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FAQ – Häufig gestellte Fragen

Wer, wie, was?

Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) ist nicht immer ganz einfach, das wissen wir. Wo viele Angebote sind, sind viele Fragen. Die häufigsten Fragen mit einfachen Antworten haben wir für Sie im Folgenden zusammengestellt.
Alternativ werden auch bekannte Fragen auf unserer Seite Video-FAQ geklärt - schauen Sie mal rein!  

Sie haben noch Fragen zur grünen BOB-Karte?

Antworten zu häufig gestellten Fragen zur grünen BOB-Karte haben wir hier für Sie zusammengestellt. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an die 24h-Servicauskunft des VBN unter der Rufnummer 0421 / 59 60 59 oder schreiben Sie eine E-Mail an info(at)vbn.de

Anzahl der gefundenen Fragen:  

BOB

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  • Ist die grüne BOB-Karte gebührenfrei?

    Ja. Antragstellung, Aushändigung der grünen BOB-Karte, gegebenenfalls weiterer Partnerkarten sowie die Führung eines BOB-Kontos sind gebührenfrei.

    War diese Antwort hilfreich? Ja / Nein

  • Wie kann ich die grüne BOB-Karte beantragen?

    Online unter www.vbn.de/tickets/antraege/bob oder persönlich in den Kundencentern von BSAG, BREMERHAVEN BUS oder VWG Oldenburg. 

    War diese Antwort hilfreich? Ja / Nein

  • Ist die grüne BOB-Karte übertragbar?

    Ja. Die grüne BOB-Karte ist nicht personalisiert und kann an jede andere Person weitergegeben werden. Darüber hinaus können in den Kundencentern von BSAG, BREMERHAVEN BUS und VWG zusätzliche BOB-Partnerkarten zum Beispiel für Familien beantragt werden.

    War diese Antwort hilfreich? Ja / Nein

  • Können weitere Personen mit meiner grünen BOB-Karte mitfahren?

    Ja. Auf jeder grünen BOB-Karte und gegebenenfalls jeder Partner-Karte können bis zu 9 Erwachsene und 9 Kinder (6 bis 14 Jahre einschließlich) zusätzlich gebucht werden.

    War diese Antwort hilfreich? Ja / Nein

  • Kann ich mit der grünen BOB-Karte auch Fahrräder mitnehmen?

    Ja. Pro Fahrt können mit der grünen BOB-Karte bis zu zwei Fahrräder gebucht werden. Ein Fahrgast darf dabei maximal ein Fahrrad mitnehmen. 

    War diese Antwort hilfreich? Ja / Nein

  • Wo gilt die grüne BOB-Karte?

    Im ganzen VBN-Land. Fahrten sind mit der grünen BOB-Karte an den Ticketautomaten an allen Bahnhöfen buchbar sowie an den Ticketautomaten in allen Fahrzeugen der BSAG in Bremen, von BREMERHAVEN BUS und der VWG in Oldenburg.

    Weitere Ticketautomaten zur BOB-Buchung mit Karte gibt es an einigen BSAG-Haltestellen in Bremen, am/im Kundencenter am Bremerhavener Hauptbahnhof sowie in Oldenburg in den Kundencentern am Lappan und am ZOB.

    Zur Nutzung von BOB im Regionalbusverkehr empfehlen wir die BOB-App.

    Eine Kartenübersicht finden Sie hier: Vorverkaufsstellen / Ticketautomaten mit BOB. Ist die Fahrt an einem Automaten gebucht, kann die grüne BOB-Karte vom Fahrpersonal oder den Zugbegleiter:innen im ganzen VBN-Land ausgelesen werden. Umgekehrt ist die Fahrtbuchung aber nicht beim Fahrpersonal, sondern ausschließlich an einem der oben angegebenen Ticketautomaten möglich!

    War diese Antwort hilfreich? Ja / Nein

  • Wie bezahle ich mit der grünen BOB-Karte?

    An einem der BOB-Automaten „Ziel“ und „Personenzahl“ wählen, grüne BOB-Karte einstecken oder vor den Bildschirm halten, fertig. BOB speichert Ihre Fahrt und Ihre Personenzahl und bucht den entsprechenden Betrag später bargeldlos von Ihrem Konto ab.

    War diese Antwort hilfreich? Ja / Nein

  • Muss ich beim Umsteigen eine neue Fahrt buchen?

    Nein. Wenn Sie in Richtung auf Ihr Fahrtziel umsteigen oder die Fahrt kurz unterbrechen, brauchen Sie keine neue Fahrt buchen. Für BOB gelten dieselben Regeln wie beim EinzelTicket: www.vbn.de/tickets/ticketangebot/einzelticket/ 

    War diese Antwort hilfreich? Ja / Nein

  • Wie ist es mit Rückfahrten in Bremerhaven und Oldenburg innerhalb von 90 Minuten?

    Auch hier muss keine neue Fahrt gebucht werden, wenn die Rückfahrt innerhalb der 90 Minuten stattfindet.

    War diese Antwort hilfreich? Ja / Nein

  • Was bedeutet "Tagesbestpreis"?

    Sie fahren, BOB rechnet. Sie buchen zum Beispiel für eine einfache Fahrt ein EinzelTicket. Bleibt es an diesem Tag bei dieser Fahrt, berechnet BOB Ihnen als Tagesbestpreis nicht den regulären Preis des EinzelTickets, sondern den günstigeren des 4er-Tickets. Buchen Sie an diesem Tag weitere EinzelTickets und deren Wert übersteigt den des TagesTickets, berechnet BOB Ihnen automatisch nicht die Summe der EinzelTickets, sondern das günstigere TagesTicket. Sie fahren und BOB errechnet automatisch den günstigsten Preis aller von Ihnen an einem Tag regulär gebuchten Fahrten. 

    War diese Antwort hilfreich? Ja / Nein

  • Wie funktioniert das Abrechnen mit BOB?

    Zusammen mit Ihrer Rechnung erhalten Sie eine transparente und exakt nachvollziehbare Fahrtenübersicht. Bei einem Rechnungsbetrag von mindestens 10 Euro wird monatlich abgerechnet. Darunter erhalten Sie die Rechnung spätestens quartalsweise. Die mit BOB durchgeführten Fahrten werden täglich erfasst. Bei der Tagesbestpreis-Berechnung werden 4er-Tickets, TagesTickets, 10er-Tickets für Schüler (BSAG und BREMERHAVEN BUS), EinzelTickets für Kinder, FahrradTickets sowie Kurzstrecken-Tickets zugrunde gelegt. Nicht berücksichtigt bei der Tagesbestpreisabrechnung und gesondert berechnet werden 1. Klassezuschläge (4er-Ticket) sowie AnschlussTickets. Auch eine weitere Optimierung auf 7-TageTickets, MonatsTickets oder das DeutschlandTicket erfolgt nicht.

    War diese Antwort hilfreich? Ja / Nein

  • Wie kann ich meine persönlichen Daten oder meine Kontodaten ändern?

    Wenn Sie Ihre persönlichen Daten oder Ihre Kontodaten ändern möchten, wenden Sie sich bitte direkt an das Sie betreuende Verkehrsunternehmen: Bremer Straßenbahn AG (BSAG), BREMERHAVEN BUS oder Verkehr und Wasser, Oldenburg (VWG). Diese helfen Ihnen auch bei allen weiteren Fragen zum Beispiel zu Ihrem Vertrag, Ihren Abbuchungen oder einer defekten Karte weiter. 

    War diese Antwort hilfreich? Ja / Nein

  • Muss ich meinen BOB-Vertrag verlängern und wann erfolgt die Zustellung der neuen grünen BOB-Karte?

    Der BOB-Vertrag muss nicht verlängert werden. Bei Ablauf der Gültigkeit Ihrer BOB-Karte wird das Sie betreuende Verkehrsunternehmen automatisch eine neue BOB-Karte verschicken. Diese wird rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit der alten Karte zur Verfügung gestellt.

    War diese Antwort hilfreich? Ja / Nein

  • Was muss ich tun, wenn ich meine BOB-Karte verloren habe?

    Ein Anruf bei der 24h-Serviceauskunft des VBN unter der Telefonnummer 04 21 / 59 60 59 genügt, um die Karte zu sperren. Eine Bearbeitungsgebühr von 10 Euro wird für die Ausstellung einer neuen Karte erhoben. Es erfolgt keine Berechnung von Fahrten, die nach der Verlustmeldung gespeichert werden.

    War diese Antwort hilfreich? Ja / Nein

Konnten wir Ihre Frage nicht beantworten? Welche Information fehlt Ihrer Meinung nach?
Sie haben noch Fragen zur BOB-App?

Antworten zu häufig gestellten Fragen zur BOB-App haben wir hier für Sie zusammengestellt. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an die 24h-Servicauskunft des VBN unter der Rufnummer 0421 / 59 60 59 oder schreiben Sie eine E-Mail an info(at)vbn.de.

Anzahl der gefundenen Fragen:  

BOB-APP

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  • Was kann die BOB-App, was die klassische grüne BOB-Karte nicht kann?

    Zur Buchung braucht es keinen Automaten. Jedes BOB-Ticket ist vor Fahrtantritt kontaktlos zu jeder Zeit von jedem Ort für jedes Verkehrsmittel des ÖPNV im VBN-Land buchbar. Exakte Fahrtenübersicht sowie Vertragsdaten sind jederzeit verfügbar. Mit der BOB-App können zusätzliche digitale Partnerkarten erstellt werden.
     

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  • Gilt der Tagesbestpreis auch für die BOB-App?

    Ja. Die mit dem BOB-Ticket durchgeführten Fahrten werden täglich erfasst. Bei der Tagesbestpreis-Berechnung werden 4er-Tickets, TagesTickets, 10er-SchülerTickets (BSAG und BREMERHAVEN BUS), Kinder-EinzelTickets, FahrradTickets sowie Kurzstrecken-Tickets zugrunde gelegt. Sie buchen zum Beispiel ein EinzelTicket für eine einfache Fahrt. Bleibt es an diesem Tag bei dieser Fahrt, berechnet BOB Ihnen als Tagesbestpreis nicht den regulären Preis des EinzelTickets, sondern den günstigeren Preis des 4er-Tickets. Buchen Sie an diesem Tag weitere EinzelTickets und deren Wert übersteigt den des TagesTickets, berechnet BOB Ihnen automatisch nicht die Summe der EinzelTickets, sondern das günstigere TagesTicket. 

    Nicht berücksichtigt bei der Tagesbestpreisabrechnung und gesondert berechnet werden 1. Klassezuschläge (4er-Ticket) sowie AnschlussTickets. Auch eine weitere Optimierung auf 7-TageTickets beziehungsweise MonatsTickets erfolgt nicht. 

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  • Kann ich BOB-App und BOB-Karte nutzen?

    Sie können beide Varianten nutzen. Die BOB-App kann als Zusatz oder als Alternative zur bisherigen grünen BOB-Karte verwendet werden. Somit können Sie selbst entscheiden, mit welcher Variante Sie mobil sein wollen. BOB-App und BOB-Karte werden separat abgerechnet.

    War diese Antwort hilfreich? Ja / Nein

  • Kann ich meine Fahrt mit der BOB-App auch erst im Fahrzeug buchen?

    Nein. Anders als bei der grünen BOB-Karte muss bei der BOB-App die Fahrt bereits vor dem Betreten des Fahrzeuges gebucht werden.

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  • Können mit der BOB-App weitere Personen oder Fahrräder mitfahren?

    Ja. Auf jedem BOB-Ticket und jeder digitalen Partnerkarte können bis zu 9 Erwachsene und 9 Kinder (6 bis 14 Jahre einschließlich) sowie pro Fahrt bis zu zwei Fahrräder gebucht werden. Ein Fahrgast darf dabei maximal ein Fahrrad mitnehmen.

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  • Mein Handy ist nicht betriebsbereit, was tun?

    Sollte sich zum Beispiel Ihr Akku vor oder während des Fahrtantritts abschalten, sind Sie dazu verpflichtet, über einen anderen Vertriebsweg ein Ticket zu erwerben. Anderenfalls wird bei einer Kontrolle ein erhöhtes Beförderungsentgelt erhoben. Für die BOB-App gilt, dass die gebuchte Fahrt auf dem betriebsbereiten Handy während der Fahrt ständig mitzuführen und auf Verlangen dem Prüfpersonal vorzuzeigen, diesem gegebenenfalls das Handy auszuhändigen ist. Die Anzeige von Screenshots oder ähnliches ist nicht zulässig. Das BOB-Ticket ist nur in der BOB-App gültig und muss hier vorgezeigt werden.

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  • Was passiert, wenn das Hintergrundsystem nicht mehr erreichbar oder eine Internetverbindung nicht vorhanden ist?

    Die BOB-Tickets sind nach vollständig abgeschlossenen Bestellvorgängen in der BOB-App auch offline verfügbar, sofern diese noch gültig sind.

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  • Wie melde ich mich an?

    Als Neukund:in wählen Sie "Registrieren", füllen das Formular aus und senden die Registrierung ab. Das System prüft nun Ihre Kundendaten und leitet die Daten an das Sie betreuende Verkehrsunternehmen (Bremer Straßenbahn AG (BSAG), BREMERHAVEN BUS oder Verkehr und Wasser, Oldenburg (VWG)) weiter. Von dort erhalten Sie eine E-Mail mit der Bitte, den Vertrag zu aktivieren. Sobald dieser über den Button beziehungsweise über den Link aktiviert wurde, können Sie sich bei der BOB-App anmelden und sich mit einer digitalen Karte verknüpfen.

    Als Inhaber:in der klassischen grünen BOB-Karte wählen Sie "Anmelden" und tragen Ihre bestehenden Vertragsdaten in die Eingabefelder ein. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie eine E-Mail mit der Bitte, der Verknüpfung zu Ihrer neuen digitalen BOB-App zuzustimmen. Sollten Sie Ihre Vertragsdaten nicht zur Hand haben, wenden Sie sich an Ihr betreuendes Verkehrsunternehmen.  

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  • Wie können weitere Personen die BOB-App über meinen Vertrag nutzen?

    Sie melden sich auf dem Endgerät der anderen Person mit Ihren Vertragsdaten an und erstellen eine zusätzliche digitale BOB-Karte. Anschließend muss die Verknüpfung angefragt werden und das Sie betreuende Verkehrsunternehmen Bremer Straßenbahn AG (BSAG), BREMERHAVEN BUS oder Verkehr und Wasser, Oldenburg (VWG) erhält eine E-Mail, um der Verknüpfung zuzustimmen. Sobald dies geschehen ist, können die weiteren Personen die BOB-App vollständig nutzen.

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  • Wie funktioniert die Abrechnung?

