kontaktdaten der VBN-Verkehrsunternehmen.

  • Was mache ich mit Tickets aus den Vorjahren?

    Tickets, die du noch nicht benutzt hast, sind ab Kaufdatum maximal 5 Jahre gültig. Das gilt für diese Tickets:

    • KurzstreckenTickets
    • EinzelTickets (auch 1. Klasse-Zuschlag)
    • 4er- und 10er-Tickets
    • TagesTickets
    • NachtTickets
    • Fahrrad-TagesTickets
    • GruppenTickets


    Diese Tickets kannst du wie gewohnt für Bus- und Bahnfahrten im VBN-Land verwenden.

Antworten zu häufig gestellten Fragen zu TIM haben wir hier für dich zusammengestellt. 

Bei weiteren Fragen wende dich gerne an unsere 24h-Servicauskunft unter der Rufnummer 0421 / 59 60 59 oder an dein persönliches Kundencenter von BSAG, BREMERHAVEN BUS oder VWG in Oldenburg.

TIM

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  • Für wen ist TIM?

    TIM ist nur für Schüler:innen, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende.

    Du kannst TIM beantragen, wenn du eine dieser Schulen besuchst:

    • Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Oberschulen, Gesamtschulen, Förderschulen, Gymnasien, Schulzentren Sekundarbereich I und II
    • Berufsschulen, Berufsfachschulen, Handelsschulen, Fachoberschulen
    • Berufsvorbereitung in Vollzeit
    • Bildungseinrichtungen zum nachträglichen Erwerb eines Haupt- oder Realschulabschlusses
    • andere Bildungseinrichtungen

    Oder wenn du einen Freiwilligendienst leistest, zum Beispiel den Bundesfreiwilligendienst oder ein Freiwilliges Jahr. 

  • Gilt TIM für alle Freiwilligendienstleistenden?

    Ja, alle, die einen Freiwilligendienst leisten, können TIM nutzen (zum Beispiel einen Bundesfreiwilligendienst, ein Freiwilliges Soziales Jahr oder ein Freiwilliges Ökologisches Jahr).

    Ab 18 Jahren musst du eine Bescheinigung deiner Einsatzstelle und deinen Freiwilligendienstausweis vorlegen. Die Einsatzstelle ist zum Beispiel der Verein, für den du tätig bist. Es gibt keine Altersgrenze nach oben.

  • Wie bekomme ich TIM?

    • Schüler:innen mit Anspruch auf Schülerbeförderung: Wenn das neue Schuljahr beginnt, stellen die Schulen das TIM-Ticket aus. In Delmenhorst muss das TIM-Ticket beantragt werden. Nutze hierfür das Antragsformular für das TIM-Ticket für Delmenhorst.
       
    • Schüler:innen ohne Anspruch auf Schülerbeförderung, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende: Auf der VBN-Seite zum Beantragen von TIM gibst du deine Postleitzahl ein und wirst dann zu deinem Kundencenter weitergeleitet – BSAG (Bremen), BREMERHAVEN BUS (Bremerhaven) oder VWG (Oldenburg). Fülle dort das Antragsformular aus und schicke es online ab. Beachte: Du benötigst eventuell weitere Unterlagen (zum Beispiel ein Foto für den Ausweis). Wenn du noch nicht 18 Jahre alt bist, muss deine erziehungsberechtigte Person (zum Beispiel Eltern) oder eine andere gesetzliche Vertretungsperson (zum Beispiel Vormund) TIM für dich beantragen.

      Antrag per Post: Schicke deinen Antrag an das zuständige Kundencenter. Über den Link oben findest du heraus, welches Kundencenter für dich zuständig ist. Antragsformulare gibt es in den Kundencentern.

      Du musst TIM bis zum 10. eines Monats beantragt haben, damit die Chipkarte bis zum 1. des Folgemonats zu dir gesendet werden kann.

      TIM kannst du auch über die ABOS IM VBN-App oder in Bremen online über das Kundenportal „Meine BSAG“ beantragen. Hier musst du das Ticket bis zum 20. eines Monats beantragen, damit du TIM ab dem Monat danach nutzen kannst.

  • Was kostet TIM und wie bezahle ich das Ticket?

    • Für Schüler:innen mit Anspruch auf Schülerbeförderung ist TIM kostenlos.
       
    • Für Schüler:innen ohne Anspruch auf Schülerbeförderung, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende kostet TIM 31,50 Euro im Monat. Das TIM-Ticket gilt immer ein Jahr lang. Das Geld wird jeden Monat vom Konto abgebucht. Wer bar zahlen möchte, muss den Jahresbetrag von 378 Euro in einer Summe bezahlen. Wie du TIM beantragen kannst, erfährst du unter der Frage „Wie bekomme ich TIM?“.


