Alkoholverbot bei der EVB
Ab dem 1.9.2011 gilt in den Zügen der EVB ein Alkoholverbot.
Das Alkohoverbot gilt in allen Zügen und auf allen Strecken der EVB.
Im September werden Fahrgäste, die gegen das Alkoholverbot verstossen, mündlich verwarnt und über das Alkoholverbot informiert. Ab dem 01.10.2011 müssen Fahrgäste, die beim Konsumieren oder beim Mitführen geöffneter alkoholischer Getränke angetroffen werden, 40 € Strafe zahlen.
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