    Bei einem Rechnungsbetrag von mindestens 10 Euro wird monatlich abgerechnet, darunter quartalsweise. Frühestens 2 Tage nach Rechnungsstellung und Versand der Rechnung per Post oder E-Mail wird der Rechnungsbetrag fällig und per Lastschrift nicht vor dem 15. des Monats eingezogen. Einwände und Reklamationen müssen innerhalb von 6 Wochen schriftlich gegenüber dem Sie betreuenden Verkehrsunternehmen Bremer Straßenbahn AG (BSAG), BREMERHAVEN BUS oder Verkehr und Wasser, Oldenburg (VWG) geltend gemacht werden. Bei Zahlungsverzug wird die BOB-App unverzüglich für die weitere Nutzung gesperrt und bei Ausbleiben des Zahlungseingangs das Vertragsverhältnis fristlos gekündigt. Kann der monatliche beziehungsweise quartalsweise errechnete Betrag nicht eingezogen werden, wird für jede nicht eingelöste Lastschrift ein zusätzliches Bearbeitungsentgelt in Höhe von 4 Euro zuzüglich zu den gängigen Bankspesen erhoben.

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  • Kann ich meine Rechnung reklamieren?

    Einwände und Reklamationen bezüglich der Rechnung sind innerhalb von sechs Wochen gegenüber dem Sie betreuenden Verkehrsunternehmen Bremer Straßenbahn AG (BSAG), BREMERHAVEN BUS oder Verkehr und Wasser, Oldenburg (VWG) geltend zu machen (siehe auch §10 Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des VBN).
     

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  • Wie verhalte ich mich bei einem Verlust?

    Der Verlust Ihres Handys ist sofort bei dem Sie betreuenden Verkehrsunternehmen (Bremer Straßenbahn AG (BSAG), BREMERHAVEN BUS oder Verkehr und Wasser, Oldenburg (VWG)) zu melden. Alternativ steht Ihnen die 24h-Serviceauskunft des VBN unter 04 21 / 59 60 59 zur Verfügung. Das Handy, welches über die BOB-App registriert ist, wird sofort für BOB gesperrt. Eine Berechnung von Fahrten, die nach der Verlustmeldung noch gespeichert werden, erfolgt nicht. Eine Sperrung des BOB-Tickets beziehungsweise des Handys, welches über die BOB-App registriert ist, ist aus anderen Gründen jederzeit möglich. Die Registrierung eines weiteren/neuen Handys (digitale Karten) zur Nutzung der BOB-App ist kostenlos.
     

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Sie haben noch Fragen zum Deutschland-Ticket?

Antworten zu häufig gestellten Fragen zum Deutschland-Ticket haben wir hier für Sie zusammengestellt. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an die 24h-Servicauskunft des VBN unter der Rufnummer 0421 / 59 60 59 oder schreiben Sie eine E-Mail an info(at)vbn.de.

Anzahl der gefundenen Fragen:  

Deutschlandticket

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  • Ich habe mein Deutschland-Ticket rechtzeitig zum 10. des Vormonats beantragt aber es noch nicht erhalten. Was mache ich?

    Sollten Sie Ihr Deutschland-Ticket rechtzeitig beantragt aber noch nicht erhalten haben, setzen Sie sich bitte direkt mit dem Verkehrsunternehmen, bei dem Sie es beantragt haben, in Verbindung.  

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  • Was ist das Deutschland-Ticket?

    Das Deutschland-Ticket ist ein Ticket, mit dem Busse und Bahnen im Nahverkehr (ÖPNV) bundesweit genutzt werden können. In den Zügen des Fernverkehrs (IC, EC und ICE) und bei Anbietern wie zum Beispiel FlixTrain oder touristischen Verkehren gilt das Deutschland-Ticket nicht. Das Deutschland-Ticket wird auch als 49-Euro-Ticket bezeichnet, gemeint ist das Gleiche.

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  • Wo bekomme ich das Deutschland-Ticket?

    Am schnellsten und bequemsten gibt es das Deutschland-Ticket als digitales Handyticket in der bekannten FahrPlaner-App oder in der neuen ABOS im VBN-App. In beiden Anwendungen kann es ohne gesonderten Papierantrag beantragt werden. Nach einmaliger Registrierung wird das Ticket dort abgelegt und angezeigt. Das Ticket wird in den Apps auch offline angezeigt. 

    Fahrgäste, die das Deutschland-Ticket nicht auf ihr Mobilgerät laden möchten oder die kein Mobilgerät besitzen, können sich an das für sie zuständige Verkehrsunternehmen wenden. Dort erhalten sie das Deutschland-Ticket auch als Chipkarte. 

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  • Wie und wo bekomme ich das Deutschland-Ticket, wenn ich keinen Internetzugang und keine E-Mail-Adresse habe?

    Dann können Sie persönlich vor Ort im Kundencenter von BSAG, BREMERHAVEN BUS oder VWG ein Deutschland-Ticket als Chipkarte erhalten. 

    War diese Antwort hilfreich? Ja / Nein

  • Was kostet das Deutschland-Ticket?

    Das Deutschland-Ticket kostet 49 Euro im Monat und ist ein monatlich kündbares Abonnement.   

    War diese Antwort hilfreich? Ja / Nein

  • Wie bezahle ich das Deutschland-Ticket?

    Beim Kauf über die Vertriebswege im VBN ausschließlich per SEPA-Lastschriftverfahren. 

    Beim Direktkauf in der FahrPlaner-App ist zusätzlich die Zahlung per Kreditkarte möglich. 

    Perspektivisch wird in der FahrPlaner-App auch die Zahlung per PayPal, Apple Pay oder Google Pay möglich sein.  

    War diese Antwort hilfreich? Ja / Nein

  • Gibt es das Deutschland-Ticket auch am Automaten zu kaufen?

    Nein. Da es sich um ein Abonnement handelt, kann das Deutschland-Ticket nicht am Automaten gekauft werden.   

    War diese Antwort hilfreich? Ja / Nein

  • Ich habe ein VBN-SemesterTicket. Kann ich ins Deutschland-Ticket wechseln?

    Ja, es ist möglich ein "D-Ticket Upgrade VBN-SemesterTicket" zu einem monatlichen Preis von 17,30 Euro zu kaufen. Damit wird das VBN-SemesterTicket zum Deutschland-Ticket. 

    Das Ticket ist nur in Verbindung mit einem VBN-SemesterTicket und nur in Verbindung mit einem gültigen, amtlichen Lichtbildausweis als Nachweis der Identität gültig. Der Kauf ist freiwillig, das heißt die Studierenden können das Upgrade-Ticket bei Bedarf hinzukaufen. Es ist wie das Deutschland-Ticket monatlich kündbar.

    Das Upgrade kann in der "FahrPlaner-App" und in der "ABOS IM VBN-App" digital gekauft werden.

    Außerdem kann unter www.vwg.de das Upgrade als Chipkarte oder digitales Ticket über ein Online-Formular bei der VWG beantragt werden. 

    War diese Antwort hilfreich? Ja / Nein

  • Gibt es für sozialschwache Menschen Vergünstigungen beim Deutschland-Ticket?

    Nein, aktuell leider nicht. 

    War diese Antwort hilfreich? Ja / Nein

  • Wie kaufe ich ein Deutschland-Ticket für mein Kind? Und gibt es ein spezielles Deutschland-Ticket für Kinder und Jugendliche?

    Es gibt kein spezielles Deutschland-Ticket für Kinder und Jugendliche. Das heißt, Kinder ab 6 Jahren können mit einem Deutschland-Ticket für 49 Euro im Monat fahren. Kinder im Alter von 0 bis einschließlich 5 Jahren fahren grundsätzlich kostenfrei mit.  

    Im VBN kann das Deutschland-Ticket für ein minderjähriges Kind als Chipkarte bei den Verkehrsunternehmen BSAG, VWG und BREMERHAVEN BUS bestellt werden. Hier bestellt man als Vertragspartner für den minderjährigen Ticketnutzer.  

    Als Handy-Ticket ist der Kauf in der App "ABOS IM VBN" möglich. Hierzu die ABOS IM VBN-App auf das Mobilgerät des Kindes oder Jugendlichen laden und sich registrieren. Beim Kauf des Deutschland-Tickets dann anklicken, dass man selbst der Vertragspartner ist und das Ticket als gesetzlicher Vertreter für sein Kind kauft. Man hinterlegt dann die eigenen Kontodaten für das SEPA-Verfahren.      

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  • Wie und wo kündige ich mein Deutschland-Ticket?

    Wer sein Abo kündigen möchte, wendet sich an den jeweilige Vertragspartner. Das Abo kann monatlich bis zum 10. des jeweiligen Monats mit Wirksamkeit zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung in der FahrPlaner-App erfolgt durch Bestätigen des ABO-Kündigen-Buttons in der monatlichen E-Mail, die zu jeder Bereitstellung eines neuen Deutschland-Tickets vom VBN versendet wird.

    Es wird daran gearbeitet, dass eine direkte Kündigung in der FahrPlaner-App möglich wird.

    In der ABOS im VBN-App ist eine Kündigung direkt möglich. 

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  • Was bedeutet monatlich kündbar beim Deutschland-Ticket?

    Das Deutschland-Ticket kann jeweils bis zum 10. des Monats zum Ende des Kalendermonats gekündigt werden. Es gibt keine Mindestlaufzeit.  

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  • Kann ich das Deutschland-Ticket beliebig oft kündigen und neu abonnieren?

    Ja, das geht beliebig oft.  

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  • Kann ich mit dem Deutschland-Ticket weitere Personen kostenlos mitnehmen?

    Nein, es gibt keine Mitnahmeregelung. Kinder im Alter von 0 bis einschließlich 5 Jahren fahren grundsätzlich kostenfrei. 

    War diese Antwort hilfreich? Ja / Nein

  • Kann ich mit dem Deutschland-Ticket Hunde kostenlos mitnehmen?

    Nein. Für die Hundemitnahme im VBN-Gebiet muss ein entsprechendes Ticket gemäß VBN-Tarif gekauft werden.

    War diese Antwort hilfreich? Ja / Nein

  • Kann ich für meinen Hund ein Deutschland-Ticket kaufen?

    Nein, das geht nicht. 

    War diese Antwort hilfreich? Ja / Nein

  • Kann ich mit dem Deutschland-Ticket Fahrräder kostenlos mitnehmen?

    Nein. Für die Fahrradmitnahme im VBN-Gebiet muss ein entsprechendes Ticket gemäß VBN-Tarif gekauft werden. 

    War diese Antwort hilfreich? Ja / Nein

  • Kann ich das Deutschland-Ticket an eine andere Person weitergeben?

    Nein. Das Deutschland-Ticket ist personalisiert und daher nicht übertragbar. 

    War diese Antwort hilfreich? Ja / Nein

  • Kann ich mit dem Deutschland-Ticket auch die 1. Klasse nutzen?

    Nein. Das Deutschland-Ticket gilt nur für die 2. Wagenklasse.

    Innerhalb des VBN-Gebietes kann ein 1. Klasse-Zuschlag nach VBN-Tarif hinzugekauft werden (an den Automaten, in den Verkaufsstellen und in der FahrPlaner-App).

    Der 1. Klasse-Zuschlag gilt nicht auf den IC-Fahrten zwischen Bremen und Augustfehn.

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  • Wo kann ich mit dem Deutschland-Ticket fahren?

    Das Deutschland-Ticket gilt im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in ganz Deutschland. In Zügen des Fernverkehrs (ICE, IC/EC) sowie Sonderverkehren (Flixtrain, touristische Verkehre) kann das Deutschland-Ticket nicht genutzt werden.  

    War diese Antwort hilfreich? Ja / Nein

  • Kann ich mit dem Deutschland-Ticket den IC zwischen Bremen und Norddeich nutzen?

    Ja, der IC auf dieser Strecke darf mit dem Deutschland-Ticket genutzt werden. 

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  • Gilt das Deutschland-Ticket für einen Kalendermonat?

    Wir bieten das Deutschland-Ticket ausschließlich für einen Kalendermonat und nicht für einen Zeitraum von 30 oder 31 Tagen an. Trotzdem kann über eine der Apps das Deutschland-Ticket auch noch zum Beispiel am 20. eines Monats gekauft werden. Es gilt dann aber "nur" bis Ende des Monats und kostet auch 49 Euro.    

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  • Gibt es das Deutschland-Ticket auch als JobTicket?

    Das Deutschland-Ticket wird auch als Abonnement an Firmen und Behörden ausgegeben. Wenn der Arbeitgeber sich bereit erklärt, sich mit mindestens 25 Prozent des Ausgabepreises (49 Euro) zu beteiligen, wird ein Rabatt von 5 Prozent gewährt. 

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  • Gilt die VBN-Mobilitätsgarantie auch beim Deutschland-Ticket?

    Ja, auch mit dem Deutschland-Ticket haben Fahrgäste Anspruch auf eine Entschädigung im Rahmen der VBN-Mobilitätsgarantie, wenn die Verspätung am Fahrziel mehr als 20 Minuten beträgt. Die Entschädigungshöhe beträgt 3 Euro pro Garantiefall.  

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Sie haben noch Fragen zur FahrPlaner-App?

Antworten zu häufig gestellten Fragen zur FahrPlaner-App haben wir hier für Sie zusammengestellt. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an die 24h-Servicauskunft des VBN unter der Rufnummer 0421 / 59 60 59 oder schreiben Sie eine E-Mail an app(at)vbn.de.

Anzahl der gefundenen Fragen:  

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  • Welche Vorteile bieten der FahrPlaner und die FahrPlaner-App?

    Mit dem FahrPlaner nutzen Sie die zentrale Mobilitätsplattform im Nordwesten und umzu. Der FahrPlaner für grenzenlose individuelle Mobilität: Bus & Bahn, Park & Ride und Carsharing, Bike & Ride und Bikesharing, Taxi oder Fußweg. Meter- und minutengenau für das VBN-Land, Niedersachsen, Hamburg, Teile Mecklenburg-Vorpommerns und den deutschlandweiten Zugverkehr. 

    Inklusive HandyTicket für alle Verkehrsmittel im Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (VBN) und im Niedersachsentarif, mobil zu jeder Zeit, von jedem Ort!

    Geben Sie Ihre Fahrt mit den Adressangaben ein. Also "von Tür zu Tür", vom Start zum Ziel. So wird Ihnen der Fahrplan für die gesamte Strecke mit Abfahrts- und Ankunftszeiten aller Verkehrsmittel im ausgewählten Zeitraum angezeigt. Mit der Vorauswahl können Sie bestimmte Anzeigen (zum Beispiel Fernverkehr wie ICE/IC/EC) ausschließen. Der FahrPlaner nennt Ihnen die passenden Fahrkartenangebote für Ihre Fahrt.

    In der Verbindungsauskunft wird aufgeführt, bis zu welcher (Bus-/Zug-)Station die jeweilige Fahrkarte gilt. So sehen Sie, ob Ihr Zugticket die Weiterfahrt (zum Beispiel mit Bus oder Straßenbahn) bis zur Zielstation beinhaltet. Benötigen Sie für die Weiterfahrt vor Ort eine zusätzliche Fahrkarte, erhalten Sie dazu den Hinweis mit Angabe der Tarifinformationen.

    Mit dem Klick auf das Fahrkartenangebot werden Sie zum Ticketshop weitergeleitet. Dort können Sie das HandyTicket buchen. Nutzen Sie den FahrPlaner über eine Webseite (zum Beispiel  www.niedersachsentarif.de), können Sie im Ticketshop ein Online-Ticket für den Niedersachsentarif buchen und ausdrucken. 