    Wenn du die Schule, Ausbildung oder den Freiwilligendienst beendest und dein TIM-Ticket noch gültig ist, dann kannst du es nutzen, bis es abläuft. Danach wird TIM aber nicht mehr verlängert.

  • Gibt es TIM auch digital als HandyTicket?

    Ja, mit der ABOS IM VBN-App kannst du das Ticket über dein Smartphone nutzen.

  • Wo und wann gilt TIM?

    TIM gilt in allen Zügen, Bussen und Straßenbahnen des Nahverkehrs im VBN-Land. Dazu gehören auch alle IC-Fernzüge der Deutschen Bahn zwischen Bremen Hauptbahnhof und Augustfehn, alle Busse im Landkreis Rotenburg (Wümme) sowie im Übergangstarif des südlichen Landkreises Diepholz.

    TIM gilt das ganze Jahr an jedem Tag, also auch an Wochenenden, Feiertagen und in den Schulferien.

  • Kann ich TIM an eine andere Person weitergeben oder jemanden mitnehmen?

    Nein, TIM gilt nur für dich. Du kannst damit auch keine weitere Person mitnehmen.

  • Muss ich TIM selbst verlängern? Muss ich jährlich neue Nachweise einreichen?

    Wenn du jünger als 18 Jahre alt bist und du TIM weiter bekommen kannst (zum Beispiel als Schüler:in, Auszubildende), läuft TIM automatisch weiter. Wenn du TIM rechtzeitig kündigst, verlängert sich das Abo nicht. Informationen zur Kündigung erhältst du unter der Frage „Wie kann ich TIM kündigen?“.

    Ab 18 Jahre brauchst du einen aktuellen Nachweis von deiner Schule, deinem Ausbildungsbetrieb oder deiner Einsatzstelle. Soll dein TIM-Ticket zum 1. eines Monats verlängert werden, muss der Nachweis bis zum 10. des Monats davor dem Abo-Unternehmen vorliegen, von dem du dein TIM-Ticket bekommen hast. Beispiel: Du möchtest TIM ab 1. September nutzen. Reiche deinen Nachweis bis zum 10. August ein.

    In Bremen kannst du dein TIM-Ticket auch online über das Kundenportal „Meine BSAG“ verlängern. Hier musst du den Nachweis bis zum 20. eines Monats einreichen, damit du TIM ab dem Monat danach nutzen kannst.

  • Welche Nachweise muss ich einreichen, damit ich TIM (weiter) bekomme?

    Ab 18 Jahren musst du eine aktuelle Bescheinigung der Schule, deines Ausbildungsbetriebs oder deiner Einsatzstelle einreichen.

    Die Bescheinigung muss von der Schulleitung, der Ausbildungsleitung oder der Geschäftsführung unterzeichnet sein und einen offiziellen Stempel haben. Gefälschte Bescheinigungen werden nicht anerkannt und führen zur Sperrung des TIM-Tickets.

  • Was für ein Foto brauche ich für TIM? Muss es ein Passfoto sein?

    TIM ist ein personalisiertes Ticket mit deinem Namen und Foto. Dafür brauchst du ein aktuelles Foto, am besten ein Passfoto. Fotokopien oder qualitativ ungenügende Bilder werden nicht anerkannt.

  • Wie kann ich TIM kündigen?

    Im ersten Abo-Jahr kannst du TIM nicht kündigen.

    Nach dem ersten Abo-Jahr kannst du jeweils bis zum 10. eines Monats kündigen. Dein TIM-Ticket ist dann noch bis zum Ende des Monats gültig.

    Bitte kündige dein Abo direkt beim Vertragspartner – zum Beispiel in der App, in der du das Ticket gekauft hast.

  • Was passiert, wenn ich mein TIM-Ticket verloren habe oder es gestohlen wurde?

    • Schüler:innen mit Anspruch auf Schülerbeförderung: Wende dich an deine Schule.
       
    • Schüler:innen ohne Anspruch auf Schülerbeförderung sowie Auszubildende und Freiwilligendienstleistende: Wende dich an das Abo-Unternehmen, von dem du dein TIM-Ticket bekommen hast.


    Ein neues TIM-Ticket als Ersatz kostet einmalig 15 Euro.

    Ein Vorab-Abo-Ticket für TIM kann nicht ersetzt werden, wenn du es verloren hast.

  • Kann ich mit TIM in der 1. Klasse fahren, wenn ich einen Zuschlag zahle?

    Nein, das TIM-Ticket gilt nur in der 2. Klasse. Es ist auch nicht möglich, einen Zuschlag zu bezahlen und dann in der 1. Klasse zu fahren.