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Kein "Fahren & Fliegen" für Thomas Cook mehr


Flugreisende der Marken Thomas Cook, Neckermann und Aldiana können VBN ab 1. 11.2007 nicht mehr kostenlos nutzen (25. Oktober 2007)

Zum 31. Oktober 2007 endet die im Zuge der Aktion „Fahren & Fliegen“ bestehende bundesweite Kombiticket-Vereinbarung zwischen Thomas Cook und dem Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), an der auch der Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (VBN) beteiligt ist. Damit können Reisende der Marken Thomas Cook, Neckermann Reisen und Aldiana aus dem Gebiet des VBN künftig den Weg zum Flughafen Bremen nicht mehr kostenlos mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen.

Viele Reisende der Veranstaltermarken von Thomas Cook erhalten allerdings auch weiterhin ein kostenloses Rail & Fly-Ticket für den Verkehr der Deutschen Bahn AG. Dieses Rail & Fly-Ticket berechtigt aber nicht zu Fahrten im Bereich des VBN, d.h. Kunden mit Wohnort im Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen können es nicht für die Anreise zum Flughafen Bremen nutzen.

„Wir bedauern sehr, dass die langjährige Zusammenarbeit nun zum 1. November 2007 durch die Kündigung von Thomas Cook endet“, erklärt Wolfgang Müller, Geschäftsführer des VBN. „Ein wesentlicher Teil der Reisenden von Thomas Cook und Neckermann Reisen aus unserem Verbundraum ist damit künftig von der kostenlosen Anreisemöglichkeit mit dem ÖPNV auf dem Weg zum Flughafen ausgeschlossen.“

Thomas Cook sei der einzige Veranstalter, der nun zukünftig auf die Verbundlösung „Fahren & Fiegen“ verzichte. Aufgrund der missverständlichen Gestaltung des Rail & Fly-Tickets könne dies einige Schwierigkeiten verursachen, die letztlich die Kunden von Thomas Cook ausbaden müssten.

„Wir hoffen, dass Thomas Cook seine Kunden ausreichend auf die Nicht-Gültigkeit der Rail & Fly-Tickets im VBN hinweist“, so Wolfgang Müller. Sofern Thomas-Cook-Kunden dennoch im Verbundverkehr angetroffen werden, könnten sie künftig nur wie andere Fahrgäste ohne gültigen Fahrausweis behandelt und mit einem erhöhten Beförderungsentgelt in Höhe von 40,00 Euro belegt werden. Aus Rücksicht auf alle zahlenden Fahrgäste könne der VBN hier leider keine Kulanz walten lassen.

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