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  • Welche Tickets kann ich mit der FahrPlaner-App / dem FahrPlaner als Handy- / Online-Ticket erwerben?

    Seit Mai 2023 kann das Deutschland-Ticket in der FahrPlaner-App abonniert werden.   

    Darüber hinaus können derzeit folgende VBN-Tickets für Fahrten im Verbundgebiet ganz bequem als HandyTicket erworben werden:

    Sehen Sie hier das Geltungsgebiet des VBN: VBN-Land

    Derzeit können folgende Fahrkarten des Niedersachsentarifs ganz bequem als Online-Ticket (mit dem FahrPlaner) und als HandyTicket (mit der FahrPlaner-App) erworben werden:

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  • Für welche Tarife bietet der FahrPlaner Preisauskünfte an?

    Preisauskünfte gibt es für die folgenden Verbünde / Tarife / Verkehrsgemeinschaften:

    • Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (VBN)
    • Übergangstarif südlicher Landkreis Diepholz – Nienburg / Rahden (Infos bei VBN​​​​​​​)
    • Niedersachsentarif (zum Beispiel Niedersachsen-Ticket, Niedersachsentarif)
    • ROSA Tarifverbund (ROSA)
    • Verkehrsgemeinschaft Grafschaft Bentheim (VGB)
    • Verkehrsgesellschaft Hameln-Pyrmont (die Öffis)
    • Verkehrsgesellschaft Landkreis Nienburg (VLN)
    • Verkehrsgemeinschaft Osnabrück (VOS)
    • Verkehrsverbund Region Braunschweig (VRB)
    • Verkehrsverbund Süd-Niedersachsen (VSN)
    • Verkehrsverbund Warnow (VVW)

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  • Im FahrPlaner sind mir falsche Fahrplan- und / oder Echtzeitdaten aufgefallen. Was kann ich tun?

    Echtzeitinformationen stellen eine Prognose dar. Abweichungen lassen sich deshalb nicht immer vermeiden. Im FahrPlaner werden die Daten angezeigt, die von den Verkehrsunternehmen übermittelt werden. Sollten Sie fehlerhafte Informationen bemerken, freuen wir uns, wenn Sie uns diese über das Formular Lob & Kritik in der FahrPlaner-App oder per E-Mail an app(at)vbn.de übermitteln. Bitte machen Sie möglichst genaue Angaben zur Verbindung (Linie, Richtung, Starthaltestelle, Abfahrtszeit), zum Zeitpunkt und zur Art Ihrer Abfrage (Verbindungssuche, Abfahrtstafel oder Push-Nachricht). Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

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  • Bei der App-Funktionalität ist mir ein Fehler aufgefallen und /oder ich erhalte eine Fehlermeldung von der App. Was kann ich tun?

    Sollten Sie einen Fehler in der Funktionalität der App bemerken, melden Sie uns diesen bitte über das Formular Lob & Kritik in der FahrPlaner-App oder direkt per E-Mail an app(at)vbn.de. Bitte machen Sie dabei möglichst genaue Angaben zum Fehlerbild (z.B. Screenshots), zur App-Version (Einstellung -> App-Infos), Betriebssystem mit Version (iOS / Android), Gerätetyp und Zeitpunkt, wann der Fehler auftritt. Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

    War diese Antwort hilfreich? Ja / Nein

  • Für welche Betriebssysteme gibt es die FahrPlaner-App und wo steht sie zum Download bereit?

    Die FahrPlaner-App ist für Geräte mit Android Betriebssystem (mindestens Android 8) und iOS Betriebssystem (Apple) verfügbar. Hier gelangen Sie zu den App Stores, wo Sie den FahrPlaner als App herunterladen können:

    Alternativ steht Ihnen der FahrPlaner als Webanwendung auf www.vbn.de und auf www.niedersachsentarif.de zur Verfügung.

    Für Android-Betriebssysteme können wir Ihnen auf Anfrage eine aktuelle Installationsdatei der FahrPlaner-App zukommen lassen. Ihre Nachricht schicken Sie bitte an: app(at)vbn.de. Bitte beachten Sie, dass Probleme mit dem Google-Account und/oder funktionale Einschränkungen auftreten können, zum Beispiel mit der Kartendarstellung oder mit Push-Benachrichtigungen. Dafür bieten wir keinen Support an.

    Installationsdateien für iOS-Betriebssysteme stehen nicht zur Verfügung.

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  • Welche Berechtigungen (Netzwerkkommunikation) und Zugriffe (Kontakte, Kamera, Standort) benötigt die FahrPlaner-App? Was passiert, wenn ich nicht zustimme?

    Nach der Installation der FahrPlaner-App können Sie selbst entscheiden, ob Sie die Funktionen und damit die Berechtigungen zulassen möchten oder nicht. Auf iOS-Geräten und Geräten mit Android 8 oder einer höheren Version lassen sich die einzelnen Berechtigungen in den Android-Systemeinstellungen permanent aktivieren beziehungsweise deaktivieren und werden nicht mehr vor der Installation der FahrPlaner-App abgefragt. Bei älteren Android-Geräten lässt sich der Zugriff auf einzelne Berechtigungen nach der Installation manuell in den App-Einstellungen steuern.

    Für die Funktion, Adressen aus den Kontakten als Start oder Ziel in die Verbindungssuche der FahrPlaner-App zu übernehmen, ist der Zugriff auf Ihre Kontakte notwendig.

    Die Berechtigung zur Netzwerkkommunikation wird für die Verbindung zum Internet (WLAN/Mobilfunk) benötigt, um Fahrplan- und Echtzeitdaten aufzurufen.

    Die Berechtigung für "Bilder und Videos aufnehmen" (Kamera) wird benötigt, um eigene Bilder für Icons bei "Meine Adressen" zu verwenden. Diese Berechtigung ist ebenfalls notwendig, um eigene Bilder im Formular "Lob & Kritik" verwenden zu können.  

    Basierend auf Ihrem Standort zeigt Ihnen die FahrPlaner-App nahegelegene Haltestellen, Fahrtmöglichkeiten und Servicemitteilungen (News) an. So wird zum Beispiel bei Start- oder Zielsuche der Standort genutzt, um näherliegende Haltestellen und Punkte bevorzugt vorzuschlagen.

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  • Kann ich in der FahrPlaner-App eine Verbindung zum Offline-Zugriff abspeichern?

    Um ohne Internetverbindung auf eine gewählte Fahrtmöglichkeit zugreifen zu können, speichern Sie diese auf Ihrem Handy. Rufen Sie die gewünschte Verbindung auf, wählen Sie eine Fahrtmöglichkeit aus und klicken Sie auf „Speichern“. Anschließend finden Sie Ihre Offline-Verbindung schnell über den Menüpunkt „Meine Routen“.

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  • Warum ist mein eingerichteter Alarm (Verbindungsalarm, Pendler-Alarm) in der FahrPlaner-App nicht mehr verfügbar?

    Der Alarm ist jeweils bis zum nächsten Fahrplanwechsel gültig. Danach ist eine Neueinrichtung notwendig. Fahrplanwechsel finden mindestens einmal im Jahr statt (Mitte Dezember), bei einigen Unternehmen auch häufiger. Aktuell startet der Verbindungsalarm eine Stunde vor der Abfahrt. 

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  • Wie erstelle ich ein Widget (Favoriten-Inhalt für die Startseite Ihres Handys) mit Abfahrtsinformationen zu Haltestellen?

    Sie können Widgets auf Handys mit Android Betriebssystemen nutzen. Legen Sie das Widget über die Funktionen Ihres Geräts an. Das FahrPlaner-Widget zeigt Ihnen aktuelle Abfahrtszeiten mit Echtzeitinformationen zu Haltestellen in Ihrer Nähe oder Ihren Favoritenhaltestellen an.

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Konnten wir Ihre Frage nicht beantworten? Welche Information fehlt Ihrer Meinung nach?

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Alle Informationen zur preisgekrönten Schweizer Erfolgsapp und Antworten auf Ihre Fragen zu kostenfreiem Download, Nutzung, Zahlungsweise et cetera finden Sie auf der FAIRTIQ-Webseite

Sie haben noch Fragen zum HandyTicket?

Antworten zu häufig gestellten Fragen zum HandyTicket haben wir hier für Sie zusammengestellt. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an die 24h-Servicauskunft des VBN unter der Rufnummer 0421 / 59 60 59 oder schreiben Sie eine E-Mail an info(at)vbn.de.

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HandyTicket

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  • Was ist der Unterschied zwischen HandyTicket und OnlineTicket?

    Mit der FahrPlaner-App sind HandyTickets des VBN und des Niedersachsentarifs erhältlich:

    • Tickets des VBN gibt es derzeit als HandyTicket zum sofortigen Fahrtantritt und nicht als OnlineTicket. 
    • Tickets des Niedersachsentarifs sind als Handy- und OnlineTicket in der FahrPlaner-App und im Ticketshop Niedersachsentarif erhältlich. Vor Fahrtantritt können OnlineTickets im Ticketshop Niedersachsentarif als PDF ausgedruckt werden. 

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  • Wie kaufe ich ein Handy- oder OnlineTicket?

    Für den Kauf eines Handy- oder OnlineTicket müssen Sie mindestens 18 Jahre und voll geschäftsfähig sein. 

    Sie benötigen für den HandyTicket-Kauf ein internetfähiges Handy mit Android- oder iOS-Betriebssystem sowie die FahrPlaner-App in der jeweils aktuellen Version. Für das Herunterladen der FahrPlaner-App über die App Stores sowie den Kauf eines HandyTickets ist eine Onlineverbindung notwendig. Für die Nutzung des Mobilfunkanschlusses fallen Kosten an. 

    Sie können Handy- oder OnlineTickets mit einem Kundenkonto erwerben, das Sie in der FahrPlaner-App (im Menüpunkt „Tickets“ – Kopfsymbol oben rechts), über die VBN-Webseite mit oder im Ticketshop Niedersachsentarif anlegen. Zusätzlich ist ein Kauf als "Gast" ohne Registrierung mit den Bezahlverfahren Kreditkarte, PayPal, Apple Pay und Google Pay möglich. Für regelmäßige Käufe von Handy- oder OnlineTickets bietet sich ein Kundenkonto an. Damit entfallen die notwendigen Eingaben Ihrer Kundendaten bei jedem Ticketkauf. Weiterhin können Kaufbelege aufgerufen und ausgedruckt werden, was beim „Gast“-Zugang nicht möglich ist. Bitte registrieren Sie sich mit Ihren persönlichen Daten, vergeben ein Passwort und wählen das gewünschte Bezahlverfahren (SEPA-Lastschrift, Kreditkarte, PayPal, Apple Pay oder Google Pay).

    Für den Kauf von Handy- und OnlineTickets stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:

    Kauf eines HandyTickets

    • Beim Kauf über den Menüpunkt „Tickets“ wählen Sie aus dem Angebot Ihr gewünschtes HandyTicket aus und ergänzen die weiteren Angaben zu Ihrer Fahrt. 
    • Beim Kauf über die Verbindungssuche (Start, Ziel) wählen Sie Ihr gewünschtes HandyTicket aus dem Angebot für Ihre Fahrt aus.

    Nach Abschluss des Kaufprozesses wird das HandyTicket direkt auf Ihr Handy geladen. Der Kauf beziehungsweise das Speichern von HandyTickets auf herkömmlichen PCs einschließlich Laptops und ähnlichem ist nicht möglich. 

    Kauf eines OnlineTickets 

    • Beim Kauf über den Ticketshop Niedersachsentarif wählen Sie Ihr gewünschtes Ticket aus und ergänzen die weiteren Angaben zu Ihrer Fahrt.
    • Beim Kauf über die Verbindungssuche des FahrPlaners (www.vbn.de oder www.niedersachsentarif.de) wählen Sie Ihr gewünschtes Ticket aus dem Angebot für die Verbindung aus.

    Das OnlineTicket können Sie nach dem Kauf im Ticketshop Niedersachsentarif als PDF herunterladen und ausdrucken. Es wird automatisch in die FahrPlaner-App geladen, sofern Sie mit Ihrem Account eingeloggt sind.
     

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  • Was ist zu beachten, wenn ich ein Handy- oder OnlineTicket "unregistriert" als Gast kaufe?

    Beim Kauf eines HandyTickets als Gast und somit ohne Kundenkonto können Sie Ihr HandyTicket nur auf dem Gerät abrufen, mit dem Sie das HandyTicket gekauft beziehungsweise heruntergeladen haben. Als Zahlungsmittel stehen PayPal, Kreditkarte, Apple Pay und Google Pay zur Verfügung. Bitte achten Sie darauf, dass das HandyTicket personalisiert ist. Ansonsten werden die Daten der Person verwendet, von deren Konto die Zahlung des HandyTickets erfolgt. Kaufbelege sind nur mit einem Kundenkonto abrufbar. Deshalb gibt es beim Ticketkauf als Gast keine Kaufbelege.

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  • Ist das Handy- oder OnlineTicket übertragbar? Kann ich Tickets auch für andere Personen kaufen?

    Jedes Handy- und OnlineTicket ist personalisiert und somit nicht übertragbar. Sie können Handy- und OnlineTickets allerdings auch für mitreisende Personen erwerben, indem Sie während des Kaufvorgangs den Namen der jeweiligen Personen angeben. Bei der Ticketkontrolle sind die gültigen HandyTickets jeweils mit den amtlichen Lichtbildausweisen der Ticketnutzer:innen vorzuzeigen. Bei Fahrten mit dem VBN-TagesTicket für 2 bis 5 Personen und dem Niedersachsen-Ticket für 2 bis 5 Personen muss die Person, die als erste Person und somit als Ticketinhaber:in auf dem Ticket eingetragen ist, stets dabei sein. Beim Niedersachsen-Ticket sind die Namen der Mitfahrenden bei der Buchung einzutragen. Kostenfrei mitfahrende Kinder (bis zu drei Kinder zwischen 6 und 14 Jahre und alle Kinder unter 6 Jahre) werden nicht namentlich vermerkt. 

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  • Was kostet ein Handy- oder OnlineTicket?

    Es gelten die jeweils aktuellen Ticketpreise des Verkehrsverbundes Bremen / Niedersachsen und des Niedersachsentarifs.

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  • Mit welchen Zahlungsmitteln kann ich Handy- oder OnlineTickets kaufen?

    Sie zahlen ganz bequem und bargeldlos:

    • Bei registrierten Ticketkäufen (mit Kundenkonto): mit SEPA-Lastschriftverfahren, Kreditkarte, PayPal, Apple Pay oder Google Pay
    • Bei Käufen als „Gast“ ohne Registrierung: mit Kreditkarte, PayPal, Apple Pay oder Google Pay

    Zahlungsmöglichkeiten:

    • SEPA-Lastschriftverfahren: Der Betrag wird von Ihrem Konto abgebucht.
    • Kreditkarte (AmericanExpress, Mastercard oder Visa): Ihr Kreditkartenkonto wird mit dem entsprechenden Betrag belastet.
    • PayPal, Apple Pay und Google Pay: Das von Ihnen hinterlegte Zahlungsmittel wird mit dem entsprechenden Betrag belastet.

