Faltblatt Ticketangebot 2010 (pdf)
Fahrpreisberechnung:
Die Höhe des Fahrpreises ist abhängig von der Länge des Fahrweges, also von der Anzahl der befahrenen Tarifzonen. Für eine Tarifzone gilt die Preisstufe A (Ausnahmen in Bremen, Bremerhaven, Oldenburg). Für zwei Tarifzonen gilt die Preisstufe B (Ausnahme in Bremen). Für drei Tarifzonen gilt die Preisstufe C, für vier Tarifzonen gilt D
usw. ... Der Fahrpreis wird im Rahmen der elektronischen Fahrplanauskunft mit angegeben.
Besonderheiten:- Innerhalb Bremens, Bremerhaven und Oldenburg gilt die Preisstufe I und für innerbremische Fahrten mit der Regionalbahn oder dem Regionalbus von und nach Bremen-Nord gilt die Preisstufe II.
- Rund um Bremen gilt die besonders preiswerte Preisstufe S für Fahrten vom und ins direkt angrenzende Umland
Fahrpreisberechnung online: VBN-Tarifrechner im InternetSie
können sich ganz einfach die Preise für alle VBN-Tickets für Ihre
Verbindung online anzeigen lassen. Geben Sie einfach Ihre gewünschte
Verbindung in unserer
Fahrplanauskunft
ein. Für jede dann angezeigte Verbindung können Sie auf den Link
"Preise" klicken und erhalten eine Übersicht über die Ticketpreise für
diese Verbindung.
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Tarifzonen:
Die genaue Abgrenzung der Tarifzonen können Sie dem Tarifplan unter
Downloads entnehmen.
Unsere Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen finden Sie ebenfalls unter
Downloads.
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Entwerten:
Sie brauchen Ihr Ticket nur einmal zu entwerten. In den Bussen und Straßenbahnen bei Fahrtantritt durch Stempeln, bei der
DB Regio vor Fahrtantritt an den Stempelautomaten auf dem Bahnhof. Steigen Sie von einem Verkehrsmittel in ein anderes um, brauchen Sie Ihr Ticket nicht noch einmal entwerten. Beim
Chippen ist ein Stempeln nicht erforderlich.
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Gültigkeitsdauer:
Bei einer Fahrt auf ein Fahrtziel hin sind EinzelTickets und 4erTickets der Preisstufe I, II , A und S drei Stunden, der Preisstufen B - G vier Stunden und EinzelTickets der Preisstufe H bis zum Erreichen des Fahrtzieles gültig. Zusätzlich können diese EinzelTickets ab Entwertung innerhalb der ersten 60 Minuten für beliebig viele Fahrten in unterschiedliche Richtungen genutzt werden.
Besonderheiten gelten innerhalb der Städte Bremerhaven (Preisstufe I gilt längstens 90 Minuten lang für beliebig viele Fahrten) und Oldenburg (Preisstufe I gilt längstens 60 Minuten lang für beliebig viele Fahrten).
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