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  • Wo finde ich nach dem Kauf mein Handy- oder OnlineTicket?

    Nach dem Kauf wird Ihr HandyTicket direkt in die FahrPlaner-App geladen. Das erworbene HandyTicket ist unter dem Menüpunkt „Tickets“ (auch im Offline-Modus) aufrufbar. Bitte beachten Sie, dass Sie hierfür in Ihrem Kundenkonto eingeloggt bleiben müssen.
    Das OnlineTicket können Sie nach dem Kauf im Ticketshop Niedersachsentarif als PDF herunterladen und ausdrucken. Es wird außerdem zusätzlich automatisch in die FahrPlaner-App geladen, sofern Sie mit Ihrem Account eingeloggt sind.

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  • Wie erhalte ich einen Kaufbeleg für mein Handy- oder OnlineTicket?

    Automatisierte Kaufbelege gibt es nur für Handy- und OnlineTickets, die mit einem Kundenkonto gekauft wurden.

    Eine Übersicht Ihrer gekauften HandyTickets finden Sie in Ihrem Kundenportal. Loggen Sie sich hierfür auf der VBN-Webseite unter Kunden-Login oder im Ticketshop Niedersachsentarif ein. Hier können Sie Kaufbelege für jedes gekaufte Handy- und OnlineTicket einsehen und ausdrucken.

    Für Käufe als "Gast" gibt es keine automatisierten Kaufbelege. Wenden Sie sich in diesem Fall an app(at)vbn.de.

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  • Kann ich ein Handy- oder OnlineTicket stornieren oder umtauschen?

    Handy- und OnlineTickets des Niedersachsentarifs können vor dem ersten Geltungstag storniert werden. Danach ist eine Rückgabe oder Stornierung ausgeschlossen. Niedersachsen-Tickets und VBN-HandyTickets sind grundsätzlich von einer Rückgabe und Stornierung ausgeschlossen. 

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  • Bis wann muss ich das Handy- oder OnlineTicket gekauft haben, um über ein gültiges Ticket zu verfügen?

    • VBN-HandyTickets sind mit Abschluss des Kaufvorgangs sofort gültig und können nicht im Voraus für einen späteren Gültigkeitsbeginn erworben werden.
    • HandyTickets als Fahrkarten des Niedersachsentarifs können maximal drei Monate im Voraus erworben werden.

    Vor Betreten des Fahrzeuges muss der Kaufvorgang abgeschlossen und das HandyTicket auf dem Handy-Display sichtbar sein.

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  • Wie erfolgt die Ticketkontrolle mit einem Handy- oder OnlineTicket und was passiert, wenn der Akku meines Handys leer ist oder ich mein Handy verloren habe?

    Zeigen Sie dem Kontrollpersonal Ihr Handy mit dem im Display geöffneten HandyTicket innerhalb der FahrPlaner-App oder das OnlineTicket als gedrucktes PDF. Handy- und OnlineTickets sind nur in Kombination mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig.

    Ticketkontrolle auch ohne Mobilfunkempfang:
    Das HandyTicket ist nach dem abgeschlossenen Kaufvorgang offline unter dem Menüpunkt "Tickets“ als gültiges Ticket verfügbar. Als Voraussetzung dafür müssen Sie in Ihrem Kundenkonto eingeloggt bleiben.

    Kann das HandyTicket bei der Kontrolle nicht vorgezeigt werden (weil das Handy nicht funktionsfähig ist oder verloren wurde), gilt dies als Fahrt ohne gültiges Ticket. Dann wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt von mindestens 60 Euro erhoben.

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  • Wie kann das für den Kauf von Handy- und OnlineTickets hinterlegte Zahlungsmittel geändert werden?

    Sie können Ihr hinterlegtes Zahlungsmittel im Kundenportal ändern. Loggen Sie sich in der FahrPlaner-App (Menüpunkt „Tickets“ – Kopfsymbol oben rechts) oder auf der VBN-Webseite unter Kunden-Login oder im Ticketshop Niedersachsentarif ein.

    In der FahrPlaner-App eingeloggt, gelangen Sie über den Menüpunkt „Einstellungen“ zu Ihren „Ticket Einstellungen“, wo Ihre hinterlegten Zahlungsmittel angezeigt werden. Wählen Sie nun Ihr neues Zahlungsmittel aus, geben die erforderlichen Daten ein und speichern die Eingaben ab. Nach dem Abspeichern wird das bisherige Zahlungsmittel ersetzt. 

    Auf der VBN-Webseite im Bereich Kunden-Login und im Ticketshop Niedersachsentarif legen Sie im Kundenportal bei "Zahlungsmittel" die neuen Bezahldaten an.

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  • Was ist zu beachten, wenn ich mir ein neues Handy zulege oder mein Handy verliere?

    Bei einem Handywechsel müssen Sie die FahrPlaner-App neu installieren. Ihr Zugang bleibt erhalten und ist über die bisher genutzte E-Mail-Adresse und Ihr Passwort erreichbar. Gegebenenfalls noch gültige HandyTickets sind über den Menüpunkt "Tickets" aufrufbar. 

    Bei Verlust Ihres Handys sollten Sie umgehend Ihr Passwort im Kundenportal auf der VBN-Webseite unter: Kunden-Login oder im Ticketshop Niedersachsentarif ändern, um Ticketkäufe durch Nichtberechtigte zu verhindern.

    Das HandyTicket ist nicht an Ihre Mobilfunknummer gebunden. Sie loggen sich unabhängig von der genutzten SIM-Karte in die FahrPlaner-App ein und Ihre persönlichen Einstellungen und gebuchten Tickets werden geladen.

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  • Wie ändere ich das Passwort für mein Kundenkonto und wie erhalte ich ein neues Passwort, wenn ich mein aktuelles vergessen habe?

    Sie können Ihr Passwort bequem in Ihrem Kundenkonto entweder über die Fahrplaner-App (Menüpunkt „Tickets“ – Kopfsymbol) oder auf der VBN-Webseite unter Kunden-Login oder im Ticketshop Niedersachsentarif ändern.

    Haben Sie Ihr Passwort vergessen, können Sie dies dort ebenfalls zurücksetzen und sich ein neues Passwort zuschicken lassen.

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  • Warum erfolgt die Abbuchung der gekauften Handy- und OnlineTickets durch die Firma Logpay Financial Services GmbH?

    Logpay Financial Services GmbH wurde vom VBN mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs für die Käufe von Handy- und OnlineTickets beauftragt.

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  • Wer hat Zugriff auf meine Daten?

    Wir garantieren Ihnen einen sorgfältigen Umgang mit Ihren persönlichen Daten, die von uns nur zum Zwecke der technischen Abwicklung und Abrechnung an die betreffenden Dienstleister (eos.uptrade GmbH, Hamburg und LogPay Financial Services GmbH, Eschborn) weitergegeben werden. Die personenbezogenen Bestelldaten werden nach den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erhoben, verarbeitet und genutzt. Während des gesamten Bestellprozesses werden alle Daten durch eine sichere Online-Verbindung zwischen dem Endgerät des Bestellers und dem verbundenen Rechner sowie den mit diesem verbundenen nachgelagerten Systemen geschützt. Weitere Informationen zum Datenschutz nach Artikel 13 und 14 DSGVO sind unter www.vbn.de/datenschutz zu finden.

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Sie haben noch Fragen zum VBN-JobTicket?

Antworten zu häufig gestellten Fragen zum VBN-JobTicket haben wir hier für Sie zusammengestellt. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an die 24h-Servicauskunft des VBN unter der Rufnummer 0421 / 59 60 59 oder schreiben Sie eine E-Mail an info(at)vbn.de.

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JobTicket

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  • Gibt es unterschiedliche VBN-JobTickets?

    Ja. Es gibt die zwei Formen: VBN-JobTicket für Erwachsene und VBN-JobTicket für Auszubildende.

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  • Was ist der wesentliche Unterschied zwischen dem VBN-JobTicket für Auszubildende und dem VBN-JobTicket für Erwachsene?

    Seit dem 01.09.2022 ist das VBN-JobTicket für Auszubildende dem jungen Abo-Ticket TIM gleichgestellt. Damit unterscheidet sich das VBN-JobTicket für Auszubildende hinsichtlich seiner Gültigkeit (VBN-Land) und seines Preises (monatlich 30 Euro) grundsätzlich vom VBN-JobTicket für Erwachsene. Alle Infos zu TIM finden sich unter www.vbn.de/tickets/ticketangebot/tim.

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  • Wo bekomme ich das VBN-JobTicket?

    Um einen Rahmenvertrag für das VBN-JobTicket abzuschließen, wenden sich die Arbeitgeber bitte an eines der drei Abo-Unternehmen BSAG, BREMERHAVEN BUS oder VWG Oldenburg. Hier wird die Abwicklung und Herausgabe der Tickets vereinbart.

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  • Können VBN-JobTickets auch individuell beantragt werden?

    Nein. Die Mindestabnahmemenge von einem oder mehrerer Unternehmen (Besteller) beträgt 20 Tickets.

    VBN-JobTicket für Auszubildende: Azubis, deren Unternehmen kein JobTicket bestellen, können individuell zu identischen Konditionen TIM – das junge Abo-Ticket beantragen.

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  • Wer zahlt das JobTicket?

    Das wird in den Unternehmen unterschiedlich gehandhabt. Grundsätzlich zahlen alle Arbeitnehmer:innen ihr VBN-JobTicket selbst, in der Regel wird es dazu direkt vom Gehalt abgezogen. Viele Unternehmen beteiligen sich jedoch anteilig daran, manche übernehmen die Kosten vollständig.

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  • Gibt es eine Mindestvertragslaufzeit?

    Der Rahmenvertrag zwischen dem oder den Unternehmen und dem jeweiligen Verkehrsunternehmen hat eine Laufzeit von 12 Monaten, die sich, wenn keine Kündigung eingeht, automatisch auf unbestimmte Zeit verlängert.

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  • Können Mitarbeiter:innen auch unterjährig in einen bestehenden Vertrag eintreten?

    Ja. Mitarbeiter:innen können auch während der Vertragslaufzeit eintreten, sind dann aber an den jeweiligen 12-Monats-Zeitraum des Basisvertrages gebunden.

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  • Muss ich die Strecke von der Arbeit nach Hause wählen, oder darf ich eine Zone mehr nehmen?

    VBN-JobTicket für Erwachsene: Die zu befahrenden Tarifzonen können in Absprache mit dem Arbeitgeber frei gewählt werden.

    VBN-JobTicket für Auszubildende: Gültigkeit für das ganze VBN-Land.

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  • Kann ich den Geltungsbereich meines VBN-JobTickets für Erwachsene ändern?

    Ja. Eine Änderung des Geltungsbereiches (Tarifzonen, Preisstufen) ist jeweils zum 1. eines Kalendermonats möglich, sofern diese bis zum 10. des Vormonats durch den Arbeitgeber dem zuständigen Verkehrsunternehmen bekannt gegeben wurden.

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  • Wann kann ich mit dem VBN-JobTicket für Erwachsene über seinen Geltungsbereich hinaus fahren?

    Nur VBN-JobTicket für Erwachsene: An Wochenenden und Feiertagen gilt das VBN-JobTicket für Erwachsene im gesamten VBN-Land, unabhängig von seiner regulären Gültigkeit (Preisstufen) inklusive der im Rahmen der Mitnahmeregelung mitgenommenen Personen.

    Ausnahme: AnrufSammelTaxi

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  • Wie kann ich mit dem VBN-JobTicket für Erwachsene werktags über seinen Geltungsbereich hinaus fahren?

    Mit dem AnschlussTicket besteht jederzeit die Möglichkeit, über den individuellen Geltungsbereich hinaus den Nahverkehr zu buchen (siehe MIA).

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  • Ich wechsle den Arbeitgeber – kann mein bisheriger Arbeitgeber dann schon vor Ablauf der Mindestvertragszeit kündigen (Erwachsene und Auszubildende)?

    Ja, wenn das Arbeitsverhältnis des JobTicket-Inhabenden mit dem Arbeitgeber endet. Ansonsten ist eine vorzeitige Kündigung einzelner VBN-JobTickets grundsätzlich ausgeschlossen.

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  • Wie und wo kann ich das VBN-JobTicket kündigen?

    Eine Kündigung kann nur durch den Arbeitgeber erfolgen. Dieser ist Vertragspartner von einem der drei Verkehrsunternehmen BSAG, BREMERHAVEN BUS oder VWG. Eine Kündigung bedarf der Schriftform. Die Kündigung ist durch den Arbeitgeber dem jeweiligen Verkehrsunternehmen mitzuteilen.

    War diese Antwort hilfreich? Ja / Nein

  • Was kostet das VBN-JobTicket?

    VBN-JobTicket für Erwachsene: Richtet sich nach der individuell gewählten Preisstufe. Alle Infos dazu finden sich hier: https://www.vbn.de/tickets/ticketangebot/jobticket

    VBN-JobTicket für Auszubildende: Pauschal 30 Euro im Monat, 360 Euro pro Jahr.

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  • Wer kann das VBN-JobTicket nutzen?

    Das VBN-JobTicket ist personengebunden und kann nur vom Ticketinhabenden genutzt werden.

    VBN-JobTicket für Erwachsene: Es gelten die VBN-Mitnahmeregelungen.

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  • Was sind die VBN-Mitnahmeregelungen?

    Nur VBN-JobTicket für Erwachsene: Innerhalb der gelösten Preisstufe dürfen montags bis freitags ab 19:00 Uhr, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie an Heiligabend und Silvester ganztägig eine weitere erwachsene Person und bis zu vier Kinder im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahren mitgenommen werden.

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  • Gibt es das VBN-JobTicket als HandyTicket?

    Derzeit noch nicht.

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  • Was passiert bei Verlust des VBN-JobTickets?

    Bei Zuständigkeit BSAG und VWG: Ein Verlust ist mit einem hierfür vorgesehenen Vordruck durch den Arbeitgeber unverzüglich zu melden. Für die restliche Laufzeit des Tickets wird gegen Zahlung eines Bearbeitungsentgeltes von 10,00 Euro innerhalb von 3 Werktagen nach Eingang der Verlustmeldung ein neues VBN-JobTicket ausgestellt.

    Bei Zuständigkeit BREMERHAVEN BUS: Der Verlust des VBN-JobTickets kann in den Kundencentern von BREMERHAVEN BUS direkt oder telefonisch unter der 24h-Serviceauskunft 0421/59 60 59 angezeigt werden. Mit der Anzeige des Verlustes wird das Ticket gesperrt und ist nicht mehr gültig. Für die Neuausstellung wird von BREMERHAVEN BUS ein Bearbeitungsentgelt von 10,00 Euro erhoben.

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Konnten wir Ihre Frage nicht beantworten? Welche Information fehlt Ihrer Meinung nach?
Du hast noch Fragen zum Jugend-FreizeitTicket?

Antworten zu häufig gestellten Fragen zum Jugend-FreizeitTicket haben wir hier für dich zusammengestellt. Bei weiteren Fragen wende dich gerne an unsere 24h-Servicauskunft unter der Rufnummer 0421 / 59 60 59 oder schreibe uns eine E-Mail an info(at)vbn.de.

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Jugend-FreizeitTicket

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  • Was ist Voraussetzung zur Nutzung des Jugend-FreizeitTickets?

    Das Jugend-FreizeitTicket ist ein Angebot für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 20 Jahre. Das MonatsTicket ist nur mit eingetragenem Namen gültig. Sowohl beim Monats- als auch beim JahresTicket ist ein amtlicher Lichtbildausweis mitzuführen. Wer bei der Kontrolle mit einem Ticket ohne eingetragenen Namen erwischt wird, muss ein erhöhtes Beförderungsentgelt in Höhe von 60 Euro zahlen. Auf Verlangen ist das Alter nachzuweisen.

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  • Wie kann ich das Jugend-FreizeitTicket als JahresTicket beantragen?

    Online unter www.vbn.de/tickets/antraege/jugend-freizeitticket oder persönlich in den Kundencentern von BSAG, BREMERHAVEN BUS oder VWG Oldenburg. 

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  • Wie kann ich mein JahresTicket verlängern?

    Das dich betreuende Verkehrsunternehmen Bremer Straßenbahn AG (BSAG), BREMERHAVEN BUS oder Verkehr und Wasser, Oldenburg (VWG) schreibt dich 6 Wochen vor Ablauf des JahresTickets an. Mit diesem Schreiben wird ein Verlängerungsantrag mitgeschickt. Natürlich musst du nicht auf das Schreiben warten, sondern kannst dich auch jederzeit selbst an das dich betreuende Verkehrsunternehmen wenden und dein JahresTicket dort verlängern.

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  • Warum gibt es das JahresTicket nicht mit monatlicher Vorauszahlung?

    Aus Praktikabilitätsgründen haben wir uns dazu entschieden, die Kosten für das Jugend-FreizeitTicket als JahresTicket in einer Summe einzufordern.

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  • Wo kann ich das MonatsTicket kaufen?

    Das MonatsTicket ist in den Kundencentern der Verkehrsunternehmen, den privaten Vorverkaufsstellen, an den Ticketautomaten sowie in den Bussen beim Fahrpersonal erhältlich. Ein Verkauf in den Verkehrsmitteln der BSAG, der VWG und BREMERHAVEN BUS findet nicht statt. Eine Auflistung der VBN-Vorverkaufsstellen findest du hier: Vorverkaufsstellen.

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  • Ich werde während der Gültigkeit des Tickets 21 – wie lange kann ich das Ticket noch nutzen?

    Du darfst bei Beginn des Gültigkeitszeitraums das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Wirst du innerhalb des Gültigkeitszeitraums 21, kannst du das Jugend-FreizeitTicket (Jahres- und MonatsTicket) weiter bis zum Ende des Gültigkeitszeitraums nutzen.

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  • Was passiert bei Verlust meines Jugend-FreizeitTickets?

    Bei Verlust des JahresTickets kann eine Zweitausstellung beantragt werden. Eine Zweitausstellung kostet 15 Euro. Der Betrag ist ohne weitere Aufforderung direkt bar im Kundencenter oder per Überweisung an das zuständige Verkehrsunternehmen zu begleichen. Das Ersatzticket wird innerhalb von 5 Werktagen nach Zahlungseingang ausgestellt.

    Bei Verlust des MonatsTickets wird kein Ersatz geleistet.

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  • Gibt es das Jugend-FreizeitTicket als HandyTicket?

    Nein, das Jugend-FreizeitTicket gibt es nicht als HandyTicket.

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Konnten wir Ihre Frage nicht beantworten? Welche Information fehlt Ihrer Meinung nach?
Du hast noch Fragen zur Kundenkarte für junge Leute?

Antworten zu häufig gestellten Fragen zur Kundenkarte für junge Leute haben wir hier für dich zusammengestellt. Bei weiteren Fragen wende dich gerne an unsere 24h-Servicauskunft unter der Rufnummer 0421 / 59 60 59 oder schreibe uns eine E-Mail an info(at)vbn.de.

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Kundenkarte für junge Leute

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  • Wo erhalte ich eine Kundenkarte?

    Am einfachsten online über unsere Internetseite:
    https://www.vbn.de/tickets/antraege/kundenkarte-fuer-junge-leute oder persönlich in den Kundencentern von BSAG, BREMERHAVEN BUS oder VWG Oldenburg.

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  • In welchem Bereich ist meine Kundenkarte gültig?

    Bei der Ausstellung der Kundenkarte erfolgt eine zonengenaue Festlegung auf den gewünschten Geltungsbereich. Das dazugehörige Zeitticket muss in der gleichen Preisstufe erworben werden, wie auf der Kundenkarte festgelegt. 

    War diese Antwort hilfreich? Ja / Nein

  • Ist ein Wohnsitz im VBN-Land erforderlich?

    Nein. Der Wohnsitz spielt für den Erwerb einer Kundenkarte für junge Leute im VBN-Land keine Rolle.

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  • Gibt es eine Altersbegrenzung bei Schüler:innen/Azubis?

    Nein. Schüler:in und Azubi ist, wer seinen/ihren Status altersunabhängig nachweist. 

    War diese Antwort hilfreich? Ja / Nein

  • Was gilt als Nachweis?

    Bis einschließlich 14 Jahre die Beantragung durch eine erziehungsberechtigte Person. Für Schüler:innen ab 15 Jahren eine gültige Schulbescheinigung (die Aufnahmebestätigung ist nicht ausreichend). Bei Azubis ab 15 Jahren eine gültige Bescheinigung (Stempel) durch den Ausbildungsbetrieb oder die zuständige Berufsschule. Bei Studierenden eine gültige Immatrikulationsbescheinigung.

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  • Brauche ich ein biometrisches Lichtbild?

    Nein. Das Foto kann auch selber erstellt und ausgedruckt werden. Das Bild sollte Passbildgröße haben und keine weiteren Personen zeigen. 

    War diese Antwort hilfreich? Ja / Nein

  • Was kostet eine Kundenkarte?

    Die Kundenkarte ist kostenlos. 

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Konnten wir Ihre Frage nicht beantworten? Welche Information fehlt Ihrer Meinung nach?
Sie haben noch Fragen zu MIA?

Antworten zu häufig gestellten Fragen zu MIA / MIAPLUS haben wir hier für Sie zusammengestellt. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an die 24h-Servicauskunft des VBN unter der Rufnummer 0421 / 59 60 59 oder schreiben Sie eine E-Mail an info(at)vbn.de.

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MIA

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  • Wie und wo kann ich einen MIA-/MIAplus-Vertrag abschließen?

    Die Ausgabe von MIA/MIAplus-Tickets erfolgt ausschließlich über die Kundencenter der Bremer Straßenbahn AG (BSAG), von BREMERHAVEN BUS und der Verkehr und Wasser GmbH (VWG) in Oldenburg.

    MIA kann ganz bequem online beantragt werden: MIA-Antrag. Zudem sind Bestell-Anträge für das MIA-/MIAplus-Ticket bei den drei Verkehrsunternehmen BSAG, BREMERHAVEN BUS und VWG erhältlich.

    Der Abschluss ist jeweils zum Ersten eines Monats möglich, wenn die Einzugsermächtigung im zuständigen Kundencenter bis zum 10. des Vormonats vorliegt.

    In den Kundencentern der BSAG, von BREMERHAVEN BUS und der VWG Oldenburg kann das MIA-/MIAplus-Ticket übrigens vor Ort auch rückwirkend auf den Ersten eines Monats ausgestellt und sofort ausgegeben werden. Voraussetzung ist Barzahlung. Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate.

    War diese Antwort hilfreich? Ja / Nein

  • Wie bezahle ich MIA?

    Ein MIA-Abo hat 12 Monate Laufzeit und der monatliche Betrag wird von Ihrem Konto per SEPA-Basis-Lastschrift abgebucht. Das Abo verlängert sich automatisch auf unbestimmte Zeit, sofern es nicht fristgerecht gekündigt wird. Alternativ bezahlen Sie für 12 Monate im Voraus.

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  • Kann ich mit MIA/MIAPLUS weitere Personen mitnehmen?

    Das MIA-Abo gilt nur für eine Person. 

    Das MIAPLUS-Abo gilt auch für eine Person. Es hat beinhaltet außerdem eine Mitnahmeregelung: Sie können montags bis freitags ab 19 Uhr, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie an Heiligabend und Silvester ganztägig eine weitere erwachsene Person und bis zu vier Kinder im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahren mitnehmen.

    War diese Antwort hilfreich? Ja / Nein

  • Welche Verkehrsmittel können mit MIA genutzt werden?

    Mit MIA können Sie innerhalb der von Ihnen gebuchten Tarifzonen/Preisstufen alle Verkehrsmittel im VBN nutzen (Stadt- und Regionalbusse, Straßenbahnen sowie Nahverkehrszüge).

    War diese Antwort hilfreich? Ja / Nein

  • Ist MIA übertragbar?

    Ja. Mit MIA können auch Ihre Familienmitglieder oder befreundete Personen fahren.

    War diese Antwort hilfreich? Ja / Nein

  • Welche Daten speichert MIA?

    Der Chip speichert lediglich Ihre Tarifoption (Preisstufe, Tarifzonen und Kundennummer), einzelne Fahrten werden nicht gespeichert. MIA ist fälschungssicher und enthält keinerlei personengebundene Daten. An den BOB-Automaten sind die gespeicherten Daten unter "Tickets anzeigen" einsehbar.

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  • Wie wird das MIA-Ticket kontrolliert?

    Bei der Nutzung von Regionalbussen, von Bussen von BREMERHAVEN BUS, der VWG Oldenburg sowie der BSAG in Bremen (ab 20 Uhr) müssen Sie beim Vordereinstieg Ihr MIA-Ticket dem Fahrpersonal vorzeigen oder die Karte durch ein Lesegerät prüfen lassen. Bei der Nutzung der Nahverkehrszüge sowie der Straßenbahnen und Busse der BSAG erfolgt die Kontrolle durch das Prüfpersonal, das mit einem entsprechenden Lesegerät für die Chipkarte ausgestattet ist.

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  • Das MIA-Ticket ist bei einer Kontrolle nicht lesbar. Was ist zu tun?

    Sollte das MIA-Ticket aufgrund einer Beschädigung des Chips nicht lesbar sein, erhalten Sie in den Kundencentern von BSAG, BREMERHAVEN BUS oder VWG Oldenburg ein neues Ticket. Das alte wird vernichtet, um Missbrauch auszuschließen.

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  • Was passiert bei Verlust des MIA-Tickets?

    Sperren Sie bitte umgehend Ihr MIA-Ticket und erhalten Sie ein neues MIA-Ticket (gegen eine Gebühr von 10 Euro). Wenden Sie sich hierfür bitte direkt oder telefonisch an Ihr Kundencenter von BSAG, BREMERHAVEN BUS oder VWG Oldenburg

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  • Wie kann ich den Geltungsbereich meines MIA-Tickets ändern?

    Eine Änderung des Geltungsbereiches (Tarifzonen, Preisstufen) kann immer zum ersten eines Monats erfolgen. Damit die Änderung zum Monatsersten wirksam werden kann, ist diese bis zum 20. des Vormonats persönlich im betreuenden Kundencenter (BSAG, BREMERHAVEN BUS oder VWG Oldenburg) zu beantragen. Die Änderung erfolgt direkt auf der Chipkarte. Kund:innen, die nicht in ein Kundencenter kommen können, erhalten eine neue Chipkarte per Post – in der Regel innerhalb von 5 Werktagen. Vom Zeitpunkt der Änderung wird der neue Rechnungsbetrag abgebucht. 

    Über das Kundenportal „MEINE BSAG“ unter www.bsag.de können die Kunden der BSAG die Änderung auch online beantragen.

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  • Wie kann ich für einzelne Fahrten den Geltungsbereich meines MIA-/MIAplus-Tickets erweitern?

    Möchten Sie mit Ihrem MIA-/MIAplus-Ticket über dessen Geltungsbereich hinaus Fahrten innerhalb des VBN-Landes durchführen, ist dies mit einem AnschlussTicket möglich.

    AnschlussTickets sind (unabhängig von der Preisstufe) zu einem einheitlichen Preis sowohl für Erwachsene als auch für Kinder, Schüler:innen, Auszubildende und Studierende erhältlich. Sie werden ausschließlich als EinzelTicket angeboten und berechtigen nur zu einer Fahrt auf ein Fahrtziel hin. Die Rückfahrt mit demselben AnschlussTicket ist nicht gestattet. AnschlussTickets sind zudem nicht im Vorverkauf erhältlich und berechtigen nur zum sofortigen Fahrtantritt. Ab Kaufzeitpunkt ist ein AnschlussTicket 4 Stunden gültig. AnschlussTickets sind von Umtausch und Erstattung ausgeschlossen.

    Die im Rahmen der Mitnahmeregelung mitgenommenen Personen benötigen ebenfalls jeweils ein AnschlussTicket.

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  • Gibt es die Möglichkeit, das MIA-Abo um den IC/EC-Aufpreis zu erweitern?

    Ja, diese Möglichkeit gibt es.

    Bitte beachten Sie: Die IC-Züge zwischen Bremen Hbf und Augustfehn mit Halt in Delmenhorst, Hude, Oldenburg, Bad Zwischenahn und Westerstede-Ocholt können von VBN-Kund:innen ohne Zahlung eines Zuschlages genutzt werden.

    Die IC/EC-Aufpreise sind über die Deutsche Bahn zu beziehen. Sie sind als digitales Ticket auf ic-ec-aufpreise-bahn.de erhältlich, darüber hinaus im personenbedienten Verkauf bei der Deutschen Bahn. Sie können den Antrag auch hier anzeigen lassen und ausdrucken: Bestellschein IC/EC-Aufpreis im Abo

    Bitte beachten Sie, dass der Antrag für die IC/EC-Aufpreise einen Monat vor Gültigkeitsbeginn bei der Deutschen Bahn eingegangen sein muss.

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  • Gibt es MIA als HandyTicket?

    Nein, MIA gibt es nicht als HandyTicket. 

    BSAG-Kunden können das MIA-Abo in der App "ABOS IM VBN" buchen und verwalten. 

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  • Wie kann ich meinen MIA-Vertrag beenden?

    Der MIA-Vertrag verlängert sich auf unbestimmte Zeit, wenn er nicht gekündigt wird. Eine Kündigung erfolgt zum Monatsende und muss bereits zum 10. des Monats entweder schriftlich bei dem betreuenden Unternehmen vorliegen oder über den entsprechenden Kündigungsbutton unter www.vbn.de/tickets/antraege beantragt werden. Und das MIA-/MIAplus-Ticket ist umgehend nach Vertragsende an das betreuende Verkehrsunternehmen (BSAG, BREMERHAVEN BUS oder VWG) zurückzugeben. Nach Vertragsende stellt die MIA-Karte kein gültiges Ticket mehr dar.

    Über das Kundenportal „MEINE BSAG“ unter www.bsag.de können die Kunden der BSAG Kündigungen auch online vornehmen.

    Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages innerhalb des 1. Vertragsjahres wird – ausgenommen bei Fahrpreiserhöhungen und bei maßgeblichen Änderungen der Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen – für jeden bis zur Kündigung im laufenden Vertragsjahr abgelaufenen Monat der Differenzbetrag zwischen dem monatlichen Preis des MIA-/MIAplus-Tickets und dem Preis des jeweiligen MonatsTickets nacherhoben und letztmalig abgebucht. Erfolgt die vorzeitige Kündigung aufgrund einer Tarifanpassung, wird auf die Erhebung des Differenzbetrages verzichtet, wenn die Kündigung bis zum 10. des Vormonats vor der Tarifanpassung bei dem betreuenden Verkehrsunternehmen vorliegt. Nach dem 1. Vertragsjahr ist eine Kündigung jeweils zum Monatsende möglich. Eine Erhebung des Differenzbetrages zum MonatsTicket erfolgt nach dem 1. Vertragsjahr nicht mehr.

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  • An wen kann man sich bei Fragen zu MIA wenden?

    Sie können sich an den folgenden Stellen informieren:
    BSAG Kundencenter, Bremen

    BREMERHAVEN BUS Kundencenter, Bremerhaven

    VWG Kundencenter, Oldenburg

    VBN-24h-Serviceauskunft: 04 21/59 60 59

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Sie haben noch Fragen zur VBN-Mobilitätsgarantie?

Antworten zu häufig gestellten Fragen zur Mobilitätsgarantie haben wir hier für Sie zusammengestellt. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an die 24h-Servicauskunft des VBN unter der Rufnummer 0421 / 59 60 59 oder schreiben Sie eine E-Mail an info(at)vbn.de.

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  • Gibt es die VBN-Kundengarantien noch?

    Nein, die VBN-Mobilitätsgarantie ersetzt die VBN-Kundengarantien. Wir vereinfachen damit den Regelungsumfang und streichen die Ausschlussgründe.

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  • Welche Leistungen umfasst die VBN-Mobilitätsgarantie?

    Die VBN-Mobilitätsgarantie besteht aus

    • der (Teil-)Erstattung von Ticketpreisen bei Verspätungen von mehr als 20 Minuten sowie,
    • unter bestimmten Voraussetzungen, der Erstattung von Taxikosten bis 25 Euro.

    Details entnehmen Sie bitte den Garantiebedingungen und den weiteren FAQs zum Thema.

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  • Wann kann ich die Mobilitätsgarantie in Anspruch nehmen?

    Die Mobilitätsgarantie greift immer dann, wenn Sie mit Bus und Bahn mit mehr als 20 Minuten Verspätung an Ihrem Zielort ankommen. Bei besonders hoher Verspätung von mehr als 60 Minuten erstatten wir die Taxikosten bis zu einer Höhe von maximal 25 Euro. Maßgeblich für die Berechnung der Verspätung sind die aktuell veröffentlichten Auskünfte des FahrPlaners.

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  • Bei welchen Störungen des Bus- und Bahnverkehrs gilt die Mobilitätsgarantie?

    Grundsätzlich gilt die Mobilitätsgarantie ohne Wenn und Aber. Ob Stau, Sturm oder Streik, Anspruch auf Entschädigung besteht immer. 

    Aber: Sind Abweichungen planbar und daher mindestens einen Tag vorher im FahrPlaner abrufbar, gilt der aktualisierte Fahrplan. Bei besonderen Störungen aufgrund von Streik oder Unwetter entfällt der Entschädigungsanspruch ab dem zweiten Tag der Störung nur dann, wenn am ersten Tag über die weiteren Ausfälle/Einschränkungen im FahrPlaner informiert wurde. 

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  • Wo gilt die VBN-Mobilitätsgarantie?

    Die Mobilitätsgarantie gilt innerhalb des VBN-Tarifs im Bereich des Verkehrsverbundes Bremen/Niedersachsen (siehe auch: Für welche Tickets gilt die Mobilitätsgarantie?).

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  • Für welche Verkehrsmittel gilt die VBN-Mobilitätsgarantie?

    Die VBN-Mobilitätsgarantie gilt in Bussen, Straßenbahnen und Zügen des Nahverkehrs im VBN-Land sowie im Intercity (IC) auf der Strecke zwischen Bremen und Augustfehn. Ausgenommen sind Verbindungen mit den VBN-Anrufsammeltaxen (AST) und mit den Bussen der NachtEule.

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  • In welchen Fällen werden Taxikosten erstattet?

    In folgenden Fällen besteht Anspruch auf Erstattung von Taxikosten bis zu einer Höhe von maximal 25 Euro:

    • Das Fahrtziel würde mit einer Verspätung von mehr als 60 Minuten oder gar nicht erreicht werden.
    • Im Zeitraum 23 Uhr bis 5 Uhr würde das Fahrtziel mit einer Verspätung von mehr als 30 Minuten oder gar nicht erreicht werden.
    • Für Personen im Rollstuhl: Bei defekter Einstiegshilfe und einer zu erwartenden Verspätung von mehr als 20 Minuten am Fahrtziel.

    Besteht eine alternative Fahrtmöglichkeit, mit der das Fahrtziel mit weniger als 60 Minuten beziehungsweise 30 Minuten erreicht werden kann, besteht kein Anspruch auf Taxikostenerstattung. Im Zugverkehr benötigen Fahrgäste für die Inanspruchnahme der Taxikosten-Erstattung ein gültiges Ticket des VBN-Tarifs.

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  • Muss ich für die Taxifahrt in Vorleistung treten?

    Ja, das bedeutet, dass Sie die Taxifahrt bezahlen und sich anschließend eine Quittung geben lassen. Wichtig ist, dass Sie die Originalbelege aufbewahren und mit dem Erstattungsantrag einreichen.

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  • Kann die Mobilitätsgarantie unbegrenzt in Anspruch genommen werden?

    Nein, die Anzahl der Garantiefälle pro Person ist begrenzt. Pro Tag werden maximal zwei Fälle berücksichtigt. Pro Kalendermonat werden maximal zehn Fälle entschädigt. Bei Zeitkarten kann maximal der für den Kalendermonat/7-Tage-Zeitraum gezahlte Betrag erstattet werden.

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  • In welchen Fällen erfolgt eine Ablehnung des Garantiefalls?

    Jeder Garantiefall wird beim VBN auf Vollständigkeit, Fehler und die Berechtigung geprüft. Abgelehnt werden Anträge unter anderem bei

    • geringer Verspätung (20 Minuten oder weniger),
    • falschen persönlichen Angaben,
    • falschen Verbindungsangaben.

    Bei fehlerhaften und/oder unvollständigen Anträgen kann im Rahmen der Prüfung die Kontaktaufnahme mit der antragsstellenden Person erfolgen.

    Ausschluss von der VBN-Mobilitätsgarantie
    Der VBN und seine Verkehrsunternehmen behalten sich vor, Kund:innen aufgrund wiederholt fehlerhafter/falscher Anträge von der Inanspruchnahme der VBN-Mobilitätsgarantie auszuschließen.

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  • Für welche Tickets gilt die VBN-Mobilitätsgarantie?

    Zur Inanspruchnahme der VBN-Mobilitätsgarantie sind ausschließlich Fahrgäste mit einem gültigen Ticket des VBN-Tarifs berechtigt. Es werden dabei alle Vertriebswege (Vorverkaufsstelle, Fahrpersonal, Ticketautomat, BOB, HandyTicket, Fairtiq, DB-Navigator) berücksichtigt.

    Erstattungsfähige Tickets sind:

    • EinzelTicket (Kinder/Erwachsene); auch einzelne Abschnitte des 4er-Tickets
    • 10er Ticket (Schüler/Erwachsene); einzelne Abschnitte; nur Bremen und Bremerhaven
    • KurzstreckenTicket; auch einzelne Abschnitte des 4er-Tickets
    • CityTicket Delmenhorst
    • TagesTicket
    • NachtTicket
    • GruppenTicket
    • 7-TageTicket (Schüler/Erwachsene)
    • MonatsTicket (Schüler/Erwachsene)
    • StadtTicket Bremen (Erwachsene)
    • SeniorenTicket Delmenhorst  
    • Deutschland-Ticket (vorerst befristet bis 31. Dezember 2024)
    • MIA/MIAPlusTicket
    • JobTicket (Erwachsene/Auszubildende)
    • TIM – DAS JUNGE ABO-TICKET (für Selbstzahler)

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  • Welche Tickets sind von der VBN-Mobilitätsgarantie ausgeschlossen?

    Nicht alle Tickets, die zu Fahrten im VBN-Bereich berechtigen, werden von der VBN-Mobilitätsgarantie abgedeckt. Folgende Tickets sind von der VBN-Mobilitätsgarantie ausgeschlossen: 

    • Jugend-FreizeitTicket
    • FahrradTicket
    • SemesterTicket
    • StadtTicket Kinder (Bremen)
    • TIM – DAS JUNGE ABO-TICKET, wenn durch Schulträger ausgegeben (Nachfolger Schüler-SammelzeitTicket)
    • MIA JuniorTicket
    • KombiTicket (Werder, Konzerte et cetera)
    • Tickets des Niedersachsentarifs, auch das NiedersachsenTicket
    • SommerFerienTicket
    • Quer-durchs-Land-Ticket
    • DB-City-Ticket (enthält den Hinweis "+ City")
    • Sonstige Tickets des Nah- und Fernverkehrs
    • Tickets der Übergangstarife

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  • Wie hoch ist die Entschädigung?

    Die Entschädigungshöhen richten sich nach der genutzten Ticketart und der Preisstufe. Dabei ist egal, über welchen Vertriebsweg (Vorverkaufsstelle, Fahrpersonal, Ticketautomat, BOB, HandyTicket, Fairtiq, DB-Navigator) das Ticket erworben wurde.

    TicketPreisstufe I, A, B oder SPreisstufe C, D, E, F, G oder H
    EinzelTicket2 Euro50 Prozent des Ticketpreises
    EinzelTicket Kind1 Euro50 Prozent des Ticketpreises
    KurzstreckenTicket1 Euro– 
    4er-Ticket2 Euro50 Prozent des Ticketpreises
    4er-Ticket Kind1 Euro50 Prozent des Ticketpreises
    10er-Ticket (Bremen, Bremerhaven)2 Euro– 
    10er-Ticket Schüler (Bremen, Bremerhaven)1 Euro– 
    TagesTicket (1 bis 5 Personen)mindestens 2 Euro, maximal 6,90 Euro (je nach Preisstufe und Personenzahl)mindestens 2,90 Euro, maximal 11,40 Euro (je nach Preisstufe und Personenzahl)
    NachtTicket2 Euro50 Prozent des Ticketwertes
    CityTicket Delmenhorst1 Euro– 
    GruppenTicket1 Euro pro Person50 Prozent des Ticketwertes 
    Wertmarke zum Schwerbehindertenausweis1 Euro1 Euro


    Wurde eine Zeitkarte für die Fahrt genutzt, erfolgt eine pauschale Entschädigung bis zu 6 Euro. Die Entschädigungshöhe richtet sich nach der Preisstufe.

    TICKETBUNDESWEITE GÜLTIGKEIT
    Deutschland-Ticket und JobTicket als Deutschland-Ticket3 Euro
    TICKETPREISSTUFE I, A, B, C, D OER SPREISSTUFE E ODER FPREISSTUFE G ODER H
    7-TageTicket Erwachsene und Schüler3 Euro4 Euro6 Euro
    MonatsTicket Erwachsene und Schüler, StadtTicket Bremen und Senioren-MonatsTicket Delmenhorst (nur PS I)3 Euro4 Euro6 Euro
    MIA und MIAplus3 Euro4 Euro6 Euro
    JobTicket3 Euro4 Euro6 Euro
    JobTicket Azubis3 Euro3 Euro3 Euro
    TIM (nicht durch Schulträger ausgegebene Tickets)3 Euro3 Euro3 Euro

    AnschlussTickets und 1.-Klasse-Zuschläge werden zu jeweils 50 Prozent erstattet (auf Basis des Wertes eines EinzelTickets, 1. Klasse-Zuschlags, AnschlussTickets für Erwachsene und AnschlussTickets für Kinder, Schüler und Auszubildende). Voraussetzung ist ein erstattungsfähiges Grundticket.

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  • Gilt die VBN-Mobilitätsgarantie auch für mitgenommene Personen?

    Im Rahmen der Mitnahmeregelungen besteht bei verschiedenen Tickets die Möglichkeit zur Mitnahme weiterer Personen. Für mitgenommene Fahrgäste kann keine Entschädigung beantragt werden.

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  • Greift die VBN-Mobilitätsgarantie, wenn der Bus/die Straßenbahn zu voll war und wartende Fahrgäste deshalb nicht mitfahren konnten?

    Ja.

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  • Wo und wie kann ich einen Antrag stellen?

    Ihnen stehen folgende Wege offen:

    • Online: Der schnellste und einfachste Weg ist das Online-Garantieformular.
       
    • Per Post: Füllen Sie das Garantieformular (Faltblatt Mobilitätsgarantie) aus, legen Sie Ihr Ticket bei und schicken beides an:

      Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen GmbH
      - Servicecenter -
      Am Wall 165 - 167
      28195 Bremen
       
    • Im Kundencenter: Sie können das ausgefüllte Garantieformular zusammen mit dem Ticket und gegebenenfalls der Taxi-Quittung (im Original) im VBN-Servicecenter sowie in den Kundencentern von BSAG in Bremen, BREMERHAVEN BUS in Bremerhaven, Delbus in Delmenhorst und VWG in Oldenburg abgeben.

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  • Bis wann muss ich meine Garantieansprüche geltend machen?

    Der Erstattungsantrag muss innerhalb von sieben Kalendertagen gestellt werden. Die Frist beginnt am Tag nach dem Vorfall.

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  • Wie erhalte ich meine Entschädigung?

    Sie erhalten die Entschädigung in Form einer Überweisung. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Die Ablehnung eines Antrags erfolgt immer mit Begründung. 

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  • Wann erhalte ich Antwort auf meinen Antrag?

    Wir sind um eine schnellstmögliche Abwicklung bemüht. Die Bearbeitung der Garantiefälle erfolgt in der Reihenfolge der Antragseingänge. Die Bearbeitung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Antrags. Die Überweisung von Erstattungsbeträgen erfolgt spätestens 4 Wochen nach Antragseingang.

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  • Ich habe meine Fahrkarte verloren / nicht mehr, kann ich trotzdem einen Antrag stellen?

    Nein, ohne gültiges Ticket des VBN-Tarifs besteht kein Anspruch auf Erstattung im Rahmen der VBN-Mobilitätsgarantie.

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  • Können zusätzlich zur Mobilitätsgarantie auch die Fahrgastrechte des Eisenbahnverkehrs geltend gemacht werden?

    Die Inanspruchnahme der VBN-Mobilitätsgarantie schließt die zusätzliche Inanspruchnahme der Fahrgastrechte für den Eisenbahnverkehr aus.

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Du hast noch Fragen zum Stadtticket Bremen für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren?

Antworten zu häufig gestellten Fragen zum StadtTicket Bremen für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren haben wir hier für dich zusammengestellt. Bei weiteren Fragen wende dich gerne an unsere 24h-Servicauskunft unter der Rufnummer 0421 / 59 60 59 oder schreibe uns eine E-Mail an info(at)vbn.de.

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StadtTicket Bremen

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  • Kann ich das StadtTicket auch online beantragen?

    Nein. Es kann nur persönlich in einem der Sozialzentren des Bremer Amtes für Soziale Dienste beantragt werden.

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  • Ich beziehe Leistungen, wohne aber nicht in Bremen (gehe hier nur zur Schule, Praktikum). Kann ich dann in Bremen kostenlos fahren?

    Nein. Das StadtTicket für Kinder und Jugendliche unter 18 wird nur an Personen ausgegeben, deren Wohnort Bremen ist.

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  • Bekomme ich das StadtTicket direkt ausgehändigt?

    Ja. Zunächst erhält man ein vorläufiges Ticket für 30 Tage. Nach Bearbeitung wird dann das persönliche StadtTicket als Plastikkarte von der BSAG per Post zugestellt.

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  • Ich bin berechtigt, habe aber noch keinen Antrag gestellt – darf ich trotzdem schon kostenlos fahren?

    Nein. Solange man kein vorläufiges oder endgültiges StadtTicket vorzeigen kann, müssen reguläre Tickets gekauft werden.

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  • An meinem 18. Geburtstag ist mein Ticket noch einige Wochen gültig. Darf ich bis zum Ablauf damit weiterfahren?

    Ja. Das StadtTicket für Kinder und Jugendliche wird maximal bis zum Ende des Monats ausgestellt, in dem der oder die Inhaber:in 18 Jahre alt wird.

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  • Bekomme ich mit Ablauf meines StadtTickets automatisch ein neues?

    Nein. Es muss ein neuer Antrag beim zuständigen Sozialzentrum gestellt werden. Mitzubringen sind wiederum:

    1. Aktueller Leistungsbescheid Amt für Soziale Dienste oder Jobcenter
    2. Personalausweis eines jeden Kindes / Jugendlichen
    3. Passbild: Nur bei neuem Fotowunsch (das bisherige ist gespeichert)

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  • Ich bin 18, aber noch Schüler:in / Azubi – darf ich trotzdem kostenlos fahren?

    Nein. Ab dem 18. Geburtstag gilt für Leistungsberechtigte grundsätzlich das StadtTicket für Erwachsene. Wenn ich keine Leistungen beziehe, kann ich Tickets zum regulären Schülertarif nutzen.

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  • Ich habe mein StadtTicket vergessen. Kann ich in der Zwischenzeit trotzdem mit Bewilligungsbescheid oder Personalausweis fahren?

    Nein. Du benötigst immer dein reguläres StadtTicket. Solltest du es mal vergessen, solltest du ersatzweise ein reguläres Ticket lösen.

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  • Wer hilft mir, wenn etwas auf meinem StadtTicket nicht stimmt oder ich es verliere?

    Zuständig ist eines der Kundencenter der BSAG. Dort wird zum Beispiel dein Name angepasst oder dir auch ein neues StadtTicket erstellt.

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Sie haben noch Fragen zum VBN-TagesTicket?

Antworten zu häufig gestellten Fragen zum VBN-TagesTicket haben wir hier für Sie zusammengestellt. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an die 24h-Servicauskunft des VBN unter der Rufnummer 0421 / 59 60 59 oder schreiben Sie eine E-Mail an info(at)vbn.de.

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VBN-TagesTicket

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  • Was ist das VBN-TagesTicket?

    Das VBN-TagesTicket gilt am Tag der Entwertung und bis 03:00 Uhr des Folgetages für beliebig viele Hin- und Rückfahrten in der gelösten Preisstufe.

    Ein VBN-TagesTicket gibt es für ein bis fünf Erwachsene. Auf jedem VBN-TagesTicket dürfen zusätzlich bis zu drei Kinder (6 bis einschließlich 14 Jahre) kostenlos mitfahren.

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  • Von wann bis wann ist das VBN-TagesTicket gültig?

    Das VBN-TagesTicket gilt ab Betriebsbeginn ganztägig, bis um 03:00 Uhr des Folgetages.

    Das TagesTicket ist beim Kauf in der FahrPlaner-App und direkt beim Fahrpersonal in den Fahrzeugen sofort entwertet. TagesTickets, die im Vorverkauf erworben werden, müssen bei Fahrtantritt entwertet werden.

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  • Ist das VBN-TagesTicket übertragbar?

    Das VBN-TagesTicket in Papierform ist übertragbar, das VBN-TagesTicket als HandyTicket nicht (HandyTickets sind grundsätzlich personalisiert und nicht übertragbar).

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  • Gilt das VBN-TagesTicket auch für Kinder?

    Zusätzlich zu den drei Kindern (6 bis 14 Jahre), die kostenfrei auf einem VBN-TagesTicket mitfahren dürfen, kann an Stelle jeder erwachsenen Person ein Kind mitfahren.

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  • Kann ich meinen Hund mit dem VBN-TagesTicket mitnehmen?

    Anstelle eines Kindes darf mit dem VBN-TagesTicket auch ein Hund mitfahren.

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  • VBN-TagesTicket oder NiedersachsenTicket? Welches Ticket eignet sich wann?

    Bewegen Sie sich innerhalb des VBN-Landes, ist das VBN-TagesTicket preislich die bessere Wahl.

    Das NiedersachsenTicket ist ein Ticket, das über die Verbundgrenzen hinaus gültig ist und somit kein reines VBN-Ticket. Nähere Infos dazu finden Sie hier:
    www.niedersachsenticket.de

    Tarifinfos zum VBN-TagesTicket finden Sie hier: VBN-TagesTicket​​​​​​​

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Sie haben noch Fragen zum Tarif oder allgemeine Fragen?

Antworten zu häufig gestellten Fragen zu allgemeinen Themen haben wir hier für Sie zusammengestellt. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an die 24h-Servicauskunft des VBN unter der Rufnummer 0421 / 59 60 59 oder schreiben Sie eine E-Mail an info(at)vbn.de.

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  • Welche Preisstufe benötige ich für mein Ticket?

    Die Ermittlung des Fahrpreises ist einfacher als gedacht. Unser FahrPlaner errechnet die benötigte Preisstufe automatisch für Sie. Geben Sie einfach die gewünschte Verbindung ein und schauen Sie bei der angegebenen Fahrtmöglichkeit in der Tarifübersicht nach.

    Eine wertvolle Hilfe ist außerdem der Tarifplan: www.vbn.de/tickets/tarifbestimmungen. Der Plan zeigt das Verbundgebiet des VBN mit den Orten beziehungsweise Ortsteilen sowie den Schienenverbindungen und Buslinien. Darüber hinaus ist der Tarifplan in Tarifzonen eingeteilt, wobei in der Regel gilt: Eine Stadt oder eine Gemeinde = eine Tarifzone.

    Für den korrekten Fahrpreis müssen Sie nur die auf Ihrem Weg durchfahrenen Tarifzonen abzählen, um die Preisstufe zu ermitteln. Bei Fahrten innerhalb nur einer Tarifzone kommt die Preisstufe A beziehungsweise in den Städten mit Stadtverkehr (Bremen, Bremerhaven, Delmenhorst, Oldenburg, Nordenham und Verden) die Preisstufe I zur Anwendung. Bei Fahrten über zwei Tarifzonen die Preisstufe B, über drei Tarifzonen die Preisstufe C und so weiter. Ab acht Tarifzonen gilt die Preisstufe H dann mit Gültigkeit für das gesamte Verbundgebiet des VBN.

    Beispiele finden Sie im Tarifplan, ebenso Besonderheiten. So gilt die Preisstufe S nur für Fahrten zwischen Bremen und einigen Städten und Gemeinden des unmittelbar angrenzenden niedersächsischen Umlandes. Bei Fahrten nach Bremen hinein beziehungsweise aus Bremen hinaus sind die Tarifzonen der Preisstufe S mitzuzählen. 

    Weitere Informationen hierzu finden Sie unter: www.vbn.de/tickets/ticketangebot

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  • Wie errechnen sich die Preise für innerbremische Verbindungen beziehungsweise wenn man Bremen durchfährt?

    Das Tarifgebiet 1 (Bremen) besteht aus den Tarifzonen 100 und 101. Bei Fahrten innerhalb dieses Tarifgebietes kommt immer die Preisstufe I Bremen zur Anwendung, sofern es nicht verlassen wird. Bei allen anderen Fahrten (aus Bremen heraus, nach Bremen hinein oder durch Bremen hindurch) werden die Tarifzonen 100 und/oder 101, sofern Sie diese befahren, bei der Preisstufenermittlung jeweils einzeln mitgezählt.

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  • Wie lange ist ein EinzelTicket gültig? Eine Richtung? Hin und zurück?

    In eine Richtung:

    Bei einer Fahrt auf das Fahrtziel hin sind EinzelTickets und Abschnitte der 4er-Tickets ab Kauf beziehungsweise Entwertung in der Preisstufe I im Tarifgebiet 2 (Bremerhaven) 90 Minuten, der Preisstufe I im Tarifgebiet 1 (Bremen), 3 (Oldenburg) und 5 (Delmenhorst, Nordenham, Verden) sowie in den Preisstufen A und S drei Stunden, der Preisstufen B bis G vier Stunden und der Preisstufe H bis zum Erreichen des Zieles am Geltungstag (maximal bis um 03:00 Uhr des Folgetages) gültig. Hierbei kann beliebig oft umgestiegen werden. Auch Fahrtunterbrechungen sind innerhalb der genannten Zeiten zulässig. Rund- und Rückfahrten sind in den Tarifgebieten 1, 4 und 5 nicht zulässig.

    Hin und zurück:

    Nur in Bremerhaven (Tarifgebiet 2) und Oldenburg (Tarifgebiet 3) können mit einem EinzelTicket und mit Abschnitten von 4er-Tickets der Preisstufe I innerhalb von 90 Minuten beliebig viele Fahrten, also auch Rückfahrten, durchgeführt werden.

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  • Was mache ich, wenn der Ticketautomat defekt ist?

    Wenn bei Reiseantritt weder ein Ticketautomat betriebsbereit noch eine Fahrkartenausgabe geöffnet war, ist nach Fahrtantritt unverzüglich das Zugbegleitpersonal aufzusuchen und ein Ticket zu erwerben. Für Verbindungen innerhalb des VBN-Landes werden in Zügen des Nahverkehrs in diesen Fällen VBN-Tickets in einem eingeschränkten Ticketsortiment ausgegeben. In den IC-/EC-Zügen sind nur Fahrkarten der Deutschen Bahn – gegebenenfalls zum Bordpreis – gemäß den Tarifbestimmungen der Deutschen Bahn AG erhältlich.

    Alternativ können VBN-Tickets auch jederzeit über die FahrPlaner-App, BOB-App oder FAIRTIQ-App als mobiles Ticket erworben werden.

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  • Wie entwerte ich mein Ticket und was mache ich wenn der Entwerter defekt ist?

    EinzelTickets, 4er-Tickets, TagesTickets, NachtTickets und gegebenenfalls weitere Sondertickets sind (soweit notwendig) zu entwerten. Die Entwertung kann wie folgt vorgenommen werden:

    a) Bei Fahrtantritt auf Linien der BSAG, BREMERHAVEN BUS, Delbus und VWG durch den Ticketentwerter in den Fahrzeugen oder vor Fahrtantritt durch den Standentwerter.

    b) Bei Fahrtantritt auf den regionalen Buslinien durch das Fahrpersonal.

    c) Vor Fahrtantritt mit den Zügen der Deutschen Bahn / von DB Regio, der evb, des metronom, der NordWestBahn / Regio-S-Bahn und von start durch die im Bahnhofsbereich aufgestellten Entwerter.

    Wenn bei Reiseantritt kein Fahrausweisentwerter im Zugang oder am Bahnsteig betriebsbereit ist, hat ein Fahrgast sich unaufgefordert im Zug unmittelbar nach Fahrtantritt und vor einer Ticketkontrolle beim Zugbegleitpersonal zu melden. Andernfalls kann der Fahrgast zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgelts in Höhe von 60 Euro verpflichtet werden.

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  • Wo gilt das KurzstreckenTicket?

    Das KurzstreckenTicket gilt auf allen im VBN-Gebiet verkehrenden Bus- und Straßenbahnlinien mit Ausnahme der Städte Bremerhaven (Tarifzone 250) und Delmenhorst (Tarifzone 709/710) für eine einfache Fahrt zwischen der Einstiegshaltestelle und maximal drei weiteren Haltestellen. Es gilt nicht auf den Schnellbus- und S-Straßenbahnlinien innerhalb Bremens sowie nicht auf Linien beziehungsweise Fahrtabschnitten der Regionalbuslinien, bei denen zwischen den Haltestellen erhebliche Entfernungen zurückgelegt werden, wenn die Fahrten beispielsweise über die Autobahn führen. Kein Umtausch, keine Erstattung, nicht übertragbar.

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  • Was ist ein AnschlussTicket?

    Wollen Sie als Inhaber:in eines der folgenden Zeit-Tickets über dessen Geltungsbereich hinaus Fahrten durchführen, wird ein AnschlussTicket benötigt:

    • MonatsTicket
    • JahresTicket (MIA/MIAplus)
    • JobTicket Erwachsene
    • Schüler-MonatsTicket
    • StadtTicket Bremen
    • SeniorenTicket Delmenhorst
    • BahnCard 100.

    AnschlussTickets werden unabhängig von der Preisstufe zu einem einheitlichen Preis jeweils für Erwachsene (4,10 Euro) und Kinder, Schüler:innen und Auszubildende (2,90 Euro) ausgegeben.

    Sie sind in den Fahrzeugen, Ticketautomaten an Haltestellen und Bahnhöfen, in Kundencentern sowie als HandyTicket und über BOB erhältlich. Das AnschlussTicket berechtigt ausschließlich zum sofortigen Fahrtantritt und gilt 4 Stunden für Fahrten in eine Richtung auf das Fahrtziel hin, Rückfahrten sind nicht erlaubt. Wichtig ist, dass die Fahrt entweder im Geltungsbereich des Zeit-Tickets beginnt oder dass Sie sich in Richtung des Geltungsbereiches bewegen.

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  • Kann ich einen Hund mitnehmen und was kostet es?

    Kleintiere – auch kleine Hunde – werden kostenlos befördert, wenn sie in geeigneten Behältern (Transportboxen, Reisetaschen, Käfigen oder ähnlichem) transportiert werden.

    Hunde, die nicht in Transportboxen transportiert werden, müssen angeleint mitgenommen werden. Sie werden befördert, wenn nach Ansicht des Fahr- oder Prüfpersonals ausreichend Platz vorhanden ist. Für diese Hunde wird der Fahrpreis eines Kinder-EinzelTickets oder Zeit-Tickets für Schüler:nnen der jeweiligen Preisstufe in der 2. Wagenklasse erhoben.

    Die Mitnahme von Hunden mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit, insbesondere sogenannte "Kampfhunde", ist in allen Verbundverkehrsmitteln ausgeschlossen.

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  • In welchen Fahrzeugen gilt ein Alkohol- und Rauchverbot?

    In allen Zügen des VBN gilt ein generelles Alkohol- und Rauchverbot. Auch das Mitführen von Alkohol in geöffneten Behältnissen ist untersagt. In allen anderen VBN-Verkehrsmitteln gilt ein Rauchverbot. Bei Verstoß gegen das Alkohol- und Rauchverbot können die Verkehrsunternehmen eine Vertragsstrafe von mindestens 40 Euro erheben. Des Weiteren kann der Fahrgast von der Beförderung ausgeschlossen werden.

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  • Wann muss ich das erhöhte Beförderungsentgelt (EBE) bezahlen?

    Das erhöhte Beförderungsentgelt beträgt 60 Euro und wird erhoben, wenn der Fahrgast

    1. für sich oder – soweit der Tarif hierfür ein Beförderungsentgelt vorsieht – für von ihm mitgebrachte Tiere, Fahrräder et cetera kein gültiges Ticket beschafft hat,
    2. sich ein gültiges Ticket beschafft hat, dieses jedoch bei einer Überprüfung nicht vorzeigen kann,
    3. das Ticket nicht oder nicht unverzüglich entwertet hat oder entwerten ließ oder
    4. das Ticket auf Verlangen nicht zur Prüfung vorzeigt und auf Verlangen aushändigt,
    5. ein Ticket vorzeigt, das nicht mit der erforderlichen Wertmarke versehen ist,
    6. ein Ticket ohne das erforderliche Lichtbild benutzt,
    7. bei Nutzung des HandyTickets ein gültiges HandyTicket nicht vor Fahrtantritt sichtbar heruntergeladen hat oder der Erwerb oder der Nachweis des Tickets bei der Prüfung zum Beispiel wegen Telefonversagens nicht erbracht werden kann.

    Weist der Fahrgast innerhalb einer Woche ab dem Feststellungstag bei der Verwaltung des Unternehmens, das ihm die Zahlungsaufforderung über das Erhöhte Beförderungsentgelt ausgestellt hat, nach, dass er zum Zeitpunkt der Feststellung ein gültiges nicht übertragbares Zeitticket oder HandyTicket hatte, ermäßigt sich das erhöhte Beförderungsentgelt auf 7 Euro.

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  • Wo finde ich verloren gegangene Gegenstände wieder?

    Bitte wenden Sie sich an das Verkehrsunternehmen, in dessen Fahrzeug Sie das Eigentum verloren haben. Hier geht’s zu den Kontaktdaten: VBN-Verkehrsunternehmen

    Sollten Sie einmal in einem Weser-Ems-Bus etwas verloren haben, können Sie es ganz einfach online suchen: www.dbregiobus-nord.de/fundsachen

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  • Ich bin neu im VBN-Land. Was ist für mich wichtig zu wissen?

    Wie bekomme ich meinen persönlichen Fahrplan und wer hilft mir bei Fragen weiter?
    Die elektronische Fahrplanauskunft ermöglicht Ihnen das Erstellen und Ausdrucken Ihres persönlichen Fahrplans unter Berücksichtigung verschiedener für Sie wichtiger Kriterien.
    Zur Fahrplanauskunft

    Oder rufen Sie uns einfach an. Unsere 24h-Serviceauskunft hilft Ihnen gerne weiter unter der Telefonnummer 04 21/59 60 59.

    Welches Ticket ist für mich das Richtige?
    Wir haben für jede und jeden das richtige Ticket. Unser Ticketangebot haben wir gegliedert in Tickets für Erwachsene und Tickets für Kinder, Schüler:innen, Azubis und Studierende und dort jeweils in Gelegenheits- und Vielfahrer:innen.
    Gut zu wissen: Kinder bis einschließlich 5 Jahre fahren in den Verkehrsmitteln des VBN kostenlos mit.
    Zum Ticketangebot

    Wo kann ich die Tickets kaufen?
    Tickets erhalten Sie in den Bussen, an den Ticketautomaten, in den Kundencentern der Verkehrsunternehmen sowie in den Vorverkaufsstellen des VBN.
    Zu den Vorverkaufsstellen

    Wie komme ich in der Nacht nach Hause?
    Natürlich lässt es sich im VBN-Land auch gut feiern oder Sie besuchen eine der vielen kulturellen Veranstaltungen. Anschließend bringen Sie die Nachtlinien im VBN dann sicher nach Hause.
    Zu VBN bei Nacht

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  • Was mache ich mit Tickets aus den Vorjahren?

    Ihre alten Tickets, die Sie in Vorjahren gekauft haben, sind keineswegs automatisch ungültig. Für eine Übergangszeit können Sie bereits gekaufte Tickets wie gewohnt für Bus- und Bahnfahrten im VBN-Land verwenden.

    Im Vorjahr gekauft – maximal 5 Jahre nutzbar

    • KurzstreckenTickets
    • EinzelTickets (auch 1. Klasse-Zuschlag)
    • 4er- und 10er-Tickets
    • TagesTickets
    • NachtTickets
    • Fahrrad-TagesTickets
    • GruppenTickets

    Diese Tickets können maximal 5 Jahre nach Kauf weiterbenutzt werden.

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  • Wo werde ich Lob, Anregungen oder Kritik los?

    Hier geht's zum Lob und Kritik-Formular: Lob- und Kritik-Formular

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Konnten wir Ihre Frage nicht beantworten? Welche Information fehlt Ihrer Meinung nach?
Du hast noch Fragen zu TIM – das junge Abo-Ticket?

Antworten zu häufig gestellten Fragen zu TIM haben wir hier für dich zusammengestellt. Bei weiteren Fragen wende dich gerne an unsere 24h-Servicauskunft unter der Rufnummer 0421 / 59 60 59 oder an dein persönliches Kundencenter von BSAG, BREMERHAVEN BUS oder VWG in Oldenburg.

Anzahl der gefundenen Fragen:  

TIM

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  • WAS BEDEUTET TIM?

    TIM ist eine Abkürzung und bedeutet „Täglich Immer Mobil“.

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  • FÜR WEN IST TIM, FÜR WEN NICHT?

    TIM ist für Schüler:innen, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende. 

    Anspruchsberechtigt bist du, wenn du eine der folgenden Schulen gemäß VBN-Tarifbestimmungen Ziffer 3.3.1 und 3.3.3 besuchst:  

    • Allgemeinbildende Schulen (Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Oberschulen, Gesamtschulen, Förderschulen, Gymnasien, Schulzentren Sekundarbereich I und II)
    • Berufsbildende Schulen (Berufsschulen, Berufsfachschulen, Handelsschulen, Fachoberschulen)
    • Berufsvorbereitung in Vollzeit
    • Bildungseinrichtungen zum nachträglichen Erwerb eines Haupt- oder Realschulabschlusses
    • Bildungseinrichtungen, die nach dem Berufsausbildungsgesetz förderungsfähig sind
    • Freiwilligendienst (Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges Jahr).     

    Alle Personen außerhalb der genannten Gruppe haben keinen Anspruch auf TIM (zum Beispiel Au-pair oder Teilnehmende von berufsbegleitenden Maßnahmen, Studierende sowie Studierende im Dualen Studium erhalten im VBN das VBN-SemesterTicket).

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  • WAS KOSTET TIM UND WIE BEZAHLE ICH DAS TICKET?

    Für Schüler:innen mit Schulbusberechtigung wird TIM kostenlos durch die Schulen zum Beginn des neuen Schuljahres ausgestellt. In der Stadt Delmenhorst ist das TIM-Ticket über den Fachdienst Schule und Sport der Stadt Delmenhorst zu beantragen (Antragsformular hier).

    Für Schüler:innen ohne Schulbusberechtigung sowie alle Auszubildenden und Freiwilligendienstleistende kostet TIM 30 Euro im Monat. Dieser Betrag wird monatlich im Lastschriftverfahren abgebucht. Bei Barzahlung ist der Jahresbetrag von 360 Euro in einer Summe zu bezahlen. TIM gibt es ausschließlich als Jahres-Abo, nicht als MonatsTicket. Vertragspartner für Minderjährige sind Eltern oder Erziehungsberechtigte. TIM muss beantragt werden.

    Schüler:innen, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende, deren Anspruchsberechtigung während der Laufzeit von TIM endet (zum Beispiel durch Abschluss der Ausbildung), können TIM noch bis zum Ende der angefangenen 12 Monate nutzen, erhalten im Anschluss aber keine Verlängerung.

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  • WO UND WANN GILT TIM?

    TIM gilt in allen Zügen, Bussen und Straßenbahnen des Nahverkehrs im VBN-Land inklusive aller Fernzüge der Deutschen Bahn zwischen Bremen Hbf und Augustfehn (IC) , aller Busse im Landkreis Rotenburg (Wümme) sowie im Übergangstarif des südlichen Landkreises Diepholz.

    TIM gilt ganzjährig ohne Einschränkung an sämtlichen Werktagen, Wochenenden, Feiertagen sowie in allen Schulferien. 

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  • WIE BEKOMME ICH TIM?

    Für die Beantragung von TIM sind die Kundencenter der BSAG in Bremen, der VWG in Oldenburg oder von BREMERHAVEN BUS zuständig. Die Zuständigkeit richtet sich nach der Postleitzahl. Welches Kundencenter genau für euch zuständig ist, erfahrt ihr unter Eingabe eurer Postleitzahl auf www.vbn.de/tickets/antraege/tim-ticket. Ebenso ist die Zusendung der vollständig ausgefüllten Vordrucke per Post an die zuständigen Abo-Unternehmen möglich. 

    Der TIM-Antrag muss dabei bis zum 10. eines Monats vorliegen, damit die Chipkarte bis zum 1. des Folgemonats gefertigt und zugestellt werden kann.

    Außerdem kann TIM über die App ABOS IM VBN oder online über das Kundenportal „MEINE BSAG“ auf der Internetseite der BSAG beantrag werden.
    Hier muss die Beantragung bis zum 20. eines Monats erfolgen, damit das Ticket ab dem Folgemonat genutzt werden kann.

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  • WELCHE NACHWEISE MÜSSEN ZUM ERHALT VON TIM ERBRACHT WERDEN?

    Ab 18 Jahren muss eine aktuelle Bescheinigung für das Schuljahr 2023/24 der Schule, des Ausbildungsbetriebs oder der Arbeitsstelle vorgelegt werden. 

    Die Bescheinigung muss seitens Schulleitung, Ausbildungsleitung oder Geschäftsführung unterzeichnet sein und zudem einen offiziellen Stempel aufweisen. Missbräuchliche Bescheinigungen werden nicht anerkannt beziehungsweise führen zur Sperrung des TIM-Tickets. 

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  • KANN ICH TIM VORZEITIG KÜNDIGEN?

    Im ersten Vertragsjahr grundsätzlich nein. Nach dem 1. Vertragsjahr ist eine Kündigung bis zum 10. des jeweiligen Monats mit Wirksamkeit zum Monatsende möglich.

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  • KANN ICH TIM WEITERGEBEN ODER JEMANDEN DAMIT MITNEHMEN?

    TIM ist ein personengebundenes Ticket und gilt nur für die jeweils eingetragene Person. Es ist nicht übertragbar, die Mitnahme weiterer Personen ist nicht zulässig.

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  • GIBT ES TIM AUCH DIGITAL ALS HANDYTICKET?

    Ja, über die App "ABOS IM VBN" kann das Ticket über ein Mobilgerät genutzt werden.

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  • GILT TIM FÜR ALLE FREIWILLIGENDIENSTLEISTENDEN?

    Freiwilligendienstleistende (zum Beispiel Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges Soziales Jahr, Freiwilliges Ökologisches Jahr) können TIM nutzen. Ab 18 Jahren muss eine Bescheinigung der Einsatzstelle sowie der Freiwilligendienstausweis vorgelegt werden. Es gibt keine Altersgrenze nach oben.   

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  • MUSS ICH TIM SELBST VERLÄNGERN? MUSS ICH JÄHRLICH NEUE NACHWEISE ERBRINGEN?

    Wenn du unter 18 Jahre alt bist, verlängert sich der TIM-Vertrag automatisch, wenn die Anspruchsberechtigung (zum Beispiel Schule) weiterhin gegeben ist. Bei rechtzeitiger Kündigung verlängert sich der Vertrag nicht.

    Ab 18 Jahre muss ein aktueller Nachweis für das Schuljahr 2023/24 von der Schule, dem Ausbildungsbetrieb oder der Einsatzstelle vorgelegt werden. Dieser muss bis zum 10. des Vormonats bei dem Verkehrsunternehmen, das TIM ausgestellt hat, vorliegen (bei der BSAG kann der Nachweis bis zum 20. des Vormonats über „Meine BSAG“ erbracht werden). 
    Als Nachweis dienen eine Schulbescheinigung oder ein Schreiben des Arbeitgebers, welches das Ausbildungsverhältnis bestätigt. Bei Freiwilligendienstleistenden müssen die Einsatzstellen den Einsatz schriftlich mit Nennung des Zeitraums bestätigen.

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  • WAS FÜR EIN FOTO WIRD FÜR TIM BENÖTIGT? MUSS ES EIN PASSFOTO SEIN?

    TIM ist ein personalisiertes Ticket, auf dem Name und Foto aufgebracht sind. Dafür wird ein aktuelles Lichtbild in der Größe eines Passfotos benötigt. Fotokopien oder qualitativ ungenügende Bilder werden nicht anerkannt. Optimal ist also ein aktuelles Passfoto. 

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  • WAS KOSTET EIN ERSATZTICKET FÜR TIM UND WER STELLT ES AUS?

    Schüler:innen mit Schulbusberechtigung müssen sich an die jeweilige Schule wenden.
    Schüler:innen ohne Schulbusberechtigung sowie Auszubildende und Freiwilligendienstleistende müssen sich an das Verkehrsunternehmen wenden, das das TIM-Ticket ausgegeben hat.

    Ein neues TIM-Ticket kostet in beiden Fällen einmalig 15 Euro.

    Vorab-Abos für TIM können bei Verlust nicht ersetzt werden. 

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  • KANN ICH MIT ZUZAHLUNG IN DER 1. WAGENKLASSE FAHREN?

    Nein, das TIM-Ticket gilt nur in der 2. Klasse. Es ist nicht möglich, eine Zuzahlung zu leisten und dann in der 1. Klasse zu fahren.

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  • KANN ICH MIA FÜR TIM KÜNDIGEN?

    Ja. MIA-Kund:innen, die Anspruch auf ein TIM-Ticket haben, können MIA kündigen, um das günstigere TIM-Ticket zu nutzen.

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